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BR-Protokoll

U
UUUU
Nov 2020 bearbeitet

Wenn ich Schriftführer bin und der Vorsitzende mir sagt das ich ein Satz(angebliche Beleidigung) hinzufügen soll(oder bittet), muss ich das machen?! Wenn ich der Satz hinzufüge aber es nicht stimmt, wer ist dafür verantwortlich?

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Community-Antworten (6)

C
celestro

28.11.2020 um 22:48 Uhr

der Schriftführer muss nichts rein schreiben, egal wer das sagt. Und der Schriftführer ist zunächst einmal verantwortlich.

K
kratzbürste

29.11.2020 um 12:30 Uhr

Ergänzungen oder Richtigstellungen werden von demjenigen, der dies zu tun wünscht, als Anlage der Niederschrift beigefügt.

Ansonsten geht man wohl davon aus, dass der Schriftführer und der BRV sich hinsichtlich der Niederschrift einig sein sollen; die Niederschrift wird ja von beiden unterzeichnet.

C
celestro

29.11.2020 um 13:58 Uhr

"die Niederschrift wird ja von beiden unterzeichnet."

Wird oft so sein, muss aber nicht:

"Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied zu unterzeichnen."

der Schriftführer ist ggf. ja nicht einmal BRM. Und es kann auch eben jedes andere Mitglied unterschreiben.

A
AlterMann

29.11.2020 um 19:03 Uhr

Du musst halt protokollieren, was wichtig und wahr ist. Das heißt, wenn der BRV in der Sitzung z.B. berichtet, ein Kollege habe einen Kunden als unsägliche Pottsau bezeichnet, und das beim TOP von Belang ist, dann schreibst Du das. Aber nicht: "Der Kollege hat den Kunden als unsägliche Pottsau bezeichnet", sondern: Der BRV berichtet, der Kollege habe einen Kunden usw." Ggfs. auch mit der Quelle, die der BRV wiederum angibt.

U
UdoWoe

30.11.2020 um 08:49 Uhr

Kommt es nicht darauf an wie man ein Protokoll schreibt. Ist es ein Ergebnis-Protokoll, dann müsste es nicht rein. Ist es ein Wort-Protokoll dann müsste es rein. Wir machen eine Zusammenfassung der Diskussion, damit man später noch in etwa weis, was alles diskutiert und besprochen wurde. Weiterhin gehen wir hin, wenn eine BRM eine Anmerkung im Protokoll verlangt, diese auch mit aufzunehmen. D.h. in dem oben angegebenen Fall würden wir der Aufforderung des BRV folgen und die Anmerkung aufnehmen. Es kann ja auch sein, dass ein BRM begründet einen Antrag wiederspricht und dies dann auch im Protokoll vermerkt haben möchte. Zudem haben nur BRM Zugriff auf die Protokolle.

C
celestro

30.11.2020 um 10:35 Uhr

"Ist es ein Wort-Protokoll dann müsste es rein."

Du hast schon verstanden, das es hier um eine Diskussion geht, bei der es die Äußerung ggf. gar nicht gab?

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