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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Welche Aufgaben hat der Schriftführer in einem BR?

F
fantil
Jan 2018 bearbeitet

Ich bin neu in unserem 5-er BR und zum Schriftführer gewählt worden. Meine Frage, welche Aufgaben hat der Schriftführer in einem BR? Der BRV möchte, dass ich mich nicht nur um das Protokoll unserer Sitzungen kümmere sondern auch um den sonstigen Schriftverkehr, wie z.B. das Schreiben der Einladung, der Themen für die Betriebsversammlungen, der Aushänge, der e-Mails… Manchmal sitzt er auch daneben und ich fühle mich wie sein Sekretär, da er mir vorgibt was geschrieben werden soll. Ist dies nicht die alleinige Aufgabe des BRV bei einem nur 5-er Gremium? Wenn Aufgaben auf weitere BRM übertragen werden ist dies dann nicht zu beschließen? Ich verbringe mehr Zeit für die BR-Tätigkeit mit diesem ganzen Schriftkram als der BRV. Dann kann ich doch auch gleich den Vorsitz machen! Oder sehe das falsch, dass ich nur für die Protokollführung zuständig bin?

Vielen Dank schon jetzt für eure Antworten.

Fantil

2.48205

Community-Antworten (5)

P
Pjöööng

03.09.2014 um 16:08 Uhr

Das BetrVG kennt keinen Schriftführer, insofern sind auch dessen Aufgaben nirgendwo definiert.

Das Gremium kann mit der Mehrheit seiner Stimmen enzelne Aufgaben auf einzelne BRM übertragen, der BRV kann dies nicht.

F
fantil

03.09.2014 um 16:24 Uhr

Ja, das ist ja mein Problem! Aber die Aufgaben des BRV sind definiert. Siehe hierzu

http://www.betriebsrat.com/betriebsratsvorsitzende-fuehrungsaufgaben

Der BRV hat doch einiges persönlich zu machen! Kann er wirklich so ohne Beschluss alles einfach delegieren?

Gruß Fantil

D
Dezibel

03.09.2014 um 16:46 Uhr

Da gehören doch immer zwei dazu. Einer, der delegiert und ein anderer, der sich schubsen lässt. Wenn Du der Meinung bist, dass es nicht deine Aufgabe ist und das Gremium gar nicht erst gefragt wurde, dann lass es doch einfach. Er ruft und Du kommst NICHT. Berichte, was dann passiert ... ;))

S
Stoni

04.09.2014 um 20:40 Uhr

Ähm, frag deinen BRV doch mal .... Wer ist für die Geschäftsführung verantwortlich ? .... Ich glaube meine Mitstreiter würden mich lynchen sollte ich solche "Vorgesetztenallüren" zeigen.

F
fantil

05.09.2014 um 09:46 Uhr

Daß ihr meine Meinung bestätigt und das meine Gedanken richtig sind, bestärkt mich nun, das Gespräch mit dem BRV zu suchen und ihm zu sagen, daß es so nicht geht. Wir werde noch in diesem Monat eine Geschäftsordnung ausarbeiten. Ich habe schon eine vorbereitet und bin gespannt was davon noch nachbleibt.

Danke an alle!

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