W.A.F. LogoSeminare

Protokoll BR-Sitzung

S
sittingbull
Aug 2019 bearbeitet

Guten Morgen zusammen, muss eigentlich im Protokoll der BR-Sitzung in jedem Tagesordnungspunkt in dem ein Beschluss gefasst wird schriftlich festgehalten werden, dass die Beschlussfähigkeit festgestellt wird. Reicht das nicht aus, wenn einmal bei der Eröffnung der Sitzung die Beschlussfassung festgestellt wird, schriftlich festgehalten wird und wenn niemand zwischenzeitlich die Sitzung verlässt müsste das doch reichen, oder sehe ich das falsch, Wenn ich das in jedem Tagesordnungspunkt festhalte, wird das Protokoll nur unnötig aufgebläht und unübersichtlich. Oder gibt es da eine gesetzliche Vorgabe? Ich habe keine gefunden, aber das will nix heißen. vielen Dank schon mal für die Antworten Gruß Sittingbull

45307

Community-Antworten (7)

K
Kjarrigan

29.08.2019 um 11:44 Uhr

Der von dir beschriebene Weg ist möglich Also am Anfang Beschlußfähigkeit feststellen. Sollte es dann bei der tatsächlichen Abstimmung jemand nicht anwesend sein wird das notiert.

U
UdoWoe

29.08.2019 um 11:45 Uhr

Wir stellen am Beginn einer Sitzung die Beschlussfähigkeit fest. Bei einer Abstimmung wird die Anzahl der abgegeben Stimmen im Protokoll erfasst. Somit sehen wir ja wieviele abgestimmt haben im vergleich zur Beschlussfähigkeit am Anfang der Sitzung. Sollte jemand die Sitzung verlassen oder verspätet zu Sitzung kommen, so wird das auf der Anwesenheitsliste (die jeder unterschreibt) festgehalten.

Aus: https://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/betriebsrat-geschaeftsfuehrung/betriebsratsbeschluss/

Form

Für Betriebsratsbeschlüsse ist grundsätzlich keine besondere Form vorgeschrieben. Betriebsratsbeschlüsse müssen insbesondere nicht schriftlich festgehalten werden, damit sie wirksam sind. Zwar sieht § 34 Abs. 1 BetrVG vor, dass jeder Betriebsratsbeschluss in das Protokoll der Betriebsratssitzung aufzunehmen ist. Die Aufnahme in das Sitzungsprotokoll ist aber keine Voraussetzung für die Wirksamkeit eines Beschlusses. Dennoch ist sie zu Dokumentations- und Nachweiszwecken dringend zu empfehlen. Zusätzlich zum Wortlaut des Beschlusses sollte die Anzahl der Ja- und Nein-Stimmen sowie der Enthaltungen angegeben werden

E
enigmathika

29.08.2019 um 15:42 Uhr

Uns wurde in der ersten Fortbildung gesagt, dass man die Beschlussfähigkeit vor jedem Beschluss erneut feststellen muss.

S
sittingbull

29.08.2019 um 15:46 Uhr

Danke an alle. Vor jedem Beschluss die Beschlussfähigkeit feststellen macht doch keinen sinn, wenn sie einmal festgestellt wurde und niemand hinzukommt oder die Sitzung verlässt Gruß Sittingbull

U
UdoWoe

29.08.2019 um 15:52 Uhr

Macht man dies nicht automatisch schon dadurch, dass man die abgegeben Stimmen durchzählt? Daran kann ich doch schon erkennen ob die Beschlussfähigkeit vorliegt. Man bekommt doch mit wenn jemand den Raum verlässt. Oder seid ihr alle ein so großes Gremium das dies nicht auffällt? Wir sind ein 13er BR und da passt schon einer auf den anderen auf.

Müssen wir uns das Leben schwerer machen als es schon ist.

S
sittingbull

29.08.2019 um 15:56 Uhr

UdoWoe eben nicht. Da reicht es doch, wenn ich am Anfang die Beschlussfähigkeit feststelle und gut ist. wir sind ein 5er Gremium, das ist sehr überschaubar. Aber wenn Du 20 Beschlüsse in einer Sitzung faßt und das jedesmal ins Potokoll reinschreibst wird das so unübersichtlich, dass keiner mehr richtig durchblickt.

U
UdoWoe

29.08.2019 um 16:03 Uhr

Hallo Sittingbull. Wir schreiben sämtliche Beschlüsse ins Protokoll. Das muss man schon machen. Und wenn es 20 Stück sind, dann sind es 20 Stück. Dann musst du 20mal schreiben, "der BR hat den Beschluß BlaBlaBla mit x J, y N und z E abgestimmt". Alleine aus Rechtssicherheit würde ich das tun. Wenn ich die Beschlüsse nicht einzel aufführe, wie will jemand später nachvollziehen bei welchem Beschluss wie abgestimmt wurde. Klar, wenn ich nur einstimmige Beschlüsse habe, dann mag das so sein. Aber das ist bei uns nicht oft der Fall. Immer jeden Beschluss einzeln aufführen.

Ihre Antwort