Guten Morgen zusammen,
muss eigentlich im Protokoll der BR-Sitzung in jedem Tagesordnungspunkt in dem ein Beschluss gefasst wird schriftlich festgehalten werden, dass die Beschlussfähigkeit festgestellt wird.
Reicht das nicht aus, wenn einmal bei der Eröffnung der Sitzung die Beschlussfassung festgestellt wird, schriftlich festgehalten wird und wenn niemand zwischenzeitlich die Sitzung verlässt müsste das doch reichen, oder sehe ich das falsch,
Wenn ich das in jedem Tagesordnungspunkt festhalte, wird das Protokoll nur unnötig aufgebläht und unübersichtlich. Oder gibt es da eine gesetzliche Vorgabe? Ich habe keine gefunden, aber das will nix heißen.
vielen Dank schon mal für die Antworten
Gruß
Sittingbull