Erstellt am 29.08.2019 um 09:44 Uhr von Kjarrigan
Der von dir beschriebene Weg ist möglich
Also am Anfang Beschlußfähigkeit feststellen. Sollte es dann bei der tatsächlichen Abstimmung jemand nicht anwesend sein wird das notiert.
Erstellt am 29.08.2019 um 09:45 Uhr von UdoWoe
Wir stellen am Beginn einer Sitzung die Beschlussfähigkeit fest. Bei einer Abstimmung wird die Anzahl der abgegeben Stimmen im Protokoll erfasst. Somit sehen wir ja wieviele abgestimmt haben im vergleich zur Beschlussfähigkeit am Anfang der Sitzung.
Sollte jemand die Sitzung verlassen oder verspätet zu Sitzung kommen, so wird das auf der Anwesenheitsliste (die jeder unterschreibt) festgehalten.
Aus:
https://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/betriebsrat-geschaeftsfuehrung/betriebsratsbeschluss/
Form
Für Betriebsratsbeschlüsse ist grundsätzlich keine besondere Form vorgeschrieben. Betriebsratsbeschlüsse müssen insbesondere nicht schriftlich festgehalten werden, damit sie wirksam sind. Zwar sieht § 34 Abs. 1 BetrVG vor, dass jeder Betriebsratsbeschluss in das Protokoll der Betriebsratssitzung aufzunehmen ist. Die Aufnahme in das Sitzungsprotokoll ist aber keine Voraussetzung für die Wirksamkeit eines Beschlusses. Dennoch ist sie zu Dokumentations- und Nachweiszwecken dringend zu empfehlen. Zusätzlich zum Wortlaut des Beschlusses sollte die Anzahl der Ja- und Nein-Stimmen sowie der Enthaltungen angegeben werden
Erstellt am 29.08.2019 um 13:42 Uhr von Enigmathika
Uns wurde in der ersten Fortbildung gesagt, dass man die Beschlussfähigkeit vor jedem Beschluss erneut feststellen muss.
Erstellt am 29.08.2019 um 13:52 Uhr von UdoWoe
Macht man dies nicht automatisch schon dadurch, dass man die abgegeben Stimmen durchzählt? Daran kann ich doch schon erkennen ob die Beschlussfähigkeit vorliegt.
Man bekommt doch mit wenn jemand den Raum verlässt. Oder seid ihr alle ein so großes Gremium das dies nicht auffällt?
Wir sind ein 13er BR und da passt schon einer auf den anderen auf.
Müssen wir uns das Leben schwerer machen als es schon ist.
Erstellt am 29.08.2019 um 13:56 Uhr von Sittingbull
UdoWoe
eben nicht. Da reicht es doch, wenn ich am Anfang die Beschlussfähigkeit feststelle und gut ist. wir sind ein 5er Gremium, das ist sehr überschaubar. Aber wenn Du 20 Beschlüsse in einer Sitzung faßt und das jedesmal ins Potokoll reinschreibst wird das so unübersichtlich, dass keiner mehr richtig durchblickt.
Erstellt am 29.08.2019 um 14:03 Uhr von UdoWoe
Hallo Sittingbull.
Wir schreiben sämtliche Beschlüsse ins Protokoll. Das muss man schon machen. Und wenn es 20 Stück sind, dann sind es 20 Stück. Dann musst du 20mal schreiben, "der BR hat den Beschluß BlaBlaBla mit x J, y N und z E abgestimmt".
Alleine aus Rechtssicherheit würde ich das tun.
Wenn ich die Beschlüsse nicht einzel aufführe, wie will jemand später nachvollziehen bei welchem Beschluss wie abgestimmt wurde.
Klar, wenn ich nur einstimmige Beschlüsse habe, dann mag das so sein. Aber das ist bei uns nicht oft der Fall.
Immer jeden Beschluss einzeln aufführen.