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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

AG Verlangt von de MA Urlaub für die Lehrgänge.

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letzeburg
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen,

Folgender Sachverhalt: Unser AG ist auf die glorreiche Idee gekommen, MA auf Lehrgänge unter der Bedingung zu schicken, dass sie in der Zeit Urlaub nehmen. Leider gingen einige Kollegen auf den Deal ein. Zum Teil wurden sie auf neue Stellen versetzt und werden so ert qualifiziert. Ich weiß, dass es zwei Punkte gibt, die hiervon betroffen sein können §87 (1) 5. und §97 (2). Wie bekommen wir das hin, dass der AG das Einfordern von Urlaub unterlässt. Die MA selbst trauen sich nicht dagegen vorzugehen. Aber da es Schule macht, werden vom AG für die Lehrgänge natürlich nur diejenigen berücksichtigt, die auf den Deal eingehen.

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Community-Antworten (8)

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ickederdicke

14.03.2014 um 15:52 Uhr

Mein Lieblingssatz: Schau ins Gesetz: Bundesurlaubsgesetz § 8 Erwerbstätigkeit während des Urlaubs Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten. Der AG verstößt folglich durch sein handeln gegen geltendes Recht.

I
ickederdicke

14.03.2014 um 16:01 Uhr

Nachtrag: Wie wird denn dies Konstrukt dem AN bezahlt ? Als Urlaubsgeld - als normale Gehaltsfortzahlung - oder wie ? Oder am besten doppelt, dann freut sich der Steuerberater auf Arbeit.

R
Rattle

14.03.2014 um 16:05 Uhr

Hallo,

da fällt mir § 23 Abs.3 ein, der trifft hier zu. 87 hast du ja selber schon genannt.

sonst könnte nach etwas im § 98 Abs.1 auch hier kommt die einigungstelle zum einsatz.

MFG

G
gironimo

14.03.2014 um 16:23 Uhr

Ihr solltet die Sache offensiv angehen. Wenn der AG betriebliche Fortbildungsmaßnahmen durchführt, ist der BR in der Mitbestimmung. Leider machen viele BR hiervon zu wenig gebrauch.

Ihr solltet Euren AG auffordern es zu unterlassen, einseitig Regeln für die betriebliche Fortbildung zu erstellen oder zu ändern, sondern stattdessen zur alten Praxis zurückzukehren und - falls er einen Bedarf sieht - mit dem BR in Verhandlungen zu treten. Die Folge bei Missachtung ist ja dann in der Tat der § 23 BetrVG.

Parallel dazu solltet Ihr Euch intensiv mit dem Umfang der Mitbestimmung bei betrieblichen Fortbildungsmaßnahmen befassen und ggf. auch einen Sachverständigen hinzuziehen.

L
letzeburg

16.03.2014 um 08:22 Uhr

@ickerdicke: Wie hilft das Bundesurlaubsgestz dem BR? Zusätzliche Info, MA haben 30 Tage Urlaub nach Arbeitsvertrag. 10 Tage herzugeben sehen wir als Induvidualrecht. Da wird mit der Ausbildung das BUG nicht betroffen. @rattle: Wie kann der BR den Punkt 5 aus dem §87 BetrVg nutzen, im Zusammenhang mit dem gerade erwähnten?

K
Kölner

16.03.2014 um 09:02 Uhr

Kannst du mal erklären, was das für FB sind, bevor hier weiter im Nebel gestochert wird und der AG noch geteert wird. Ich bin mir nämlich nicht sicher, ob der AG hier alles falsch gemacht hat...

L
letzeburg

16.03.2014 um 13:03 Uhr

Kölner,

  1. Versetzung in anderen Bereich. Dafür sind FBs nötig. Das steht außer Zweifel und ist auch im BR Sinn. Nur was stört, ist diese Urlaubsabtretung. Schließlich investiert der AG in die neue Stelle und er hat die Versetzung vorgenommen. Uns ärgert, dass der BR es hintenrum erfährt und wenn diese Praxis einreißt es schwieriger wird die Gleichbehandlung zu wahren.
  2. laufende FB um das Aufgabengebiet der AN zu erweiteren. Auch dass ist im BR Sinn.

Im Moment geht es nur um diese Art der Durchführung. Die Frage ist ob diese Verkopplung mitbestimmungspflichtig ist und der AG den BR hätte informieren müssen.

K
Kölner

16.03.2014 um 13:45 Uhr

Was lernt man in den FBs? Man man man. Kannst du mal auf die Frage Antworten?

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