Kann der AG MA in Zwangsurlaub schicken ?
Unter welchen Voraussetzungen kann der AG MA in Zwangsurlaub schicken? Muss er Nachweise für die Erforderllchkeit der Maßnahme erbringen? Hat der BR ein Mitbestimmungsrecht in solchen Fällen?
Community-Antworten (5)
01.02.2007 um 15:06 Uhr
@RosKaa Die Frage ist, was Du unter Zwangsurlaub verstehst...oder beantwortet haben willst.
01.02.2007 um 17:58 Uhr
@ Kölner Danke für die Antwort, die ich aber nicht ganz verstehe.Sagt das Wort "Zwangsurlaub" nicht alles aus?? Aber trotzdem noch mal zum besseren Verständnis: Die GL will MA zwingen, Urlaub zu nehmen, da nicht genügend Arbeit vorhanden ist. LG .. RosKaa
01.02.2007 um 20:18 Uhr
. . . da fällt dem kölner wohl keine gescheite Gegenfrage mehr ein? ;-))
01.02.2007 um 20:20 Uhr
@RosKaa Wenn der AN nicht will, hat der AG schlechte Karten.
01.02.2007 um 20:22 Uhr
@RosKaa schau Dir in diesem Zusammenhang neben dem BUrlG auch den § 615 BGB an.
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