Erstellt am 01.02.2007 um 14:06 Uhr von Kölner
@RosKaa
Die Frage ist, was Du unter Zwangsurlaub verstehst...oder beantwortet haben willst.
Erstellt am 01.02.2007 um 16:58 Uhr von RosKaa
@ Kölner
Danke für die Antwort, die ich aber nicht ganz verstehe.Sagt das Wort "Zwangsurlaub" nicht alles aus?? Aber trotzdem noch mal zum besseren Verständnis: Die GL will MA zwingen, Urlaub zu nehmen, da nicht genügend Arbeit vorhanden ist.
LG .. RosKaa
Erstellt am 01.02.2007 um 19:18 Uhr von wölfchen
. . . da fällt dem kölner wohl keine gescheite Gegenfrage mehr ein? ;-))
Erstellt am 01.02.2007 um 19:20 Uhr von Kölner
@RosKaa
Wenn der AN nicht will, hat der AG schlechte Karten.
Erstellt am 01.02.2007 um 19:22 Uhr von Kölner
@RosKaa
schau Dir in diesem Zusammenhang neben dem BUrlG auch den § 615 BGB an.