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Kann der AG MA in Zwangsurlaub schicken ?

R
RosKaa
Jan 2018 bearbeitet

Unter welchen Voraussetzungen kann der AG MA in Zwangsurlaub schicken? Muss er Nachweise für die Erforderllchkeit der Maßnahme erbringen? Hat der BR ein Mitbestimmungsrecht in solchen Fällen?

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Community-Antworten (5)

K
Kölner

01.02.2007 um 15:06 Uhr

@RosKaa Die Frage ist, was Du unter Zwangsurlaub verstehst...oder beantwortet haben willst.

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RosKaa

01.02.2007 um 17:58 Uhr

@ Kölner Danke für die Antwort, die ich aber nicht ganz verstehe.Sagt das Wort "Zwangsurlaub" nicht alles aus?? Aber trotzdem noch mal zum besseren Verständnis: Die GL will MA zwingen, Urlaub zu nehmen, da nicht genügend Arbeit vorhanden ist. LG .. RosKaa

W
wölfchen

01.02.2007 um 20:18 Uhr

. . . da fällt dem kölner wohl keine gescheite Gegenfrage mehr ein? ;-))

K
Kölner

01.02.2007 um 20:20 Uhr

@RosKaa Wenn der AN nicht will, hat der AG schlechte Karten.

K
Kölner

01.02.2007 um 20:22 Uhr

@RosKaa schau Dir in diesem Zusammenhang neben dem BUrlG auch den § 615 BGB an.

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