Hallo Zusammen,
eine MA, Krankenschwester, ist in Elternzeit. Jetzt möchte sie in ihrer Elternzeit geringfügig wieder arbeiten. Die Pflegedienstleitung sagt aber, die MA muss 50 % der Stunden auch nachmittags (Spätdienst) erbringen. Dies ist aber unmöglich für diese Frau, hat dann keinen für ihr Baby. Inwieweit kann der BR hier helfen? Anderen Kollegen wird das ja auch ermöglicht. Da wird im Team gefragt, ob alle einverstanden sind, das man der /dem Kollegen/in ermöglicht nur Frühdienste zu leisten und dann wird das umgesetzt. Gibt dann natürlich immer Neider, die nicht so gerne Spätdienste machen und aber nicht das Privileg haben nur Frühdienste leisten zu dürfen/können. Die Pflegedienstleitung hat der Kollegin aber gesagt, wenn sie nicht diese geforderten Spätdienste leisten kann, sie dann auf ihre Arbeitsleistung während der Elternzeit verzichtet und sie quasi zurück in die Elternzeit schickt.