AG verweigert MA den Urlaub - kann der AG den Urlaub verbieten?
Liebes Forum brauche dringend Hilfe
ein MA hätte nächste Woche Urlaub. Der Urlaub ist schon am Jahresanfang in die Urlaubsliste eingetragen worden. Nun sind in dieser Abteilung 2 Krank geworden. Der AG sagt nun dass der MA nicht in Urlaub gehen kann, weil keine Leute mehr da sind, dies ist eine betriebliche Notwendigkeit.
Muss der MA auf seinen Urlaub verzichten, bzw. kann der AG den Urlaub verbieten??
Danke für die schnelle Hilfe!!!
Marion
Community-Antworten (7)
13.11.2006 um 14:50 Uhr
dringende betriebliche notwendigkeit ist wenn es brennt, plötzlich und unerwartet ein riesen auftrag hereinkommt usw. daß mitarbeiter erkranken ist normal und desshalb planbar.
13.11.2006 um 14:58 Uhr
Nicht einmal ein riesen Auftrag ist ein Grund. Dem Arbeitnehmer bleibt nur vor dem Arbeitsgericht eine Einstweilige Verfügung zu erwirken. Verbietet der AG den Urlaub und der AN beurlaubt sich selbst, ist dies ein Kündigungsgrund.
13.11.2006 um 15:11 Uhr
Um des Friedenswillen sollte der AN den Urlaub verschieben. Er hat und bekäme vor Gericht zwar Recht aber in der Firma sind Recht haben und recht bekommen immernoch oftmals zweierlei.
13.11.2006 um 15:19 Uhr
wie ist die praktische handhabung bisher im betrieb. brauch der arbeitnehmer nachdem er sich in den plan eingetragen hat trotzdem noch einen urlaubsantrag? oder gilt der urlaub als genehmigt wenn der AG sich nicht bis zu einem datum X gerührt hat?
13.11.2006 um 15:52 Uhr
Hallo paula der urlaub wurde eingetragen und genehmigt.
Marion
13.11.2006 um 17:26 Uhr
Der AG kann den Urlaub bei dringender betrieblicher Notwendigkeit untersagen, müsste dem Betroffenen aber event. entstehende Kosten erstatten. Ob Krankheit von 2 Mitarbeitern eine dringende betriebliche Notwendigkeit ist, sehe ich nicht. Den Urlaub in dieser Situation einfach antreten wäre ein Kündigungsgrund. Der Betroffene könnte nur mit der Hilfe des Arbeitsgericht dagegen vorgehen. Die Begründung des AG wird wohl nicht greifen, da es Möglichleiten gibt diese Problem einfach zu lösen (Leiharbeitnehmer).
13.11.2006 um 17:47 Uhr
@Marion,
Arbeitnehmer müssen einen bereits genehmigten Urlaub nicht auf Verlangen der Firma verschieben. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor. Die Richter erklärten damit die Kündigung eines EDV-Spezialisten bei einem Softwareunternehmen für unwirksam (Az.: 2 Ca 4283/05).
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