AG verlangt Arbeitszeitkürzung aufgrund von Minusstunden
Hallo zusammen,
folgende Situation :
Tarifvertrag regelt 38,5 Std. / Woche (Vollzeit) Es besteht eine BV für flexible Arbeitszeiten (Arbeitszeitkonten werden geführt). In der BV steht, dass ab einem Stundenminus von 20 eine Kürzung des Gehalts bzw. Verrechnung mit Urlaubstagen erfolgt.
Soweit, so gut.
Jetzt folgendes Problem : Ein Kollege ist seit knapp 5 Jahren hier beschäftigt und nutzt unsere sehr sozialen und flexiblen Arbeitszeiten gerne aus. Was zur Folge hat, dass er seit ein paar Jahren eigentlich im Dauerminus ist. Und zwar meist auch über die -20 Stunden hinaus. (Minus 30er / 40er Bereich). Es wurde sehr lang geduldet von der GF (ohne dass ein Gehaltsabzug oder Verrechnung mit Urlaubstagen erfolgte), aber jetzt gibt es ein Personalgespräch. Die Personalabteilung möchte wohl die Arbeitsstunden des MA langfristig auf 30 Stunden reduzieren, da "er ja ohnehin nicht wirklich Vollzeit hier arbeitet".
Frage : Kann der AG dies einfach so bestimmen aufgrund der Minusstunden-Situation? Also kann er das wirklich vom AN ohne Weiteres verlangen?
Danke für eure Einschätzung.
Community-Antworten (5)
22.06.2022 um 12:14 Uhr
Hallo, nein es gibt einen Arbeitsvertrag und eine Veränderung der Wochenarbeitszeit wäre eine Änderung des Arbeitsvertrages und das geht nur über eine Vereinbarung der beide Seiten zustimmen (da seid ihr als BR dann raus) oder über eine Änderungskündigung (da habt ihr das BetrVG an eurer Seite).
Die BV ist aber, zumindest teilweise, nicht rechtens denn eine Verrechnung mit Urlaubstagen darf grundsätzlich nicht erfolgen.
22.06.2022 um 12:23 Uhr
@LouLouCloud
so ganz kann ich dem nicht folgen was Du im Eingangsthread beschreibst, denn wenn jemand im Dauerminus ist über 5 Jahre , dann muss er entweder die meiste Zeit Vollzeit arbeiten um den Minusstundenstand zu halten oder er ruscht erheblich weiter ins Minus wie -30 bis - 40 Stunden (bei einer Minusstunde pro Woche hätte er das schon innerhalb eines Jahres erreicht und wäre nach 5 Jahren bei - 200 Std) oder er bekommt ständig Gehalt abgezogen.
Natürlich kann der AG den AN fragen, ob er nicht einen TZ-Arbeitsvertrag möchte, aber bestimmen kann er das nicht. Wenn der AN nicht wirklich VZ arbeiten will, sollte er das Angebot annehmen.
- gelöscht, weil sachlich falsch, siehe @moreno Kommentar ---
22.06.2022 um 12:32 Uhr
Reife wieso soll der AG abmahnen oder kündigen können der AN ist hier im Recht! Wenn die Bv so existiert dann würde ich den AG mal daran erinnern, dass auch seine Unterschrift drunter steht! Zudem er ja keinerlei Einbußen hat wenn der Kollege weniger arbeitet und diese Minusstunden dann nicht bezahlt oder mit Urlaub verrechnet werden (was aber wie rtjum schon schrieb nicht rechtens ist). Der AN sollte sich da auf keine Vertragsänderungen einlassen!
22.06.2022 um 12:44 Uhr
@moreno: ja, du hast Recht, die BV erlaubt ja "open-End-Minusstunden" --> also der AG kann tatsächlich offentsichtlich nur Überstunden anordnen mit Zustimmung des BR oder die BV kündigen, wenn er etwas erreichen will.
22.06.2022 um 14:00 Uhr
Eigentlich erlaubt die BV kein "open end". Es ist halt nur ziemlich dämlich, einem MA eine Kürzung des Gehaltes anzudrohen (über die Regelung in der BV), das dann aber nicht zu tun.
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