Erstellt am 08.08.2022 um 13:48 Uhr von Kjarrigan
vielleicht hilft das schon mal weiter
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/datenschutz-auf-e-mail-account-des-mitarbeiters-zugreifen_76_139418.html#:~:text=Zul%C3%A4ssig%20ist%20der%20E%2DMail,Unternehmens%20an%20einem%20Datenzugriff%20abzuw%C3%A4gen.
Erstellt am 08.08.2022 um 14:21 Uhr von dieschi
Das Problem ist auf der einen Seite nicht nur die Wahrung des Datenschutz sondern auch die Notwendigkeit Zugriff auf wichtige Geschäftsunterlagen, im Mailpostfach oder auch auf dem Home-Laufwerk des ehemaligen MA, zu bekommen.
Da bei uns die Accounts schon länger auch privat genutzt werden dürfen bin ich für zukünftige Fälle am ausarbeiten einer BV die die Vorgehensweise der MA vor verlassen der Firma regeln soll.
Ich halte mich dabei an die Vorschläge von diesen Seiten:
https://www.datenschutz-guru.de/zugriff-auf-e-mails-und-dateien-von-ehemaligen-mitarbeitern/
https://www.heise.de/ix/artikel/Post-mortem-1936985.html
Generell aber wäre es für beide Seiten besser wenn das ablegen privater Daten wie auch das nutzen der geschäftlichen Mailadresse für die private Kommunikation untersagt wird.
Erstellt am 09.08.2022 um 08:35 Uhr von Blaupunkt
Was genau ist nun das Problem des Threaderstellers?! Anscheinend besteht eine Notwendigkeit, auf wichtige Geschäftsmails Zugriff zu erhalten, denn dafür wurde der Account eingerichtet, um Geschäftsmails zu senden/empfangen.
Erstellt am 09.08.2022 um 08:54 Uhr von wdliss
@Blaupunkt:
Hier stellt sich das Problem, dass der Staat das Recht Zugriff zu nehmen eingeschränkt hat (DSGVO). Das gilt es abzuklären.
Natürlich wissen wir, dass du von Gesetzen nicht allzu viel hälst (bis auf natürlich den Teil im GG mit der Meinungsfreiheit).
Erstellt am 09.08.2022 um 09:38 Uhr von Blaupunkt
Die DSGVO regelt personenbezogene Daten, dass ist für Sie klar oder?
Wozu dient ein Geschäftsaccount? Richtig, um Geschäftsmails zu verfassen, private Mail über den privaten Account. Relativ logisch oder?
Gegen welche Verordnung, denn das ist die DSGVO, stelle ich mich? Unterschied Gesetz/Verordnung ist zudem klar für Sie?
Erstellt am 09.08.2022 um 10:20 Uhr von dieschi
"Wozu dient ein Geschäftsaccount? Richtig, um Geschäftsmails zu verfassen, private Mail über den privaten Account. Relativ logisch oder?"
Klar und weil das in absolut jedem Betrieb so geregelt ist gibt es einen riesen Diskussionsaufwand, wird das Thema in der DSGVO und einem Gesetz, nämlich dem BDSG, behandelt und geregelt.
Erstellt am 09.08.2022 um 11:47 Uhr von Blaupunkt
Wenn Personen meinen, auf Arbeit private Dinge zu tun, kann ich dafür nichts. Arbeit=Arbeit; Privat=Privat
Erstellt am 09.08.2022 um 12:53 Uhr von wdliss
Das kann ich dann wo in dem Gesetz oder der Verordnung genau nachlesen?
Erstellt am 09.08.2022 um 13:13 Uhr von dieschi
"Wenn Personen meinen, auf Arbeit private Dinge zu tun, kann ich dafür nichts."
Wenn AG ihren MA erlauben ihr geschäftlichen Mailaccount privat zu nutzen, müssen sie nun mal damit leben das die Welt kein Ponyhof ist!
Erstellt am 09.08.2022 um 14:00 Uhr von xyz68
lest mal hier
https://www.datenschutz-notizen.de/private-nutzung-des-dienstlichen-internetzugangs-und-der-dienstlichen-e-mail-adresse-0118370/
Ich glaube, dies ist vielen AG gar nicht bewusst und auch unserem lieben Blaupunkt nicht. ?
Nur um es nochmals zu betonen, die Duldung der privaten Nutzung reicht aus.
Erstellt am 10.08.2022 um 05:55 Uhr von Blaupunkt
Ihnen ist bewußt, dass es hierzu keine abschließende Rechtssprechung gibt?!
Weiterhin widersprechen Sie sich selber, wie konkret soll der AG eine nicht Nutzung privater Mails kontrollieren?
Ich verstehe das Problem nicht, warum Diskuttieren wir über private Nutzung von Dingen auf Arbeit? Auch hier geht es wieder nur um Abzugreifen, betrachtet man die Zeit, die fürs private surfen/Mails verfassen auf Kosten des AG vergeudet wird.
Erstellt am 10.08.2022 um 07:40 Uhr von xyz68
Wenn der AG es toleriert und nicht ausdrücklich untersagt hat (bei uns wurde die private Nutzung ausführlich in einer KBV geregelt) hat der Arbeitgeber das Problem. Und ich sehe immer wieder Kollegen, die auch privat surfen. Wäre in den Pausen zum Beispiel auch kein Problem.
Es ist schon einmal ganz gut, für solche Eventualitäten Regelungen zu treffen. Bei uns geht der Zugriff nur mit dem BR. Denn selbst wenn ich die Private Nutzung mal außen vor lasse, manche E-Mail ist nicht für Dritte bestimmt.
@ oberpriester
Folgendes würde ich regeln:
Private Nutzung in einer BV klären
Einsicht in Mail-Konten im 4-Augen-Prinzip mit BR (kann ja auch bei Krankheit notwendig werden)
Klare Austrittsregeln vereinbaren.
Erstellt am 10.08.2022 um 07:40 Uhr von dieschi
"Ich verstehe das Problem nicht ..."
Du verstehst vieles nicht aber als offensichtlicher Meinungsvertreter der AG ist das nicht tragisch.
Die glauben ja auch das BetrVG sei ein Märchenbuch der Gebrüder Grimm (Zitat eines ehemaligen GL).
Erstellt am 10.08.2022 um 08:18 Uhr von Blaupunkt
Lt. Ihnen muss der AG etwas regeln, was vornherein nicht entlohnt wird, nämlich private Aktivitäten während der Arbeitszeit, sorry, verkehrte Welt.
Hier geht es klar ums abgreifen.
Das hat weiterhin nichts mit Meinungsvertreter von irgendwem zu tun, nur mit dem gesunden Menschenverstand.
Erstellt am 10.08.2022 um 08:40 Uhr von dieschi
"Lt. Ihnen ..."
Nicht lt. mir.
Das empfehlen all die vielen Datenschützer wenn es darum geht Zugriff auf die Mailkonten ihrer AN nehmen zu können ohne Probleme mit einem Verstoß gegen die DSGVO oder dem BDSG zu bekommen.
Klar, verkehrte Welt, ist aber heutzutage so!
Das einzusehen gehört auch zum gesunden Menschenverstand ;)
Erstellt am 10.08.2022 um 08:41 Uhr von xyz68
@ Blaupunkt
Nun, komischerweise haben Arbeitgeber nur selten ein Problem damit, wenn Mitarbeiter ihre dienstlichen Mails auch nach der offiziellen Arbeitszeit auf privaten Geräten lesen und auch noch beantworten (selbst erlebt) und ja, es gibt halt AN, die dies tun, auch ohne Anordnung.
Hier klare Regeln aufzustellen macht Sinn. Denn ich kann mich an eine Äußerung unseres durchaus sozial tickenden AG erinnern: "Wenn ich dann sehe, dass sich MA sogar 5 Minuten Telefonat als Arbeitszeit aufschreiben, da sieht er Probleme mit der Motivation."
Und ja, der Arbeitgeber muss auch Sachen Regeln, die von vornherein nicht entlohnt werden: z.B. Pausen (Lage und Länge). Er muss sogar drauf achten, dass sie eingehalten werden.
Und nun will ich mich mal wieder meiner bezahlten Tätigkeit zuwenden. ?
Erstellt am 10.08.2022 um 08:48 Uhr von rtjum
bei uns ist die private Nutzung auch untersagt und da bin ich sogar bel blaupunkt und finde das völlig korrekt so.
Trotzdem haben wir, und das wollte sogar uns AG so, eine GBV die die Einsichtnahme regelt. Das geht nur zusammen mit dem BR.
Auch das finde ich völlig richtig denn
"manche E-Mail ist nicht für Dritte bestimmt." damit sind wir bei dem Punkt der mindestens geregelt sein muss. Was ist z.B. wenn ich mich mit meinem Kollegen per Mail kurz über den cholerischen Abteilungsleiter aufrege, mein Kollege in Rente geht und der AL dann liest was ich über ihn geschrieben habe oder über meine Bewerbung für eine andere Stelle?
Aber ich befürchte, auch das wäre für unseren blaupunkt kein Grund.
Erstellt am 10.08.2022 um 08:51 Uhr von Blaupunkt
Um es klar zu sagen, selbstverständlich sind private Aktivitäten während der Arbeitszeit verboten, selbst wenn nichts vereinbart wurde. Der MA wird für seine Arbeitsleistung entlohnt und nicht fürs rumsurfen/Urlaube planen/Amazon Bestellungen durchführen/Mails schreiben. Mal so ein kleiner Auszug aus den Aktivitäten während der Arbeitszeit.
Wenn MA daheim auf Mails reagieren, so what, wenn es freiwillig ist, wodrin besteht das Problem. Bei Kollegen mit einem deutlichem Interesse am Geschäft, wird auch eine private Nutzung flexibler sein, als Personen, die auf die Minute schauen. Ein Geben und ein Nehmen. Hier im Forum erlebe ich Fragen und Antworten, die darauf schließen, dass nur ein Interesse am Nehmen besteht.
Pausen sind gesetzlich geregelt und gehören somit zur Arbeit/Erholung hinzu, diesen Vergleich zu ziehen ergibt 0 Sinn.
Erstellt am 10.08.2022 um 09:27 Uhr von xyz68
@rtjum
Private Nutzung des Mail-Accounts ist bei uns untersagt und, zusammen mit anderen Details zur privaten Nutzung, geregelt. Natürlich geht es um private Nutzung außerhalb der Arbeitszeit. Ich darf in meiner Pause auch im Internet surfen und sogar mal etwas drucken. Und der Zugang zum Mail-Account ist ebenso geregelt.
Es soll auch heute noch Menschen geben, die zu Hause ne schlechte Internetanbindung haben. Ich kann mich ausstechen und hier was erledigen.
@ Blaupunkt
Sie messen mit zweierlei Maß, solange es zu Gunsten des Arbeitgebers ist, ist für dich alles ok, ansonsten sind alle nur egoistische Vorteilsnehmer.
Aber zum Ursprung zurück:
Mein Rat, Einsicht in das Konto des Ruheständlers zusammen mit einem Vertreter des BR. Und für die Zukunft eine BV auf den Weg bringen in der alles Notwendige geregelt wird.
Erstellt am 10.08.2022 um 09:36 Uhr von Blaupunkt
Falsch, ich schrieb, es ist ein "Geben" und "Nehmen", nur habe ich in diesem "Fachforum" den Eindruck, es geht darum, wie man sich am Besten drücken kann, siehe beispielsweise der Kommentar "Party" zu einer Betriebsratswahl.
Erstellt am 10.08.2022 um 10:19 Uhr von dieschi
Falsch, in diesem Thema geht es z.b. darum zu klären ob in dem Unternehmen des Topics eine Regelung bezüglich "Privater Mails auf Geschäftskonto" gibt oder dies generell untersagt ist und was zu tun wäre wenn es ersteres gibt bzw. geduldet und nicht geregelt ist.
Schließlich gibt es die DSGVO und das BDSG an die sich zu halten gilt.
Darüber hinaus gab es Tipps was zu machen wäre damit es die Probleme eben nicht gibt und da sind sich alle einige - generelles Verbot privater Mails auf geschäftliche Mailaccounts.
Da war nix von wegen "wie man sich drücken" oder "auch nur ansatzweise was abgreifen" kann ...
Das haben Sie in das Thema gebracht.
Und wegen des zugegebenermaßen unglücklichen Begriffs "Party" sollten sie, so kommen sie jedenfalls rüber, an ihrer scheinbar engstirnig misstrauischen Art arbeiten, muss doch extrem Anstrengend sein.
Schönen Tag noch *wink*
Erstellt am 10.08.2022 um 10:30 Uhr von wdliss
"Lt. Ihnen muss der AG etwas regeln, was vornherein nicht entlohnt wird, nämlich private Aktivitäten während der Arbeitszeit"
Muss ja nicht zwingend Arbeitszeit sein. Das ganze kann sich ja auch problemlos in der Pause abspielen. Darüber hinaus gestatten AG mit einem minimum an sozialer Kompetenz (also nicht der typische Blaupunkt-Ausbeuter) die Nutzung firmeneigener Kommunikationssysteme zur Klärung privater Angelegenheiten, deren Dringlichkeit kein Aufschub gestattet.
Erstellt am 10.08.2022 um 10:43 Uhr von Blaupunkt
Privaten Urlaub buchen oder bei Amazon Ware ordern sind dringlich? Denn das sind die Top Sachen, die MA auf Arbeit und in der Arbeitszeit öfters erledigen.
Der Sicherheitsaspekt bei privater Mails wird außer Acht gelassen?! In Zeiten von Cybergefahr?
Niemand redet davon, in Notfällen jemanden anzurufen, alles völlig i.o., alles andere bitte in der Freizeit. Oder aber es handelt sich um MA mit einem hohen Engagement, da muss Geben und Nehmen an vorderster Front stehen, insofern Sicherheitsaspekte passen.
Erstellt am 10.08.2022 um 12:25 Uhr von wdliss
"Privaten Urlaub buchen oder bei Amazon Ware ordern sind dringlich? Denn das sind die Top Sachen, die MA auf Arbeit und in der Arbeitszeit öfters erledigen."
Sowas nennt man im allgemeinen "Unterstellung".
"Privaten Urlaub buchen oder bei Amazon Ware ordern sind dringlich? Denn das sind die Top Sachen, die MA auf Arbeit und in der Arbeitszeit öfters erledigen."
Aus diesem Grund weißt unsere BV darauf hin, dass auch private Mails gefiltert und ggf. gelöscht werden.
"Oder aber es handelt sich um MA mit einem hohen Engagement, da muss Geben und Nehmen an vorderster Front stehen"
Damit das nicht passiert gibt es einen BR der sich um Gleichbehandlung aller MA zu kümmern hat.
Erstellt am 10.08.2022 um 12:52 Uhr von Blaupunkt
Quelle: https://www.dslregional.de/tipps/privates-surfen-arbeitszeit-kuendigungsgrund/
Wenn man die Forenbeiträge hier liest, so bekommt man den Eindruck, dass eben Gleichbehandlung nicht an vorderster Front steht, siehe Beitrag mit der "Party".
Erstellt am 10.08.2022 um 14:32 Uhr von wdliss
Du solltest dir deine Quelle selbst mal genau durchlesen (über den Kündigungsgrund hinaus). Da geht es nämlich noch um einiges mehr!
Das große Fazit lautet: "Chefs sollten eine Betriebsvereinbarung zur Internetnutzung am Arbeitsplatz unterschreiben lassen und klar regeln wie viel und wann privat im Internet gesurft werden kann. Auf diese Weise können Mitarbeiter in den Arbeitszeiten insgesamt produktiver und motivierter werden."
Genau darum geht es dem TS
Erstellt am 10.08.2022 um 16:25 Uhr von Kjarrigan
Selektiv lesen ist doch viel einfacher
Ein Wort oder ein Halbsatz aus dem Kontext gerissen - eignet sich doch hervorragend zum trollen.
Erstellt am 11.08.2022 um 11:41 Uhr von Blaupunkt
Eben hieß es noch, meine Äußerungen seien eine Unterstellung. Kaum poste ich eine Quelle, ist davon nichts mehr zu hören, schon äußerst amüsant.
Klar kann man Leute dazu motivieren, schrieb ich ja auch mehrfach, "Geben" und "Nehmen", das geht aber nur bei Personen, die motiviert werden können. Bei "Party"- Äusserungen zweifle ich das mal sehr stark an. In diesem "Fachforum" steht das "Nehmen" wohl deutlich mehr im Fokus ...
Erstellt am 11.08.2022 um 13:04 Uhr von xyz68
@ Blaupunkt
hast du den Artikel komplett gelesen?