Umgang mit E-Mail-Konten etc. ausgeschiedener MA
Hallo, bei uns sind wegen der Schließung eines Standort diverse MA ausgeschieden. Nun haben wir eine Anforderung auf dem Tisch, dass ein neuer MA Zugriffe auf deren Laufwerke bekommen soll. Wie soll sich der BR da verhalten. Ich würde denken, der neue MA darf Einsicht nehmen, aber nur im Beisein eines BR-Mitgliedes. Was meint IHr?
Community-Antworten (2)
30.07.2014 um 14:50 Uhr
Hallo,
ich wäre da Vorsichtig.
Wir sind gerade in der Standortschliessung (3/2 der Aufgaben fallen weg 1/3 Hauptstandort)
Einige Mitarbeiter die bestehende Aufgaben am Hauptstandort von uns übernehmen erhalten nun auch Zugriff auf die e-Mail accounts von weggehenden Mitarbeitern. Leider sind dort dann Mailwechsel mit der Personalabteilung drin z.B. über Arbeitszeugnisse usw...
Hier sollte sichergestellt werden das keine Persönlichen Dateien und Daten mehr vorhanden sind. Ob dann immer ein BR-Mitglied dabei sein kann?
30.07.2014 um 15:11 Uhr
Moun -Gibt es eine Regelung die das behandelt? U. U. auf Gesamtbetriebsrats- oder Konzernbetriebsratsebene? -War/ist die private Nutzung des betrieblichen Mailaccounts gestattet oder nicht ausdrücklich verboten? -Was sagt der betriebliche Datenschutzbeauftrágte dazu? -Können die Kollegen die Mailaccounts noch selbst säubern-also alles was den AG nicht betrifft löschen? Gruss von den Betriebsratten
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