Erstellt am 30.07.2014 um 12:50 Uhr von arkalus
Hallo,
ich wäre da Vorsichtig.
Wir sind gerade in der Standortschliessung (3/2 der Aufgaben fallen weg 1/3 Hauptstandort)
Einige Mitarbeiter die bestehende Aufgaben am Hauptstandort von uns übernehmen erhalten nun auch Zugriff auf die e-Mail accounts von weggehenden Mitarbeitern.
Leider sind dort dann Mailwechsel mit der Personalabteilung drin z.B. über Arbeitszeugnisse usw...
Hier sollte sichergestellt werden das keine Persönlichen Dateien und Daten mehr vorhanden sind. Ob dann immer ein BR-Mitglied dabei sein kann?
Erstellt am 30.07.2014 um 13:11 Uhr von betriebsratten
Moun
-Gibt es eine Regelung die das behandelt? U. U. auf Gesamtbetriebsrats- oder Konzernbetriebsratsebene?
-War/ist die private Nutzung des betrieblichen Mailaccounts gestattet oder nicht ausdrücklich verboten?
-Was sagt der betriebliche Datenschutzbeauftrágte dazu?
-Können die Kollegen die Mailaccounts noch selbst säubern-also alles was den AG nicht betrifft löschen?
Gruss von den Betriebsratten