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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

e-Mails f. ausgeschiedenen MA - was ist mit dem Datenschutz?

C
CF
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, der e-Mailaccount einer seit einigen Monaten ausgeschiedenen MAin ist noch immer aktiv und wird von der ehem. Vorgesetzten eingesehen. Gegenseitige Zugriffe, z.B. im Urlaubsfall, waren abgesprochen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das in Ordnung ist. P.S.: Ein seit einigen Monaten eingesetzter Datenschutzbeauftragter wurde bisher noch nicht aktiv geworden(!)

2.88001

Community-Antworten (1)

K
Kölner

09.05.2006 um 11:17 Uhr

Warum soll da das BDSG greifen? BV?

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