Erstellt am 04.04.2019 um 16:46 Uhr von §§Reiter
Hat man den MA denn mal versucht zu erreichen? Das er/sie seit mehreren Wochen krank ist heißt ja nicht zwangsläufig, dass man keinen Kontakt aufnehmen kann.
Erstellt am 04.04.2019 um 16:56 Uhr von celestro
"Kann der AG jeder Zeit verlangen mit Zustimmung des BRs, Zugriff auf einem MA-Postfach zu bekommen?"
Verlangen kann der AG zunächst einmal alles. Bei uns gab es solche Situationen schon öfter. Da sind dann BRV und SBRV dabei, wenn der Abteilungsleiter(in) oder ein anderer MA durch die IT-Abteilung Zugriff nehmen kann. War bislang nie ein Problem.
Erstellt am 05.04.2019 um 07:38 Uhr von ExBoMa
Wir gehören einem großen Konzern an und bei uns ist das aufgrund der Konzernrichtlinien niemals möglich. Unsere IT würde das niemals machen und unser BR würde auch niemals mitmachen. Das muss aber jeder selber abwägen. Es gibt da Argumente dafür und dagegen.
Zur Sachlage: Wichtig ist, ob das Email-Postfach auch für private Zwecke verwendet werden darf. Manchmal ist das mit Arbeitgebern so vereinbar. Dann darf mit Sicherheit niemand anderes ins Postfach schauen!
Wenn das Postfach nur dienstlich genutzt werden darf, kann ich keine Aussage machen, ob das rechtlich ok ist oder nicht. Vielleicht hängt dass dann noch von weiteren Randbedingungen ab.
Erstellt am 05.04.2019 um 08:27 Uhr von Deichläufer
Guten Morgen zusammen. Nach meinem Kenntnisstand sieht es so aus, dass Mails zwar allgemein unter das Thema Briefgeheimnis fallen aber wenn der AG die private Nutzung verbietet, die Mails rechtlich der Geschäftskorrespondenz gleichgestellt sind. Aber auch hier gibt es noch unterschiedliche Ansichten über Umgang und Ablauf z. B. wie in der Vergangenheit mit diesem Verbot umgegangen wurde und ob ein Verstoß gegen das Verbot geahndet wurde, in welche Mails Einsicht genommen werden darf usw.. Am besten den Datenschutzbeauftragten einschalten.
Erstellt am 05.04.2019 um 09:38 Uhr von Pjöööng
Zitat (Deichläufer):
"Nach meinem Kenntnisstand sieht es so aus, dass Mails zwar allgemein unter das Thema Briefgeheimnis fallen "
Tun sie nicht!
Nach meiner Beobachtung wird das Thema "Zugriff auf E-Mailkonten" sehr kontrovers diskutiert. Von "das sind Arbeitgeberdaten, da darf der Arbeitgeber selbstverständlich auch drauf zugreifen" bis zu "auch bei einer nur geschäftlich genutzten E-Mail Adresse können persönliche vertraulich Daten gespeichert sein, z.B. Schriftverkehr mit dem Betriebsrat. Daher darf der Arbeitgeber selbstverständlich nicht zugreifen.".
Letztendlich wird man hier das Arbeitgeberinteresse gegen das Schutzinteresse des Arbeitnehmers abwägen müssen und eine passende Vorgehensweise suchen müssen. Die "hätte hätte Fahrradkette" Diskussion würde ich aber nicht führen wollen.