Ich bin SBV. Mir hat eben der BR angesprochen, weil der AG ein Anliegen hat, der einen schwerbehinderten Menschen berührt.

Es geht darum, dass der Betrieb Zugriff auf dem Postfach dieser Mitarbeiterin haben will. Der MA ist seit mehrere Wochen krank. Der AG glaubt, dass unbearbeitete Rechnungen in ihrem Postfach liegt. Der MA hatte von ihrem dienstlichen Postfach intern Rechnungen erhalten (obwohl es einen separaten Postfach dafür gibt)

In unserem Betrieb gibt es jedoch ein allgemeines Postfach für Rechnungen. Der MA hatte solche Rechnungen von diesem offiziellen Postfach genommen und hat von ihrem dienstlichen Mail (ihr Name@) intern andere MA angeschrieben, weil einige Kostenstellen fehlten.

Ich sehe das so: der AG hat seine Prozesse nicht optimiert. der AG hätte mehr machen können um diese Situation zu vermeiden. Z.B. intern den Mitarbeitern erklären, dass sie nur die offizielle Email nutzen sollten und nicht die namentlichen von diesem MA und auch verlangen, dass der betroffenen nur diese offizielle benutzt (das ging aber nicht, weil er die Rechte nicht hatte)

Wie ist die Rechtlage hierzu? Kann der AG jeder Zeit verlangen mit Zustimmung des BRs, Zugriff auf einem MA-Postfach zu bekommen?
(obwohl er diese Situation vermeiden konnte)