W.A.F. LogoSeminare

AG will Zugriff auf MA-Postfach

S
SBVina
Apr 2019 bearbeitet

Ich bin SBV. Mir hat eben der BR angesprochen, weil der AG ein Anliegen hat, der einen schwerbehinderten Menschen berührt.

Es geht darum, dass der Betrieb Zugriff auf dem Postfach dieser Mitarbeiterin haben will. Der MA ist seit mehrere Wochen krank. Der AG glaubt, dass unbearbeitete Rechnungen in ihrem Postfach liegt. Der MA hatte von ihrem dienstlichen Postfach intern Rechnungen erhalten (obwohl es einen separaten Postfach dafür gibt)

In unserem Betrieb gibt es jedoch ein allgemeines Postfach für Rechnungen. Der MA hatte solche Rechnungen von diesem offiziellen Postfach genommen und hat von ihrem dienstlichen Mail (ihr Name@) intern andere MA angeschrieben, weil einige Kostenstellen fehlten.

Ich sehe das so: der AG hat seine Prozesse nicht optimiert. der AG hätte mehr machen können um diese Situation zu vermeiden. Z.B. intern den Mitarbeitern erklären, dass sie nur die offizielle Email nutzen sollten und nicht die namentlichen von diesem MA und auch verlangen, dass der betroffenen nur diese offizielle benutzt (das ging aber nicht, weil er die Rechte nicht hatte)

Wie ist die Rechtlage hierzu? Kann der AG jeder Zeit verlangen mit Zustimmung des BRs, Zugriff auf einem MA-Postfach zu bekommen? (obwohl er diese Situation vermeiden konnte)

60805

Community-Antworten (5)

§
§§Reiter

04.04.2019 um 18:46 Uhr

Hat man den MA denn mal versucht zu erreichen? Das er/sie seit mehreren Wochen krank ist heißt ja nicht zwangsläufig, dass man keinen Kontakt aufnehmen kann.

C
celestro

04.04.2019 um 18:56 Uhr

"Kann der AG jeder Zeit verlangen mit Zustimmung des BRs, Zugriff auf einem MA-Postfach zu bekommen?"

Verlangen kann der AG zunächst einmal alles. Bei uns gab es solche Situationen schon öfter. Da sind dann BRV und SBRV dabei, wenn der Abteilungsleiter(in) oder ein anderer MA durch die IT-Abteilung Zugriff nehmen kann. War bislang nie ein Problem.

E
ExBoMa

05.04.2019 um 09:38 Uhr

Wir gehören einem großen Konzern an und bei uns ist das aufgrund der Konzernrichtlinien niemals möglich. Unsere IT würde das niemals machen und unser BR würde auch niemals mitmachen. Das muss aber jeder selber abwägen. Es gibt da Argumente dafür und dagegen.

Zur Sachlage: Wichtig ist, ob das Email-Postfach auch für private Zwecke verwendet werden darf. Manchmal ist das mit Arbeitgebern so vereinbar. Dann darf mit Sicherheit niemand anderes ins Postfach schauen! Wenn das Postfach nur dienstlich genutzt werden darf, kann ich keine Aussage machen, ob das rechtlich ok ist oder nicht. Vielleicht hängt dass dann noch von weiteren Randbedingungen ab.

D
Deichläufer

05.04.2019 um 10:27 Uhr

Guten Morgen zusammen. Nach meinem Kenntnisstand sieht es so aus, dass Mails zwar allgemein unter das Thema Briefgeheimnis fallen aber wenn der AG die private Nutzung verbietet, die Mails rechtlich der Geschäftskorrespondenz gleichgestellt sind. Aber auch hier gibt es noch unterschiedliche Ansichten über Umgang und Ablauf z. B. wie in der Vergangenheit mit diesem Verbot umgegangen wurde und ob ein Verstoß gegen das Verbot geahndet wurde, in welche Mails Einsicht genommen werden darf usw.. Am besten den Datenschutzbeauftragten einschalten.

P
Pjöööng

05.04.2019 um 11:38 Uhr

Zitat (Deichläufer): "Nach meinem Kenntnisstand sieht es so aus, dass Mails zwar allgemein unter das Thema Briefgeheimnis fallen "

Tun sie nicht!

Nach meiner Beobachtung wird das Thema "Zugriff auf E-Mailkonten" sehr kontrovers diskutiert. Von "das sind Arbeitgeberdaten, da darf der Arbeitgeber selbstverständlich auch drauf zugreifen" bis zu "auch bei einer nur geschäftlich genutzten E-Mail Adresse können persönliche vertraulich Daten gespeichert sein, z.B. Schriftverkehr mit dem Betriebsrat. Daher darf der Arbeitgeber selbstverständlich nicht zugreifen.".

Letztendlich wird man hier das Arbeitgeberinteresse gegen das Schutzinteresse des Arbeitnehmers abwägen müssen und eine passende Vorgehensweise suchen müssen. Die "hätte hätte Fahrradkette" Diskussion würde ich aber nicht führen wollen.

Ihre Antwort