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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Email Provider

B
bergfloh
Nov 2016 bearbeitet

Darf sich der BR eine externe Emailadresse z.B. bei gmx, Yahoo oder einem anderen Provider einrichten? Oder muss man sich auf den Haus internen Server beschränken wenn der Cheff dies möchte?

3.21107

Community-Antworten (7)

E
Erdenbürger

23.11.2012 um 00:21 Uhr

Wenn der Chef, dass so möchte, dann hängt es bestimmt auch mit der Datensicherheit im Unternehmen zusammen.

W
Watschenbaum

23.11.2012 um 01:28 Uhr

Der Betriebsrat kann die Konfiguration des Betriebsrats-PC einschließlich der Anmeldeprozedur grundsätzlich alleine bestimmen. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Betriebes gelten für die Arbeit am Betriebsrats-PC nur, soweit der Betriebsrat diese für sachgerecht erachtet. Grundsätzlich muss er die jeweils geltenden betrieblichen Datenschutzbestimmungen beachten. Allerdings kann er diese abändern, sofern dieses aufgrund des Strukturprinzips der Unabhängigkeit in der Betriebsverfassung von ihm als geboten angesehen wird. Die Arbeitgeberin ist jedenfalls nicht berechtigt, insoweit steuernd auf die Gestaltung des PC im Betriebsratsraum Einfluss zu nehmen. LAG Berlin-Brandenburg , Beschluss vom 04.03.2011 Aktenzeichen: 10 TaBV 1984/10

also : was ihr mit/an eurem BR-PC macht, ist überwiegend euer Bier

R
rechtbekommen

23.11.2012 um 01:35 Uhr

Externe Accounts haben mit dem Urteil nichts zu tun. Weiter verbietet der Datenschutz und Vertraulichkeit und Betriebsgeheimnisde solches. Denn man bringt damit geschuetzte Daten Fakten nach aussen. Wenn mein BR meine geschuetzten Daten auf externe Rechnet/ Server bringen wuerde haette er sofort eine Klage auch zivilrechtlich am Hals. Denn es ist bekannt auch Mailserver/ Accounts werden gehackt.

R
rechtbekommen

23.11.2012 um 01:36 Uhr

Ach ja, Datenschutzvetletzungen sind ein.Grund des Mandatsentzug durch das ArbG

W
Watschenbaum

23.11.2012 um 01:55 Uhr

http://www.ftd.de/karriere/recht-steuern/:urteil-der-woche-betriebsrat-darf-sich-vernetzen/50146630.html

du meinst also, nur der AG hätte das Recht, E-mail-Accounts für BR-Mitglieder einzurichten, sie selbst nicht ?

und sie müssten sich auf die vom AG eingerichteten Accounts beschränken ?

und der AG hätte, falls dies so wäre, auch das Recht, dies zu überprüfen mithin praktisch den BR-Computer auszuspionieren ?

R
rechtbekommen

23.11.2012 um 02:38 Uhr

Der AG muss hier nicht spionieren. Er weiss ja an welchen Account er Mails/Unterlagen fuer den BR sendet bzw woher sie kommen. Also alkes ganz tranzperent.

R
rechtbekommen

23.11.2012 um 02:46 Uhr

Das Urteil zu BR darf sich vernetzen betrifft einen ganz anderen Sachverhalt. -- BAG vom 14. Juli 2010 --
Az.: 7 ABR 80/08 -- Also bitte beim.Thema bleiben. Der AG duerfte aus Datenschutzgruenden auch geschuetzte Daten also auch Daten welche seibe AN betreffen gar nicht auf einen externen BR Account senden und wuerde es daher verweigern. --- Der Fall Der Betriebsrat einer großen Versicherung verlangt, dass der Arbeitgeber allen Mitgliedern der Arbeitnehmervertretung den Zugang zum Internet ermöglicht und ihnen externe E-Mail-Adressen einrichtet. Alle Mitarbeiter der Firma, auch die Mitglieder des Betriebsrats, arbeiten an PC-Arbeitsplätzen. Allerdings dürfen nur wenige Arbeitnehmer das Internet nutzen. Nur etwa ein Viertel der Mitarbeiter verfügte bisher über einen eigenen E-Mail-Account. Die Mitarbeiter treten vor allem über das Intranet des Unternehmens miteinander in Kontakt, zu dem alle Beschäftigten Zugang haben. Von den fünf Betriebsratsmitgliedern hatten bisher lediglich zwei E-Mail- und Internetzugang.

Der Betriebsrat vertrat die Auffassung, dass jedes seiner Mitglieder in der Lage sein müsse, sich im Netz über betriebsverfassungsrechtliche Fragen zu informieren und per E-Mail nach außen zu kommunizieren.

Die Entscheidung Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dem Betriebsrat recht gegeben. Sofern berechtigte Belange des Arbeitgebers nicht entgegenstehen, kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber die Eröffnung eines Internetzugangs und die Einrichtung eigener E-Mail-Adressen für jedes einzelne Mitglied des Betriebsrats verlangen. Betriebsräte dürfen diese Forderung durchsetzen, da die Informationsbeschaffung aus dem Internet und die Kommunikation mit externen Dritten Teil ihrer Tätigkeit sein kann.

Berechtigte Interessen des Arbeitgebers, besonders die ihm entstehenden Kosten, hat der Betriebsrat zwar zu berücksichtigen. In diesem Fall arbeiteten aber alle Betriebsratsmitglieder bereits an PC-Arbeitsplätzen, sodass der Arbeitgeber hier nur das Internet freischalten und E-Mail-Adressen einrichten musste. Dadurch entstanden ihm keine weiteren Kosten.

---- Fazit AG muss nur BRM Internetzugang ermoeglichen und Account einrichten. --- Also nixx von BR darf eigenen Provider waehlen.

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