Erstellt am 22.11.2012 um 23:21 Uhr von Erdenbürger
Wenn der Chef, dass so möchte, dann hängt es bestimmt auch mit der Datensicherheit im Unternehmen zusammen.
Erstellt am 23.11.2012 um 00:28 Uhr von Watschenbaum
Der Betriebsrat kann die Konfiguration des Betriebsrats-PC einschließlich der Anmeldeprozedur grundsätzlich alleine bestimmen. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Betriebes gelten für die Arbeit am Betriebsrats-PC nur, soweit der Betriebsrat diese für sachgerecht erachtet.
Grundsätzlich muss er die jeweils geltenden betrieblichen Datenschutzbestimmungen beachten. Allerdings kann er diese abändern, sofern dieses aufgrund des Strukturprinzips der Unabhängigkeit in der Betriebsverfassung von ihm als geboten angesehen wird. Die Arbeitgeberin ist jedenfalls nicht berechtigt, insoweit steuernd auf die Gestaltung des PC im Betriebsratsraum Einfluss zu nehmen.
LAG Berlin-Brandenburg , Beschluss vom 04.03.2011
Aktenzeichen: 10 TaBV 1984/10
also : was ihr mit/an eurem BR-PC macht, ist überwiegend euer Bier
Erstellt am 23.11.2012 um 00:35 Uhr von rechtbekommen
Externe Accounts haben mit dem Urteil nichts zu tun. Weiter verbietet der Datenschutz und Vertraulichkeit und Betriebsgeheimnisde solches. Denn man bringt damit geschuetzte Daten Fakten nach aussen. Wenn mein BR meine geschuetzten Daten auf externe Rechnet/ Server bringen wuerde haette er sofort eine Klage auch zivilrechtlich am Hals. Denn es ist bekannt auch Mailserver/ Accounts werden gehackt.
Erstellt am 23.11.2012 um 00:36 Uhr von rechtbekommen
Ach ja, Datenschutzvetletzungen sind ein.Grund des Mandatsentzug durch das ArbG
Erstellt am 23.11.2012 um 00:55 Uhr von Watschenbaum
http://www.ftd.de/karriere/recht-steuern/:urteil-der-woche-betriebsrat-darf-sich-vernetzen/50146630.html
du meinst also, nur der AG hätte das Recht, E-mail-Accounts für BR-Mitglieder einzurichten, sie selbst nicht ?
und sie müssten sich auf die vom AG eingerichteten Accounts beschränken ?
und der AG hätte, falls dies so wäre, auch das Recht, dies zu überprüfen
mithin praktisch den BR-Computer auszuspionieren ?
Erstellt am 23.11.2012 um 01:38 Uhr von rechtbekommen
Der AG muss hier nicht spionieren. Er weiss ja an welchen Account er Mails/Unterlagen fuer den BR sendet bzw woher sie kommen. Also alkes ganz tranzperent.
Erstellt am 23.11.2012 um 01:46 Uhr von rechtbekommen
Das Urteil zu BR darf sich vernetzen betrifft einen ganz anderen Sachverhalt. --
BAG vom 14. Juli 2010 --
Az.: 7 ABR 80/08 -- Also bitte beim.Thema bleiben. Der AG duerfte aus Datenschutzgruenden auch geschuetzte Daten also auch Daten welche seibe AN betreffen gar nicht auf einen externen BR Account senden und wuerde es daher verweigern. ---
Der Fall
Der Betriebsrat einer großen Versicherung verlangt, dass der Arbeitgeber allen Mitgliedern der Arbeitnehmervertretung den Zugang zum Internet ermöglicht und ihnen externe E-Mail-Adressen einrichtet. Alle Mitarbeiter der Firma, auch die Mitglieder des Betriebsrats, arbeiten an PC-Arbeitsplätzen. Allerdings dürfen nur wenige Arbeitnehmer das Internet nutzen. Nur etwa ein Viertel der Mitarbeiter verfügte bisher über einen eigenen E-Mail-Account. Die Mitarbeiter treten vor allem über das Intranet des Unternehmens miteinander in Kontakt, zu dem alle Beschäftigten Zugang haben. Von den fünf Betriebsratsmitgliedern hatten bisher lediglich zwei E-Mail- und Internetzugang.
Der Betriebsrat vertrat die Auffassung, dass jedes seiner Mitglieder in der Lage sein müsse, sich im Netz über betriebsverfassungsrechtliche Fragen zu informieren und per E-Mail nach außen zu kommunizieren.
Die Entscheidung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dem Betriebsrat recht gegeben. Sofern berechtigte Belange des Arbeitgebers nicht entgegenstehen, kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber die Eröffnung eines Internetzugangs und die Einrichtung eigener E-Mail-Adressen für jedes einzelne Mitglied des Betriebsrats verlangen. Betriebsräte dürfen diese Forderung durchsetzen, da die Informationsbeschaffung aus dem Internet und die Kommunikation mit externen Dritten Teil ihrer Tätigkeit sein kann.
Berechtigte Interessen des Arbeitgebers, besonders die ihm entstehenden Kosten, hat der Betriebsrat zwar zu berücksichtigen. In diesem Fall arbeiteten aber alle Betriebsratsmitglieder bereits an PC-Arbeitsplätzen, sodass der Arbeitgeber hier nur das Internet freischalten und E-Mail-Adressen einrichten musste. Dadurch entstanden ihm keine weiteren Kosten.
---- Fazit AG muss nur BRM Internetzugang ermoeglichen und Account einrichten. --- Also nixx von BR darf eigenen Provider waehlen.