Erstellt am 02.08.2022 um 21:59 Uhr von GabrielBischoff
Was du immer machen kannst ist ein Einwand gegen das Protokoll äußern. Dieser Einwand wird dann zum Protokoll beigelegt. Das Protokoll darf nach Unterschrift nicht mehr geändert werden.
"Bei der Änderung geht es um eine Abstimmung für die Kündigung einer BV , welche laut Teilnehmer nicht stattgefunden hat" - Ist das Hörensagen oder schon geprüft?
Bezüglich der Kündigung auf jeden Fall die Nachwirkung einer BV prüfen.
Erstellt am 02.08.2022 um 22:44 Uhr von KOHL2016
Hallo
Das Protokoll wurde vor der Unterschrift geändert.
Ist das rechtens von Seiten des Vorsitzenden?
Mittlerweile ist es ja vom beiden Unterschrieben und dem Schriftführer ist es erst dann aufgefallen.
Alle Teilnehmer haben mir bestätigt das es keine Abstimmung gegeben hat.
Wir überlegen nun die Abwahl des Vorsitzenden , ist das mit Ersatzmitglieder möglich?
Gremium besteht aus 7 und 2 sind im Urlaub.
Grüße
Stefan Köhler
Erstellt am 02.08.2022 um 23:06 Uhr von Dummerhund
Ja , man kann auch mit Ersatzmitgliedern einen BRV abwählen. Nur bekommt ihr ihn auch dazu das er auf der nächsten Sitzung seine eigene Abwahl mit auf der Tagesordnung mit auf nimmt?
Du hast doch bestimmt von der letzten Sitzung noch die Tagesordnung wo die angebliche Abstimmung zur Kündigung der BV mit drauf stand, oder?
Wenn dies als Tagesordnungspunkt nicht mit drauf steht, kann es ja auch keine gültige Abstimmung gegeben haben und die BV wäre nach wie vor noch gültig.
Behauptet der BRV aber am Sitzungstag sei zu Sitzungsbeginn einstimmig beschlossen worden den Tagesordnungspunkt "Kündigung der BV xy" so muss ja auch das schriftlich aufgenommen worden sein. Ist dem nicht so ist auch hier die BV weiter gültig.
Dies muss man nur irgendwie dem AG übermitteln.
Aber wie dem auch ist, so eine Person ist als BRV nicht tragbar.
Erstellt am 03.08.2022 um 05:45 Uhr von KOHL2016
Hallo
Ja hab ich und leider steht es auch drauf. Wir hatten aber vor einiger Zeit einen anderen Weg abgesprochen.
Deshalb ist eine Zusammenarbeit nicht mehr möglich.
Ich denke auch das es schwierig wird das er BRV diesen Tagespunkt nachträglich auf die Ordnung setzen wird. Wir werden diesen Punkt unter sonstiges setzen und bei Beginn der Sitzung ansprechend. Und im Nachgang die Abwahl/Vertrauensfrage stellen.
Wird kein einfacher Weg aber für unsere Zukunft denke ich ist es der bessere.
Danke für eure Antworten
Erstellt am 03.08.2022 um 07:42 Uhr von rtjum
habt ihr denn darüber abgestimmt?
Wenn ich deinen Post korrekt lese, warst Du nicht mit dabei?
Unter Sonstiges oder im Nachgang kann der BR keine Beschlüsse fassen.
Erstellt am 03.08.2022 um 08:01 Uhr von Thomas63
Da Du nicht dabei warst würde ich das Thema bei eurer nächsten BR-Sitzung ansprechen und klären. Wenn dann die Teilnehmer erklären das es keine Abstimmung gab kann man den Vorsitzenden zur Rede stellen.
Wir lesen das Protokoll der letzten Sitzung immer als erstes vor und beschließen es gemeinsam. In seltenen Fällen (1-2 mal im Jahr bei 50 Sitzungen) werden korrekturen gewünscht weil z.B. ein Sachverhalt nicht in gänze dargestellt wurde.
Ob man Protokolle beschließen muss oder nicht ist für uns irrelevant wir haben das so beschlossen. Von daher wird auch verlesen: TOP xx: Beschlussfassung:Kündigung der BV XXXX. Von X Stimmberechtigen haben x dafür gestimt..usw. oder Es wurde nicht abgestimmt. Mögliche Streitfälle werden dadurch vermieden.
Erstellt am 03.08.2022 um 08:12 Uhr von dieschi
"Du hast doch bestimmt von der letzten Sitzung noch die Tagesordnung wo die angebliche Abstimmung zur Kündigung der BV mit drauf stand, oder?"
"Ja hab ich und leider steht es auch drauf."
Da ist hier mE schon während der Sitzung geschludert worden.
Einem von euch 6 hätte doch während der Sitzung auffallen müssen das ein Punkt der TO noch nicht besprochen, beschlossen wurde.
Auch dem Schriftführer müsste man eigentlich den Vorwurf machen das er das Protokoll ohne nochmal zu kontrollieren unterschrieben hat.
"Das Protokoll wurde vor der Unterschrift geändert.
Ist das rechtens von Seiten des Vorsitzenden?"
Mit Hinweis an den Schriftführer auf einen vergessenen Punkt der bei der Sitzung behandelt und eventuell beschlossen wurde?
Wenn das der Wahrheit entspricht und von den anderen BRM bestätigt wird, durchaus.
"Mittlerweile ist es ja vom beiden Unterschrieben und dem Schriftführer ist es erst dann aufgefallen."
Immer erst lesen bevor man etwas unterschreibt das man zurück bekommen hat bzw. am besten schon vor der Weitergabe selbst unterschreiben.
Einer der Gründe warum wir BVs von uns bereits unterschrieben an den AG zur Unterschrift weiter geben ;)
Da wird es schwer einem etwas unter zu schieben was übersehen werden kann.
Nun, jetzt könnt ihr nur noch einen Kommentar zum Protokoll verfassen und diesem anheften.
"Alle Teilnehmer haben mir bestätigt das es keine Abstimmung gegeben hat."
"Wir werden diesen Punkt unter sonstiges setzen und bei Beginn der Sitzung ansprechend. Und im Nachgang die Abwahl stellen."
Der Weg das anzusprechen, wenn ihr bei der Sitzung beim Punkt "Sonstiges" angekommen seid, ist schon mal richtig denn ich bin da auch nicht der Meinung das ihr warten könnt bis euer BRV im Urlaub oder Krank ist.
Der BRV wird seine Absetzung kaum selbst als TO auf die Einladungen schreiben.
Dennoch seid euch nicht zu siegessicher, einen BRV abzusetzen ist gar nicht so einfach denn er kann die Wahl anfechten.
Wenn ihr es richtig macht denke ich aber nicht das er da großen Erfolg mit haben wird.
Kennst Du bestimmt aber ich hänge den Link trotzdem mal an: https://www.arbeitsrecht-berlin.de/arbeitsrecht/betriebsrat/geschaeftsfuehrung-des-betriebsrats/betriebsratsvorsitzender/abwahl-betriebsratsvorsitzender/
Was die Laufzeit einer gekündigten BV angeht würde ich mal die Kündigung, die dem AG ausgehändigt wurde oder noch wird, prüfen und werfe mal § 77 Absatz 5 BetrVG in den Raum.
Sofern zwischen AG und BR per BV keine andere Regelung getroffen wurde ist eine gesetzlich geregelte Kündigungsfrist von 3 Monaten am laufen.
https://www.betriebsrat.com/video/73835/wie-wird-eine-betriebsvereinbarung-rechtssicher-gekuendigt/17764/j7zbknue4ru
Sollte reichen um euer Vorhaben umzusetzen.
Viel Glück!
Erstellt am 03.08.2022 um 09:33 Uhr von seehas
Wenn ihr die Abwahl des BRV unter sonstiges auf die Tagesordnung setzt, dann ist leider kein gültiger Beschluss möglich. Tagesordnungspunkte können nur dann aufgenommen und beschlossen werden wenn alle anwesenden BR Mitglieder dafür sind. Das wird der BRV sicherlich nicht tun.
Aber wenn 1/4 der Mitglieder des BR im Vorfeld beantragt den TOP Neuwahl des BRV auf die TO zu setzen, dann muss er das tun (§29 (3) BetrVG).
Es genügt im Übrigen nicht den BRV abzuwählen. Ihr müsst einen neuen BRV wählen, sonst ist der BR handlungsunfähig. Es funktioniert nur über ein konstruktives Misstrauensvotum.
Erstellt am 03.08.2022 um 21:43 Uhr von Dummerhund
Und wenn das mit der Abwahl so gar nicht klappt und es stimmt das er da eine Abstimmung ins Protokoll geschrieben hat die es so nie gegeben hat, steht auch noch § 23 BetrVG im Raum.
Erstellt am 04.08.2022 um 15:11 Uhr von rtjum
"Der Weg das anzusprechen, wenn ihr bei der Sitzung beim Punkt "Sonstiges" angekommen seid, ist schon mal richtig denn ich bin da auch nicht der Meinung das ihr warten könnt bis euer BRV im Urlaub oder Krank ist." Wenn es unter sonstiges angesprochen wird, dann kann sicher der BRV in dieser Sitzung NICHT mehr abgewählt werden!!!
Erstellt am 04.08.2022 um 15:30 Uhr von dieschi
Wenn ich das (https://www.arbeitsrecht-berlin.de/arbeitsrecht/betriebsrat/geschaeftsfuehrung-des-betriebsrats/betriebsratsvorsitzender/abwahl-betriebsratsvorsitzender/) richtig interpretiere ...
"Ist ein Zuwarten bis zur Abwesenheit des Betriebsratsvorsitzenden nicht möglich, so wird die Abwahl auch gegen den Willen des Betriebsratsvorsitzenden etwa unter dem Punkt Verschiedenes behandelt und ein neuer Betriebsratsvorsitzender gewählt; wobei der abstimmenden Betriebsrat beschlussfähig sein muss. Es muss also mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder (ggf. einschließlich etwaiger Ersatzmitglieder) an der Wahl teilnehmen. Diese nicht ordnungsgemäße Wahl ist vor dem Arbeitsgericht anfechtbar. Während der Zeit des Anfechtungsverfahrens bleibt aber der neugewählte Betriebsratsvorsitzende im Amt, es sei denn, die Wahl ist nichtig. Der neue Betriebsratsvorsitzende sollte sich im Falle der Anfechtung der Wahl durch den Betriebsrat noch einmal unzweifelhaft ordnungsgemäß im Amt bestätigen lassen!"
... sollte es möglich sein!
Ich denke nicht das es einen Unterschied macht ob es unter "Sonstige" oder "Verschiedenes" besprochen wird.
Oder aber sie gehen mit mindestens 1/4 ihres Gremiums vor der nächsten Sitzung nach (§29 (3) BetrVG) vor und beantragen den Punkt auf die TO zu setzen.
Erstellt am 05.08.2022 um 08:07 Uhr von rtjum
"... sollte es möglich sein!
Ich denke nicht das es einen Unterschied macht ob es unter "Sonstige" oder "Verschiedenes" besprochen wird."
der BRV macht etwas nicht korrekt und wird dann auch nicht korrekt abgewählt, wie Du mir, so ich Dir. Kann man sicher machen, muss man aber nicht!
Ist dann so was wie den Teufel mit dem Beelzebub austreiben.
Als BR verlangen wir von unseren AGs immer die Einhaltung der Gesetze, sollten wir das dann nicht auch machen?
Erstellt am 05.08.2022 um 17:35 Uhr von KOHL2016
Hallo
Danke euch für die vielen Tipps.
Wir sind nun soweit auf der nächsten ordentlichen Sitzung einen neuen Vorsitzenden gewählt wird.