Erstellt am 30.01.2014 um 14:49 Uhr von Lexipedia
Sind diese Organe Unterorgane des BRs?
Dann nein!
Erstellt am 30.01.2014 um 15:13 Uhr von Hartmut
Hallo caebr, sie dürfen, aber nur solange sie BRM, die Mitglied in diesem Ausschuss sind, vertreten. Dauerhaft geht es nicht. Wenn ihr das beabsichtigt, solltet ihr eine Arbeitsgruppe ins Auge fassen.
Erstellt am 30.01.2014 um 15:13 Uhr von gironimo
Der BR könnte nach § 28a BetrVG Arbeitsgruppen bilden (wovon ich nicht viel halte).
Beim Betrieblichen Vorschlagswesen agiert ja meist eine Kommission, die auf Basis einer Betriebsvereinbarung gegründet wird. Da kann man natürlich alles mögliche mit dem AG vereinbaren.
Erstellt am 30.01.2014 um 16:52 Uhr von Oblatixx
@Hartmut: Ausschussmitglieder haben ihre Vertreter im Gremium. Ersatzmitglieder treten NICHT automatisch als deren Vertreter ein. Daher NEIN, sie können nicht in den Ausschuss, solange sie nicht endgültig nachgerückt sind.
Erstellt am 30.01.2014 um 21:49 Uhr von Hartmut
@Oblatix: Oha .. ! Dann haben wir das bis jetzt falsch gehandhabt. Wieder was dazugelernt. Danke, Oblatixx!