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Betriebsübergang

D
DartGawd
Jan 2018 bearbeitet

Firma "A" kauft Firma "B". Der name vom Firma "B" existiert nicht mehr. Nür das vom Firma "A". Beide Firmen hat ein BR. Wird der BR vom Firma"A" alles übernehmen? Wenn ja, wann muss der BR vom Firma "B" ihre Arbeit aufgeben? zb1: Firma "A" und "B" wird beide unter der Name vom Firma "A" aber zwei Betriebe. Was dann? zb2: Da wird nicht zwei betriebe sondern nur1. Was dann?

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

26.01.2014 um 11:22 Uhr

sind denn die beiden Firmen auch räumlich und /organisatorisch zusammengelegt worden? Oder gilt § 4 BetrVG weiterhin?

Wenn es zur Zusammenlegung kommt, gilt § 21a und § 21b BetrVG. Ggf. muss der BR "B" seine Arbeit aufgeben, wenn für die AN des Betriebes B alle mit der Fusion zusammenhängenden Angelegenheiten abgewickelt sind. Für diese Dinge (sofern es hierbei kollektive Rechte gibt, ist der BR dann auch noch zuständig). Für alle übrigen Dinge würde ich den Stichtag der Fusion als "Grenzwert" ansehen.

Aber es wird ja dann neu gewählt! Im Zweifelsfall solltet Ihr einen Fachanwalt beratend hinzuziehen.

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