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Fernbleiben von BR-Sitzungen

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zuzie
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

habe ein dringende Anfrage. Aus persönlichen Gründen möchte ich mein Amt als BR-Mitglied niederlegen. Meine (erfahrenen) BR-Kollegen hingegen haben mich darum gebeten, darüber noch mal nachzudenken. Ich bräuchte ja nicht an jeder Sitzung teilnehmen und sie wären ja beschlussfähig. Wir sind ein Gremium aus 7 Mitgliedern. In meinem ersten Seminar hingegen habe ich es anders gelernt. Einfach wegbleiben obwohl man in der Firma ist, geht nicht. Sind die Beschlüsse bei Wegbleiben eines BR-Mitgliedes trotzdem gültig?

Wer kann mir dazu eine eindeutige Antwort geben?

Danke. Susan

"Einzuladende Personen Der Betriebsratsvorsitzende hat alle Mitglieder des Betriebsrats rechtzeitig zu laden. Rechtzeitig heißt, die Eingeladenen müssen genug Zeit zur Vorbereitung haben und zur eigenen Meinungsbildung gelangen können.

Sind Betriebsratsmitglieder zeitweilig verhindert, z.B. durch Krankheit oder Urlaub, so ist gem. § 25 Abs. 1 BetrVG das als nächstes nachrückende Ersatzmitglied zu laden. Unterlässt der Betriebsratsvorsitzende dies, sind die Beschlüsse des Betriebsrates unwirksam (vgl. Fitting § 33, Rn. 23, 23. Auflage). Ausnahmen gelten für den Fall, in dem der Betriebsratsvorsitzende von der Verhinderung des Betriebsratsmitgliedes nichts wusste und eine (kurzfristige) Ladung des Ersatzmitgliedes nicht möglich war.

Ist ein geladenes Betriebsratsmitglied im Betrieb anwesend, erscheint aber nicht zur Sitzung, so darf kein Ersatzmitglied geladen werden (vgl. Fitting § 33, Rn. 23, 23. Auflage)."

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Community-Antworten (21)

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tommyh

14.01.2014 um 22:31 Uhr

Hallo Susan wenn Du Dein BR Mandat niederlegen möchtest und Ihr habt noch Ersatzmitglieder dann mach das bitte und geb dem ersten Nachrücker die Chance motiviert im Betriebsrat zu arbeiten! Habt Ihr nicht sowieso bald Wahlen?

K
Kölner

14.01.2014 um 22:36 Uhr

Susan. Du kannst fernbleiben und dennoch sind die Beschlüsse gültig.

Z
zuzie

14.01.2014 um 22:57 Uhr

Wir haben leider keine Wahlen. Mussten letztes Jahr neu wählen. Aber wenn die Beschlüsse trotzdem gültig sind, ist alles ok. Danke.

T
tommyh

14.01.2014 um 23:05 Uhr

Ne finde ich überhaupt nicht! Wenn Du kein Intresse mehr an Deiner Br Arbeit hast dann tret zurück! Oder willst Du jetzt vier Jahre im Betriebsrat sein und nicht mehr hingehen?

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paula

14.01.2014 um 23:13 Uhr

vielleicht läuft hier das beliebte Spiel: wie halte ich mir ungeliebte Ersatzmitglieder vom Leib ;)

T
tommyh

14.01.2014 um 23:19 Uhr

Ja Paula hört sich so an :-) bei dem Gedanken bräucht ich grad nen Eimer lach

B
brisant

14.01.2014 um 23:34 Uhr

Als BRM hat man auch Pflichten. Die eine sehr wichtige ist die Wahrnehmung des Mandates. Dafür wurde man ja gewählt. Man ist es also den Wähletn schuldig. Will man dieses nicht, so legt man das Mandat nieder und lässt einem Nachrücker aufrücken. Die Nichtwahrnahme ist eine Mandatspflichtverletzung.

T
tommyh

14.01.2014 um 23:38 Uhr

Daumen hoch Brisant aber wer zeigt diese Pflichtverletzung an wenn nicht der Br selber? Der schlägt es auch noch vor! Ein ganz klarer Betrug an die Wähler am besten wärs wenn Ihr komplett zurücktretet!

Z
zuzie

15.01.2014 um 00:05 Uhr

Na ihr habt ja voll den Durchblick!!!! Ich habe weder was von 4 Jahren fernbleiben oder "unbeliebte Ersatzmitglieder vom Leib" halten, gesagt. Dem ist nicht im entferntesten so. Ihr habt gar keine Ahnung was bei uns los ist, aber gebt solche unqualifizierten Aussagen dazu ab! Kennt ihr den Spruch "Einfach mal Fr... halten"? Ihr sollte das nächste Mal vielleicht vorher mal mehr hinterfragen anstatt so loszuhetzen.

T
tommyh

15.01.2014 um 00:11 Uhr

Nein du hast es selber geschrieben! Les Dir mal durch was du bisher geschrieben hast! Und dann frag ich mich wer lieber die Fr...... halten sollte!

Z
zuzie

15.01.2014 um 00:14 Uhr

Wer lesen und verstehen kann, ist klar im Vorteil. Ich beende das an dieser Stelle, weil ich gar keine Lust auf solche Leute für dich habe.

S
Snooker

15.01.2014 um 00:20 Uhr

Sorry wenn ich zuzie recht gebe, aber sie hat geschrieben.......nicht an jeder Stzung teilnehmen. Das heißt nicht an keiner mehr teilnehmen.

@Zuzie Man könnte wenn du aber keinen einleuchtenden rechtlichen oder privaten Grund hast nicht an einer BR Sitzung teil nimmst, versuchen § 23 BetrVG zu ziehen um deinen Auschluss zu beantragen . Gründe für das nicht erscheinen sollte man also schon benennen können mit Hand und Fuß

T
tommyh

15.01.2014 um 00:47 Uhr

Na wann will sie denn zur Br Sitzung kommen wenns Weihnachtsfrühstück gibt? Für mich ist das keine Art so ein Amt zu führen! Die Wähler haben bestimmt keinen Br Mitglied gewollt welches nur ab und zu in die Sitzung kommt!

K
Kölner

15.01.2014 um 07:23 Uhr

Man stelle sich mal vor: Da kommt eine BRM massiv unter Druck, weil zum Beispiel der BRV ein solches A**** ist, dass er gerade diesem BRM das Leben extrem schwer macht. Er mobbt das BRM, er lässt sogar Infos an den GF zukommen, die da nicht hinkommen dürften usw.. Grund dafür: Es gab ein privates Techtelmechtel vor Jahresfrist, dass das BRM einseitig beendet hat. Der BRV ist nunmehr gekränkt und verhält sich entsprechend. Es gibt auch eine Schar von BRMs, die zu diesem BRV halten, wohlwissend, dass dieser gerade mal noch bis März 14 im Amt ist und dann in Rente geht.

Werfe den ersten stein, der ohne Sünde IST...

G
gironimo

15.01.2014 um 11:05 Uhr

Eigentlich doch eine einfache Frage: Sind die Beschlüsse bei wegbleiben eines BR-Mitgliedes trotzdem gültig?

Und die Antwort gab es auch : Ja - sie sind gültig (wenn im übrigen die Ladung korrekt war und die Beschlussfähigkeit bestand).

B
brisant

15.01.2014 um 11:24 Uhr

Zuzi, das Mandat ist nun einmal kein Wünsch Dir was. Wenn man im Gremium Probleme hat, sollte man diese angehen. Wann eine Verhinderung vorliegt ist geregelt. So einfach ist das Thema. Das ein BRM hier nicht nur Zustimmung oder Verständnis bekommt bei dieser Frage, kann ich oder kann ich nicht ist doch verständlich und da muss man nicht beleidigt reagieren.

P
paula

15.01.2014 um 11:26 Uhr

@Kölner

Steine will ich keine werfen aber das hier beschriebene Verhalten erscheint seltsam.... und wenn es nur den einfachsten Weg darstellt. Der vom Gesetzgeber (und vermutlich auch vom Wähler) gewollte Weg ist es sicher nicht....

N
nicoline

15.01.2014 um 18:39 Uhr

Woher weiß hier jemand, ob die Wähler in zuzies Betrieb nicht lieber eine nicht immer zur Sitzung gehende als gar keine zuzie im BR haben wollen.

Die gestellte Frage ist beantwortet, nach allem Anderen, was hier geantwortet wurde, ist gar nicht gefragt worden. Ich weiß nicht, ob ich die Betriebe, in denen sich zu jedem Zeitpunkt, grundsätzlich und immer zu 100% an das Gesetz gehalten wird bewundern soll, oder ob nicht eine improvisierende, kompromissbereite Menschlichkeit gepaart mit Verständnis für besondere Umstände angebrachter und zielführender ist. Mich würde auch wirklich mal interessieren, wie oft das ***versuchen § 23 BetrVG zu ziehen *** und unter welchen betrieblichen Verhältnissen in Deutschland im Jahr passiert.

Ich finde Kölners Beispiel sehr konstruiert und bin überzeugt, dass es auch außerhalb des BR liegende, persönliche Gründe geben kann, die es einem für einen begrenzten Zeitraum schwer machen können, an den Sitzungen teilzunehmen. Aber, bei diesem Satz bin ich bei ihm: "Werfe den ersten Stein, der ohne Sünde IST..." Wobei ich das Fernbleiben von einer BR Sitzung eher nicht als Sünde betiteln würde.

@zuzie gironimos Antwort beschreibt die rechtliche Situation genau und was Du bzw. Ihr jetzt macht, kann hier keiner entscheiden. Ich wünsche Euch, dass ihr eine gute Lösung findet.

P
paula

15.01.2014 um 22:24 Uhr

@nicoline

dann hoffe ich dass dein nicht 100% das Gesetz einhaltender AG genauso viel Nachsicht bekommt. Beim AG messen nämlich BRs gerne mit einem anderen Maß

N
nicoline

16.01.2014 um 08:12 Uhr

Beim AG messen nämlich BRs gerne mit einem anderen Maß Woher weißt Du das? Hast Du Einblick in die Arbeit so vieler anderer Gremien, bei denen das so ist?

P
paula

18.01.2014 um 22:44 Uhr

sorry nicoline dass ich erst heute antworte:

ja das habe ich wirklich auf Grund meiner früheren und jetzigen tätigkeit

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