Hallo,

habe ein dringende Anfrage.
Aus persönlichen Gründen möchte ich mein Amt als BR-Mitglied niederlegen.
Meine (erfahrenen) BR-Kollegen hingegen haben mich darum gebeten, darüber noch mal nachzudenken. Ich bräuchte ja nicht an jeder Sitzung teilnehmen und sie wären ja beschlussfähig. Wir sind ein Gremium aus 7 Mitgliedern.
In meinem ersten Seminar hingegen habe ich es anders gelernt. Einfach wegbleiben obwohl man in der Firma ist, geht nicht.
Sind die Beschlüsse bei Wegbleiben eines BR-Mitgliedes trotzdem gültig?

Wer kann mir dazu eine eindeutige Antwort geben?

Danke.
Susan

"Einzuladende Personen
Der Betriebsratsvorsitzende hat alle Mitglieder des Betriebsrats rechtzeitig zu laden. Rechtzeitig heißt, die Eingeladenen müssen genug Zeit zur Vorbereitung haben und zur eigenen Meinungsbildung gelangen können.

Sind Betriebsratsmitglieder zeitweilig verhindert, z.B. durch Krankheit oder Urlaub, so ist gem. § 25 Abs. 1 BetrVG das als nächstes nachrückende Ersatzmitglied zu laden. Unterlässt der Betriebsratsvorsitzende dies, sind die Beschlüsse des Betriebsrates unwirksam (vgl. Fitting § 33, Rn. 23, 23. Auflage). Ausnahmen gelten für den Fall, in dem der Betriebsratsvorsitzende von der Verhinderung des Betriebsratsmitgliedes nichts wusste und eine (kurzfristige) Ladung des Ersatzmitgliedes nicht möglich war.

Ist ein geladenes Betriebsratsmitglied im Betrieb anwesend, erscheint aber nicht zur Sitzung, so darf kein Ersatzmitglied geladen werden (vgl. Fitting § 33, Rn. 23, 23. Auflage)."