Erstellt am 13.01.2014 um 22:32 Uhr von hartmut
Hallo rstnct, für ein Betriebsratsthema halte ich dein Problem nicht. Dir ist aber Unrecht widerfahren und du solltest dich an einen Rechtsanwalt wenden. Der wird dir helfen. Falls du in einer Gewerkschaft bist, kannst du auch deren Rechtsschutz in Anspruch nehmen, oder, falls du finanziell nicht so leistungsfähig bist, kannst du dich an einen Rechtspfleger beim Gericht wenden - je nach Bundesland ist das unterschiedlich geregelt. Viel Glück!
Erstellt am 14.01.2014 um 06:57 Uhr von Hoppel
@ rstnct
Ich frage mich, auf welcher Grundlage Du ggf. berechtigt gewesen bist, die Tour ablehnen zu dürfen.
Was ist denn im AV geregelt?
Der AG darf nicht einfach Lohn einbehalten, er hätte Dich auf Schadensersatz verklagen können/müssen. Dann hätte der AG zunächst einmal seinen Schaden belegen und nachweisen müssen, dass dieser Schaden nachweislich fahrlässig durch Dich verursacht wurde. Selbst wenn Du den Schaden ersetzen müsstest, muss der AG beim Lohneinbehalt Pfändungsgrenzen beachten.
Aber helfen kann Dir in der Tat nur ein Anwalt; also mach einen Termin!
Erstellt am 14.01.2014 um 07:34 Uhr von Oblatixx
> Ich frage mich, auf welcher Grundlage Du ggf. berechtigt gewesen bist,
> die Tour ablehnen zu dürfen.
Wenn seine Rufbereitschaft 17:00 Uhr endet, dann braucht er 17:30 Uhr gar nicht erst ans Telefon gehen müssen, was eh gesünder gewesen wäre.
Was hätte der AG denn in so einem Falle gemacht? - Da geht einer nicht ans Telefon, also soll er mal schön bezahlen?
Erstellt am 14.01.2014 um 08:22 Uhr von gironimo
Der Rechtsanwalt sollte aber schon ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sein.