Einbehaltung des Lohnes
Hallo! Ist es dem Lehrmeister ,welcher zugleich Chef und Besitzer der Firma ist, erlaubt das Lehrlingsentgeld einzubehalten? Im konkreten Fall , hat der Azubi seinen Berichtshefter nachlässig geführt und deutlich zu spät abgegeben. Der Chef hat darauf, das Lehrlingsentgeld solange nicht gezahlt, bis alles in Ordnung war. Danke für die Antworten. VG Gerti
Community-Antworten (1)
10.12.2015 um 11:29 Uhr
Der Lohn ist entsprechend pünktlich auszuzahlen. Ein Einbehalten aufgrund ungenügender Leistungen oder halt einer solchen zu späten Abgabe von was auch immer ist NICHT erlaubt.
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