Erstellt am 10.01.2014 um 14:18 Uhr von Rapper
Nein. Nicht der BR informiert den AG, sondern der Mitarbeiter, der das Gespräch hat.
Er muss informieren, dass er zu dem Gespräch ein BRM mitbringt.
Aber Vorsicht. Nicht jedes MA Gespräch, was als solches deklariert wird, ist mit der Teilnahme eines BRM möglich. Da gibt es lt. BetrVG bestimmte Kriterien, die erst die Teilnahme eines BRM erlauben.
MfG
Erstellt am 10.01.2014 um 15:14 Uhr von gironimo
.... meist ist es aber so, dass der AG so tut als handele es sich um ein Gespräch, bei dem der BR nicht dabei sein kann - und dann ist es doch ein solches.
Also nicht so leicht abwimmeln lassen. Man weiß ja meist, was auf einen zukommt. Man kann auch nach den Gesprächsthemen fragen. Und im Vorfeld würde ich da weder als BR noch als AN etwas anmelden. Der BR geht mit und unterstützt den Kollegen an der Eingangstür, wenn der Chef den BR abdrängen will. Im Zweifelsfall muss der AN verlangen, dass das Gespräch im Sinne des § 82 Abs. 2 Satz 1 BetrVG geführt wird.