Informationspflicht des BR gegenüber Arbeitnehmern
Hallo,
eine Frage zum Informationsfluss zwischen BR und Arbeitnehmern:
Unser BR hat in den letzten 1,5 Jahren nur eine einzige Betriebsversammlung einberufen. Das war einige Monate nach der Gründung. Damals wurde informiert, dass man sich in die Materie einarbeite, an Schulungen teilnehme und bereits 30 Beschlüsse gefasst habe. Auf Nachfrage worum es denn gegangen sei und womit sich der BR inhaltlich in den letzten Monaten beschäftigt habe hieß es, dass man darüber keine Auskunft geben könne und dazu nicht verpflichtet sei. Es folgte die große Bitte nach Vertrauen in die Kollegen des BR.
Etwa ein Jahr später befragte ich den BR über einen Beschluss meine Person betreffend. Dieser wurde mir vom AG mitgeteilt. Da ich die Entscheidung des BR nicht nachvollziehen konnte, hatte ich mich mittlerweile etwas im BetrVG belesen und stellte die direkte Frage nach der Rechtmäßigkeit des Beschlusses. Auch hier die Antwort, dass man mir als Arbeitnehmer keine Rechenschaft schuldig sei und dass man seine Beschlüsse dem AG mitteilt. Es wurde ein sehr unschönes Gespräch.
Ich bin garantiert nicht der Auffassung, dass der BR nur sitzt und Kaffee trinkt. Aber so wenig Transparenz ist kaum zu ertragen.
Stimmt es, dass der BR seine Entscheidungsfindung dem betroffenen Arbeitnehmer nicht darlegen muss? Was soll eine Betriebsversammlung, in der nicht über Inhaltliches gesprochen wird? Laut §45 BetrVG kann die Betriebsversammlung zu den Beschlüssen des BR Stellung nehmen. Wie soll das gehen, wenn die Beschlüsse nicht erörtert werden?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Community-Antworten (6)
11.08.2017 um 21:16 Uhr
Gemäß §43 BetrVG hat der Betriebsrat einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen und in ihr einen Tätigkeitsbericht zu erstatten. Die regelmäßigen Betriebsversammlungen gehören zu den Kernaufgaben des BR'tes. Unterläßt er dies, erfüllt er den Tatbestand der groben Amtspflichtverletzung. Gegen den BR kann nach §23 BetrVG ein Amtsenthebungsverfahren eingeleitet werden.
§ 23:Verletzung gesetzlicher Pflichten (1) Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. Der Ausschluss eines Mitglieds kann auch vom Betriebsrat beantragt werden
11.08.2017 um 21:49 Uhr
und wenn etwas über Dich beschlossen wurde, so sollte der BR ggf. Infos bei Dir einholen. Also wenn Du versetzt werden sollst, zum Beispiel ob Du damit einverstanden bist etc. ....
12.08.2017 um 10:07 Uhr
Transparenz über die Arbeit des BR sollte schon geschaffen werden. Und regelmäßige Betriebsversammlungen gehören dazu. Ich bin mir aber nicht sicher, ob dein Informationsbedürfnis nicht zu weit geht.
Der BR muss zwar möglichst weitreichend über seine Arbeit berichten - so, dass sich jeder ein Bild von der jeweiligen Sachlage machen kann - er muss aber keineswegs jeden Beschluss im Wortlaut vortragen und zur Diskussion stellen.
12.08.2017 um 13:01 Uhr
Frag doch einfach mal bei der Gewerkschaft nach, was die über das Verhalten des BR denken.
14.08.2017 um 16:57 Uhr
@gironimo: Vielleicht geht mein Informationsbedürfnis etwas weit. Das könnte ich einsehen. Wie gesagt gab es bisher so gut wie gar keine Info und da wird man irgendwann etwas ungeduldig und fordert vielleicht zu viel.
Aber so richtige Richtlinien zur "Berichterstattung" (nennen wir es mal so) gibt es nicht, oder?
Vielleicht frag ich wirklich mal bei der Gewerkschaft nach. Danke!
14.08.2017 um 17:02 Uhr
@challenger: Unser BR wurde gerade neu gewählt. Dem sollte man erst einmal Zeit geben, die Dinge besser zu machen. Hätte ich das vor einem halben Jahr gewusst, wäre ich diesen Weg vielleicht sogar gegangen... hätte nur eine Menge Mitstreiter gebraucht. Oder die GL.
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