Hallo,

eine Frage zum Informationsfluss zwischen BR und Arbeitnehmern:

Unser BR hat in den letzten 1,5 Jahren nur eine einzige Betriebsversammlung einberufen. Das war einige Monate nach der Gründung. Damals wurde informiert, dass man sich in die Materie einarbeite, an Schulungen teilnehme und bereits 30 Beschlüsse gefasst habe. Auf Nachfrage worum es denn gegangen sei und womit sich der BR inhaltlich in den letzten Monaten beschäftigt habe hieß es, dass man darüber keine Auskunft geben könne und dazu nicht verpflichtet sei. Es folgte die große Bitte nach Vertrauen in die Kollegen des BR.

Etwa ein Jahr später befragte ich den BR über einen Beschluss meine Person betreffend. Dieser wurde mir vom AG mitgeteilt. Da ich die Entscheidung des BR nicht nachvollziehen konnte, hatte ich mich mittlerweile etwas im BetrVG belesen und stellte die direkte Frage nach der Rechtmäßigkeit des Beschlusses. Auch hier die Antwort, dass man mir als Arbeitnehmer keine Rechenschaft schuldig sei und dass man seine Beschlüsse dem AG mitteilt. Es wurde ein sehr unschönes Gespräch.

Ich bin garantiert nicht der Auffassung, dass der BR nur sitzt und Kaffee trinkt. Aber so wenig Transparenz ist kaum zu ertragen.

Stimmt es, dass der BR seine Entscheidungsfindung dem betroffenen Arbeitnehmer nicht darlegen muss?
Was soll eine Betriebsversammlung, in der nicht über Inhaltliches gesprochen wird? Laut §45 BetrVG kann die Betriebsversammlung zu den Beschlüssen des BR Stellung nehmen. Wie soll das gehen, wenn die Beschlüsse nicht erörtert werden?

Vielen Dank für Ihre Antworten.