Erstellt am 28.11.2005 um 13:43 Uhr von Werner
Hallo Faithnall,
der BR legt doch auf den Betr-Versammlungen einen Tätigkeitsbericht ab.
Natürlich ist eine Veröffentlichung bestimmter Verhandlungen möglich, manchmal darf der BR aber auch nicht.
Aushänge sind immer möglich.
Die Öffentlichkeitsarbeit ist ein wichtiger Bestandteil der BR Arbeit
Protokolle sind aber grundsätzlich nicht öffentlich.
Erstellt am 28.11.2005 um 19:42 Uhr von packer
hi faithnall,
also wir werden von unseren kollegen auch zwischendrin in den besuchzeiten und auch so immer wieder zum stand der dinge befragt... aushänge sind manchmal problematisch. man muß aufpassen, nicht den grundsatz des vertrauensvollen zusammenarbeitens mit der gl zu verletzen. diese geschichten kann man dann aber gut in kleineren gesprächen in der sprechstunde abhandeln :)
also hin mit euch und löchern!
gruß,
packer
Erstellt am 28.11.2005 um 20:47 Uhr von Faithnall
So eine weiter gehende Frage dazu :) Habe mir mal den Text der Gesetzgebung duchgelesen und bin erstaunt. Laut §43 Abs. 1 Hällt der Betriebsrat alle viertel jahr eine Betriebsversammlung ab. Ist bei uns defenitiv nicht der Fall. Das wird einmal Jährlich abgehandelt mit der Firmenleitung zusammen.
Ist dies so rechtens? Dem text nach zu urteilen ist das kein angebot sondern eine pflicht die einzuhalten ist.
Dann noch was zu Sprechstunde. Diese ist offensichtlich Freiwillig und sache des BR sie abzuhalten oder eben nicht. Hier muß ich feststellen, wenn man einen BR mitglied nicht während der Arbeit begegnet und ihn dann löchert, wird man nix gewahr.
Ich dene, ich sollte sie dies bezüglich mal ansprechen.