Informationspflicht des BR - wie muss der BR die Belegschaft informieren?
Mal eine Frage zur Informationspflicht. Diesmal aus sicht eines normalen Angestelten. Wir haben in unserer Firma auch einen BR eingesetzt der auch immer wieder sitzungen hat. Leider bekomm ich als Angestellter nicht wirklich mit, was da abgehandelt wird. Nun meine Frage.
Hat der Betriebrat seine Informationspflicht gegenüber der Belegschaft? z.B. Aushänge? Protokolle der Sitzungen?
Community-Antworten (3)
28.11.2005 um 14:43 Uhr
Hallo Faithnall, der BR legt doch auf den Betr-Versammlungen einen Tätigkeitsbericht ab. Natürlich ist eine Veröffentlichung bestimmter Verhandlungen möglich, manchmal darf der BR aber auch nicht. Aushänge sind immer möglich. Die Öffentlichkeitsarbeit ist ein wichtiger Bestandteil der BR Arbeit Protokolle sind aber grundsätzlich nicht öffentlich.
28.11.2005 um 20:42 Uhr
hi faithnall,
also wir werden von unseren kollegen auch zwischendrin in den besuchzeiten und auch so immer wieder zum stand der dinge befragt... aushänge sind manchmal problematisch. man muß aufpassen, nicht den grundsatz des vertrauensvollen zusammenarbeitens mit der gl zu verletzen. diese geschichten kann man dann aber gut in kleineren gesprächen in der sprechstunde abhandeln :) also hin mit euch und löchern!
gruß, packer
28.11.2005 um 21:47 Uhr
So eine weiter gehende Frage dazu :) Habe mir mal den Text der Gesetzgebung duchgelesen und bin erstaunt. Laut §43 Abs. 1 Hällt der Betriebsrat alle viertel jahr eine Betriebsversammlung ab. Ist bei uns defenitiv nicht der Fall. Das wird einmal Jährlich abgehandelt mit der Firmenleitung zusammen. Ist dies so rechtens? Dem text nach zu urteilen ist das kein angebot sondern eine pflicht die einzuhalten ist. Dann noch was zu Sprechstunde. Diese ist offensichtlich Freiwillig und sache des BR sie abzuhalten oder eben nicht. Hier muß ich feststellen, wenn man einen BR mitglied nicht während der Arbeit begegnet und ihn dann löchert, wird man nix gewahr.
Ich dene, ich sollte sie dies bezüglich mal ansprechen.
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