Erstellt am 02.01.2014 um 11:20 Uhr von gironimo
Der AN wäre doch schlecht beraten, wenn er einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben würde (notwendig wäre es, zumindest eine Zusatzvereinbarung).
Der BR kann seine Zustimmung verweigern, da ja bei der Versetzung offensichtlich Nachteile für den AN entstehen (weniger Stunden - weniger Geld) - § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG; es sei denn, der AG schafft einen Ausgleich.
Erstellt am 02.01.2014 um 11:22 Uhr von ganther
Bei der Versetzung ist der BR im Boot. Da kann man seine Rechte aus § 99 BetrVG geltend machen.
Einen neuen Arbeitsvertrag muss man antürlich nicht schließen. Dem MA kann man nur raten dass eine Änderungsvereinbarung (hinsichtlich Tätigkeit und Arbeitszeit) ausreichend ist und er nichts weiteres unterschreiben soll.
Warum soll sich denn die AZ ändern? Will der MA dies?
Erstellt am 02.01.2014 um 11:23 Uhr von ganther
@gironimo
Zwei Blöde ein Gedanke :)
Erstellt am 02.01.2014 um 11:59 Uhr von BRMtgl
Der AN hat einen ArbV mit 38 Std.
Es ist ihm dringend geraten keinen neuen ArbV zu unterschreiben. Dazu bedarf es auch bei einer Versetzung nicht. Er hat einen Anspruch gegenüber dem AG 39 Std. beschäftigt und vergütet zu bekommen. Der AG müsste hier um die Std. zu verringern eine Änderungskündigung aussprechenm welche aber rechtlich hier nicht vor dem ArbG standhalten dürfte. Denn dann müsste der AG auch belegen, dass eine weitere Beschäftigung mit 39 Std. nicht möglich wäre.
Dann wäre dem AN auch geraten auf alle Fälle vor einer Unterschrift sich durche einen RA beraten zu lassen.
Der AN sollte dem AG klar seine Arbeitskraft für die 39 Std. anbieten, dann muss der AG diese annehmen und vergüten, denn er gerät in Annahmeverzug lt. BGB
Erstellt am 02.01.2014 um 14:34 Uhr von ganther
@BRMtgl
jetzt frage ich mich nur woher der AV mit 38 Std. bei Dir kommt....
Mich würde ja noch immer noch interessieren ob der MA vielleicht weniger arbeiten will. Das ist nämlich noch völlig unklar
Erstellt am 02.01.2014 um 15:04 Uhr von ferrari
...nein meine lieben Freunde, der MA möchte nicht weniger arbeiten !
Erstellt am 02.01.2014 um 15:51 Uhr von ganther
dann nutzt die Möglichkeiten des BR!
Sollte der AG die harte Tour fahren kann er natürlich den Weg über eine Änderungskündigung gehen. Will er das aber? Hier hat er Probleme wie Sozialauswahl, Darstellung des betrieblichen Grundes, BR Anhörung....
Wenn der AG klug ist wird er ein vernünftiges Gespräch mit allen Beteiligten (inkl. BR) führen und man wird eine gute Lösung finden
Erstellt am 02.01.2014 um 16:33 Uhr von Charlys
Ganter!!
ferrari schreibt ....Ein MA hat einen gültigen Arbeitsvertrag der eine 39-Stunden-Woche beinhaltet
BRMtgl hat in Titel wohl aus versehen 38 Std geschrieben. Denn sonst schreibt er ja zweimal 39 Std.