Erstellt am 06.10.2010 um 10:09 Uhr von pitsieben
@ AikeJN,
hierbei hat der BR Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG. Es muss also vom AG vor Einführung beim BR beantragt werden.
Erstellt am 06.10.2010 um 10:11 Uhr von jazzman
Hallo AikeJN,
es ist nicht so das ihr das genehmigen müsst.
Aber es obliegt Euren Mitbestimmungsrechten nach dem BetrVG. ob Ihr es nacht oder nicht.
Was halten denn die betroffenen davon???
Wurdet Ihr im Vorfeld informiert oder hat es der Chef einfach festgelegt??
Gruß
Jazzman
Erstellt am 06.10.2010 um 12:40 Uhr von geploeg
Ob eine Mitbestimmung vorliegt hängt doch davon ab, wie diese Arbeitszeit reduziert wurde.
Wenn es eine gegenseitige Änderung des individuellen Arbeitsvertrages ist sehe ich hier keine Mitbestimmung.
Eine einseitige Änderung Seitens des Arbeitgebers wäre aber eine Änderungskündigung. Und da kommt dann der BR ins Spiel.....
Erstellt am 06.10.2010 um 12:44 Uhr von AikeJN
Hallo Jazzman,
wir wurden nicht informiert Chef hat es so festgelegt.
Und an geploeg
Die 40 Stunden Woche bleibt bestehen nur die Tägliche Arbeitszeit ändert sich im Arbeitsvertrag steht die 40 Stunden Woche die sich mal so mal so verteilt bei den Kollegen war es bisher so Mo-Do 8,5 Stunden Freitag 6 und jetzt ist es so Mo-Fr. je 8 Stunden.
Erstellt am 06.10.2010 um 14:37 Uhr von geploeg
wer lesen kann ist klar im Vorteil ;=)
dann besteht aus meiner Sicht Mitbestimmung nach §87