Änderung der Arbeitszeit
Hallo,
bei 3 Kollegen wurde die Arbeitszeit geändert sie arbeiten jetzt täglich 8 Stunden bisher waren es 8,5 Stunden und Freitags 6 (40 Stunden Woche).
Muss das der BR genehmigen?
Community-Antworten (5)
06.10.2010 um 12:09 Uhr
@ AikeJN, hierbei hat der BR Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG. Es muss also vom AG vor Einführung beim BR beantragt werden.
06.10.2010 um 12:11 Uhr
Hallo AikeJN, es ist nicht so das ihr das genehmigen müsst. Aber es obliegt Euren Mitbestimmungsrechten nach dem BetrVG. ob Ihr es nacht oder nicht. Was halten denn die betroffenen davon??? Wurdet Ihr im Vorfeld informiert oder hat es der Chef einfach festgelegt??
Gruß Jazzman
06.10.2010 um 14:40 Uhr
Ob eine Mitbestimmung vorliegt hängt doch davon ab, wie diese Arbeitszeit reduziert wurde. Wenn es eine gegenseitige Änderung des individuellen Arbeitsvertrages ist sehe ich hier keine Mitbestimmung. Eine einseitige Änderung Seitens des Arbeitgebers wäre aber eine Änderungskündigung. Und da kommt dann der BR ins Spiel.....
06.10.2010 um 14:44 Uhr
Hallo Jazzman,
wir wurden nicht informiert Chef hat es so festgelegt.
Und an geploeg Die 40 Stunden Woche bleibt bestehen nur die Tägliche Arbeitszeit ändert sich im Arbeitsvertrag steht die 40 Stunden Woche die sich mal so mal so verteilt bei den Kollegen war es bisher so Mo-Do 8,5 Stunden Freitag 6 und jetzt ist es so Mo-Fr. je 8 Stunden.
06.10.2010 um 16:37 Uhr
wer lesen kann ist klar im Vorteil ;=)
dann besteht aus meiner Sicht Mitbestimmung nach §87
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