Die Situation:
der Betriebsausschuss besteht aus 5 Mitgliedern und einem Ersatzmitglied.
ein BA Mitglied fehlt offensichtlich (in der Zeiterfassung nicht eingestochen, auch in Teams nicht anwesend, die Vorwoche war er die ganze Woche abwesend). Das Ersatzmitglied macht den Vorsitzenden darauf aufmerksam und bittet darum, zur BA Sitzung eingeladen zu werden. Diese findet per Teams statt, ohne Einladung kann man leider nicht einfach so dazu stoßen.
Der BRV macht dies nicht mit dem Hinweis, das BA Mitglied habe sich nicht verhindert gemeldet und er könne nicht jeden jeden Tag anschreiben, ob er heute anwesend sei.

In der Vorwoche ähnliches: ein anderes BA Mitglied war definitiv krank (im Zeiterfassungssystem schon so hinterlegt, weil Krankmeldung vorlag), das ERM hatte schon frühzeitig um Nachladung gebeten. Diese erfolgte nicht, weil der BRV meinte, die Dienstzeit des ERM sei schon 30 Min. vor dem BA zu Ende gewesen und er habe deshalb nicht nachgeladen.

Frage: hat der BRV korrekt gehandelt? das BRM ist der Meinung, es handele sich um eine Behinderung gemäß §78 BetrVG. Falls das hier auch so gesehen wird, wie kann das ERM dagegen vorgehen?