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Betriebsausschuss Ersatzmitglied wird nicht geladen

L
Lost-in-Space
Jul 2020 bearbeitet

Hallo, anlässlich einer Sitzung des Betriebsausschuss ist schon Tage vorher klar, dass zwei reguläre Mitglieder verhindert sind, Ersatzmitglieder wurden im Vorfeld auch gewählt, aber dennoch wird nicht nachgeladen, zumindest mindestens ein Ersatzmitglied nicht.

Frage: welche rechtliche Konsequenzen hat dies? Was kann das übergangene Ersatzmitglied tun, zumal es generell im BR gemobbt wird (insbesonders vom Vorsitzenden)?

802013

Community-Antworten (13)

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celestro

07.07.2020 um 10:55 Uhr

Das E-BRM könnte die Problematik mal in einer regulären Sitzung ansprechen und deutlich machen, dass diese Praktik illegal ist.

S
seehas

07.07.2020 um 12:37 Uhr

Voraussetzung für eine rechtssichere Beschlussfassung ist eine korrekte Einladung. Ist die Einladung nicht korrekt erfolgt, sind alle gefassten Beschlüsse angreifbar. Das sollte dem BRV mal jemand erklären.

C
celestro

07.07.2020 um 12:40 Uhr

stellt sich die Frage, ob im BA überhaupt Beschlüsse gefasst werden

C
Challenger

07.07.2020 um 12:57 Uhr

Zitat : Frage: welche rechtliche Konsequenzen hat dies?

  1. Die gefassten Beschlüsse des des Betriebsausschusses sind nichtig, mindestens jedoch rechtsunwirksam. Dies kann das EM in einem Gerichtsverfahren überprüfen lassen.

  2. Sofern der BRVorsitzende das EM im konkreten Fall nicht zur Sitzung einlädt, erfüllt er den Tatbestand der Behinderung der BRtätigkeit.

Vergleich :

§ 78 BetrVG - Schutzbestimmungen -

Die Mitglieder des Betriebsrats, ............... dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden.

Das Verbot der Behinderung der BRtätigkeit richtet sich gegenüber Jederman. Dies natürlich auch gegenüber dem BR bzw dem BRVorsitzenden. Hiergegen kann das EM ggf mit einer einstweiligen Verfügung vorgehen.

  1. Darüber hinaus erfüllt der BRVorsitzende den Tatbestand der Verletzung gesetzlicher Pflichten, wenn er es pflichtwidrig unterlässt, das EM im konkreten Fall zur BRsitzung einzuladen.

Vergleich :

§ 23:Verletzung gesetzlicher Pflichten

(1) Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. Der Ausschluss eines Mitglieds kann auch vom Betriebsrat beantragt werden.

K
Kampfschwein

07.07.2020 um 13:10 Uhr

@celestro : stellt sich die Frage, ob im BA überhaupt Beschlüsse gefasst werden

Mich würde es schon wundern, wenn der Betriebsausschuss, dem es obliegt, die laufenden Geschäfte des Betriebsrats zu führen, keine Beschlüsse fassen würde. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Betriebsrat dem Betriebsausschuss mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen hat.

C
celestro

07.07.2020 um 13:13 Uhr

Unserer hat jahrelang überhaupt nicht getagt und es gibt genug Gremien, in denen nur die Sitzungen vorbereitet werden. Daher würde es mich nicht all zu sehr wundern, wenn dort keine Beschlüsse gefasst werden.

@ Lost-in-Space

Du hast auch ein Teilnahmerecht, wenn der BRV Dich nicht läd. Also sofern Dir Datum / Uhrzeit / Ort bekannt sind, kannst Du zu der Sitzung auch einfach hingehen. Beim Vorgesetzten abmelden nicht vergessen.

C
Challenger

07.07.2020 um 13:24 Uhr

Zitat celestro : Du hast auch ein Teilnahmerecht, wenn der BRV Dich nicht läd. Also sofern Dir Datum / Uhrzeit / Ort bekannt sind, kannst Du zu der Sitzung auch einfach hingehen. Beim Vorgesetzten abmelden nicht vergessen.

Seeeehr gute Idee. Hätte von mir sein können --))) Brüller

L
Lost-in-Space

08.07.2020 um 00:39 Uhr

Vielen Dank für die sehr hilfreichen Ausführungen. Beschlüsse werden zumindest derzeit im Betriebsausschuss nicht gefasst, allerdings gibt es auch keine Protokolle.

Der Tipp, dass jedes Mitglied zum BA gehen kann ist super, bleibt nur die Frage, ob der Arbeitgeber die dafür anfallende Zeit gutschreiben muss, um mit Freizeitausgleich auszugleichen.

Der AG verweigert dies zB., wenn's ein BR Mitglied an einem schichtfrei geplanten Tag (vom AG geplant) an Sitzungen teilnimmt oder sonstige BR Arbeit macht.

C
celestro

08.07.2020 um 00:49 Uhr

"Der Tipp, dass jedes Mitglied zum BA gehen kann ist super, bleibt nur die Frage, ob der Arbeitgeber die dafür anfallende Zeit gutschreiben muss, um mit Freizeitausgleich auszugleichen."

Es ging mir um das Ersatzmitglied, welches nachrückt und davon Kenntnis hat. Und darüber hinaus, wenn das Ersatzmitglied des BA im Hause ist. Zu BR-Arbeit aus dem Urlaub heraus etc. gibt es hier schon genug Topics.

D
DummerHund

08.07.2020 um 02:18 Uhr

Ich vereinfache dann mal für Lost-in-Space. Ist man im Urlaub und fährt zur BR Sitzung braucht der AG die Stunden nicht vergüten. Wohl aber die Fahrtkosten müssen nach § 40 BetrVG übernommen werden.

L
Lost-in-Space

08.07.2020 um 08:33 Uhr

@celestro und Dimmerhund Ich habe mit keinem Wort "Urlaub" erwähnt, darum geht es auch nicht.

Es geht um BR Arbeit eines in Schichten geplanten BR Mitglieds während eines schichtfrei geplanten Tages. Das ist aber nur ein Nebenschauplatz.

T
titapropper

08.07.2020 um 11:01 Uhr

Auch bei geplantem Schichtfrei ist die Zeit der BR- Arbeit zu vergüten bzw. in Frei zu gewähren.

C
celestro

08.07.2020 um 11:08 Uhr

"Ich habe mit keinem Wort "Urlaub" erwähnt, darum geht es auch nicht."

Und ich schrieb "Urlaub ETC." was eben auch NICHT nur Urlaub ist.

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