Hast Du heute Morgen etwas zu viel Pfeffer auf dem Brötchen gehabt, oder was soll dieser Ton hier jetzt? Ich hoffe doch nicht, dass das hier eine Art von Standard ist.
Auch wenn zusätzliche Erläuterungen vielleicht etwas verspätet gekommen sind, so sind bisher bekannte noch lange kein Gehampel. Wobei sich allerdings auch die Frage stellt, was einen dazu überhaupt qualifiziert, gerade in einem Forum solche Werturteile abzugeben.
Unter Kollegialität verstehe ich doch etwas anderes, als gleich alles und jeden für dämlich zu halten und dann ev. auch noch so zu betiteln.
Von Hoppel: „Sorry, wenn ich als BRM oder als Ersatzmitglied erkäre, dass ich aufgrund meiner Erkrankung (die überhaupt niemanden etwas angeht) nicht an der Sitzungsteilnahme gehindert bin, gibt das weder einem BRV und schon gar nicht einem Gremium das Recht, diese Entscheidung in Frage zu stellen.“
Scheinbar scheinst du von Arbeits- und Gesundheitsschutz und Betriebsratszuständigkeiten nicht allzu viel zu verstehen. Wäre das der Fall, hättest du dieses bestimmt so nicht verbreitet. Da kann ich nur dringend anraten, einmal einige Seminare hierzu zu besuchen.
Natürlich abhängig von der Art der Krankheit, kann diese einem Betriebsrat sehrwohl etwas angehen, sie geht einem BR sogar zwingend dann etwas an, wenn betriebliche Gegebenheiten zu der Krankheit geführt haben.
Der Besuch von Burn-out Seminaren oder auch welche zu Psychische Belastungen am Arbeitsplatz könnten hier auch weiterhelfen, einen kleinen Durchblick zu erlangen.
Auch gerade dann, wenn ein vermeintlich Kranker an einer Sitzung teilnehmen will, muss der hier verantwortlich Ladende wissen, um was für eine Krankheit es sich hier handelt. Hier das Gegenteil zu behaupten, ist sowas von total daneben, dass es schon fast weh tut. Die anderen wissen dann ja nur, dass er krank ist, nicht aber womit. Zum reinen Selbstschutz kommen dann natürlich alle in Raumanzügen. Bei einer Erkältung/Grippe etc. wäre ein BRV sogar gezwungen, die anderen Mitglieder zu schützen und den betroffenen auch dann nicht zu laden, wenn er keinen auf AU macht.
Wenn hier einer argumentarisch blind herumhampelt, dürfte ja offensichtlich sein, wer das nun wirklich ist.
Von Hoppel: „Und dann setzt Du dem ganzen noch die Krone auf!“
Das kann auch nur ein irregeführter so empfinden.
Mein Text: "Nach Rücksprache mit seiner ihn behandelnden Ärztin hat diese hier auch Bedenken eingeräumt."
Von Hoppel: Wenn ich dieses Ersatzmitglied wäre, hättest nicht nur Du jetzt ein ganz schwerwiegendes Problem; übrigens auch die Ärztin!
Frage ich mich z.B., woher die Information stammt, welche Ärztin die AU bescheinigt hat ...“
Bei aller Hochachtung, aber wenn du das Ersatzmitglied wärest, hättest wahrscheinlich nur du ein Problem. Nämlich das eines permanent ignorierten.
Davon, dass Betriebsräte und Ärzte gelegentlich einwenig zusammenarbeiten, ohne gleich gegen Gesetze zu verstoßen, scheinst du auch noch nichts gehört zu haben. Und das dieses gerade bei psychischen Belastungen und einem daraus ev. resultierendem Burn-out, durchaus verstärkt vorkommen kann, natürlich auch nicht.
Und das ein Arzt im Interesse seines Patienten, von sich aus einen Betriebsrat kontaktiert, scheinst du auch noch nicht erlebt zu haben.
Von Hoppel: „Das Ersatzmitglied sollte postwendend Strafanzeige erstatten!“
Es wird wahrscheinlich einwenig schlauer sein und es bleiben lassen. Es könnte sonst passieren, dass eine Staatsanwaltschaft dann vielleicht noch von einer ganz anderen Krankheit ausgeht.