Erstellt am 05.01.2024 um 13:59 Uhr von Ditaloni
Ich würde sagen, dass das absichtliche Nichteinladen eines Ersatzmitgliedes nicht rechtens ist und somit eine grobe Pflichtverletzung darstellt, die in einer Amtsenthebung münden könnte (als letzten Ausweg).
Ich würde das Gespräch suchen und erstmal nach den Gründen fragen. Ggf. reicht ein dezenter Hinweis ja schon, dass der Vorsitzende merkt, dass er nicht tun und lassen kann, was er will.
Erstellt am 05.01.2024 um 14:17 Uhr von takkus
Der BRV sollte sich bewusst sein, dass falsche Einladungen ein Grund für eine Beschlussanfechtung durch den ArbGeb sind. Die korrekte Einladung von Ersatzmitgliedern ist zwingende Voraussetzung für ordnungsgemäße Betriebsratssitzungen und rechtwirksame Beschlüsse! das würde ich ihm mal mitteilen.
Erstellt am 05.01.2024 um 15:32 Uhr von Catweazle
"Kann ich einfach zu dem Termin gehen auch ohne Einladung?" JA!
Erstellt am 06.01.2024 um 03:01 Uhr von Damei81
"Kann ich einfach zu dem Termin gehen auch ohne Einladung?" JA!
das mag ich mal zu bezweifeln. Du weisst doch garnicht, ob die Verhinderung nachladungwürdig ist ggf. quatscht der BRV nur rum!
Wir haben ein ähnliches Problem, nur das der BRV nicht verstitten mit dem EM ist, sondern der BRV sieht das zuwenig Personal da ist und läd ihn nicht!
Die Frage ist, ob der BR einen Beschluss gefasst hat, wenn die Sitzungen stattfinden z.B. jedem Montag und ob der BRV dann gegen den Beschluss verstossen darf und aus welchen Gründen auch immer die Sitzung absagen darf!?
Erstellt am 06.01.2024 um 14:02 Uhr von Meph1977
Wenn das BR Mitglied im Urlaub ist dann ist es nachladungswürdig.
Erstellt am 06.01.2024 um 22:53 Uhr von Challenger
Zitat : Nun habe ich erfahren, dass nächste Woche Mittwoch wieder eine Sitzung ist und dass ein BR-Mitglied die ganze Woche im Urlaub ist und nicht teilnehmen wird. Ich würde aber nicht eingeladen und auch überhaupt nicht informiert.
Wenn dies der Fall ist, so wie Du es beschreibst, dann erfüllt der BRV den Tatbestand der Behinderung der BR'tätigkeit.
Hierzu §78 BetrVG :
Betriebsverfassungsgesetz
§ 78 Schutzbestimmungen
Die Mitglieder des Betriebsrats, des Gesamtbetriebsrats, des Konzernbetriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung, des Wirtschaftsausschusses, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats, der in § 3 Abs. 1 genannten Vertretungen der Arbeitnehmer, der Einigungsstelle, einer tariflichen Schlichtungsstelle (§ 76 Abs. 8) und einer betrieblichen Beschwerdestelle (§ 86) sowie Auskunftspersonen (§ 80 Absatz 2 Satz 4) dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden.
Zitat : Kann ich einfach zu dem Termin gehen auch ohne Einladung?
Ich würde an Deiner Stelle einfach zur BR'sitzung hingehen, mich hinsetzen und abwarten was passiert. Wenn der BRV Dich dann auffordern sollte, den Raum zu verlassen, sitzen bleiben und einfach mal die Frage stellen, auf welcher Rechtsgrundlage sein Verlangen beruht.
Erstellt am 08.01.2024 um 13:29 Uhr von jutti1965
Nur weil der BR in Urlaub ist muss es noch lange nicht heißen dass er verhindert ist. Vlt. kommt er ja zur Sitzung? Bevor ich mich da einfach hineinsetze, würde ich das vorher abklären sonst machst du dich lächerlich!
Erstellt am 08.01.2024 um 14:37 Uhr von Enigmathika
Eine Voraussetzung für gültige Beschlüsse ist eine ordnungsgemäße Ladung! Wenn telemartin einfach hingeht, ohne eingeladen zu sein, sind eventuell gefasste Beschlüsse dennoch anfechtbar. Das bringt also gar nichts, außer, dass es den BRV und die übrigen BRM daran erinnert, dass bei Verhinderung nachzuladen ist, egal ob man das Ersatzmitglied mag oder nicht.
Erstellt am 09.01.2024 um 08:36 Uhr von moreno
Wieso telemartin kann doch sagen, dass er mit dem BRM XY reden möchte....wenn es denn heißt der hat Urlaub dann kann er sich gemütlich in die Runde setzen und dies Thema ansprechen!
Erstellt am 09.01.2024 um 10:01 Uhr von fantil
@Jutti1965
Zitat jutti1965:
"Nur weil der BR in Urlaub ist muss es noch lange nicht heißen dass er verhindert ist. Vlt. kommt er ja zur Sitzung? Bevor ich mich da einfach hineinsetze, würde ich das vorher abklären sonst machst du dich lächerlich!"
Zitat telemartin:
"Nun habe ich erfahren, dass nächste Woche Mittwoch wieder eine Sitzung ist und dass ein BR-Mitglied die ganze Woche im Urlaub ist und nicht teilnehmen wird. "
Erstellt am 09.01.2024 um 18:11 Uhr von telemartin
ich habe heute nun nochmal mit einem Kollegen des fehlenden BR-Mitglieds gesprochen und dieser hat mir mitgeteilt, dass jenes Mitglied im Auslandsurlaub ist. Da ich in dem Sitzungstermin sehe dass dieser vor Ort in einem unserer Besprechungsräume stattfindet, bin ich mir eigentlich ziemlich sicher, dass das Mitglied nicht teilnimmt.
Oder könnte der BRV hier einfach behaupten, dass das fehlende Mitglied telefonisch teilnimmt?
Und ja schade dass man sich gestritten hat. Rührt leider daher, dass ich um die Prüfung der Einhaltung einer BV gebeten habe, da mehrere Mitarbeiter einer Abteilung dies beklagt haben. Dass hatte der BRV dann aber abgelehnt und mir gesagt, dass man auch mal Kompromissbereit sein muss. Verstehe ich als Mitglied des BR auch, allerdings dann nur wenn es zugunsten der Mitarbeiter ist oder eine Notsituation vorliegt. Aber das nur mal am Rande