Liebes Forum,

ich bin stellvertretender BR-Vorsitzender und zur Zeit im Amt wegen Krankheit unseres Chefs. Gestern bei unserer planmäßigen Sitzung, dessen einer Tagesordnungspunkt unsere Betriebsversammlung am 19.12.2013 ist, ereilte uns eine Mail, das der Jahresabschuß (Sowas wie 'ne Inventur) auf den 19.12.2013 vorverlegt wird. Wir haben natürlich schon eingeladen und den Termin im Vorfeld mit der Geschäftsführung besprochen. Laut Gesetz ist dieser Termin frühestens am 20.12.2013, das hatten wir bei der Wahl des Termins für die Betriebsversammlung natürlich berücksichtigt.

Ich habe natürlich gleich beim zuständigen Abteilungsleiter angerufen und gefragt, ob man das ändern könne. Hier ein Auszug aus der Antwort:

"...sie fragten bei mir an, ob der Meldestichtag aufgrund der Betriebsversammlung verschoben werden kann. Den Termin für die offizielle Fondswertermittlung zur Erstellung der GroMiKV können wir nicht verschieben. Der Stichtag ist der 20. eines Monats. Die Daten dürfen nicht älter sein. Aufgrund der Feiertage gehen wir hier bereits einen Tag zurück, auf Donnerstag den 19.12., dies liegt im Toleranzbereich."

Es gibt da natürlich kein Toleranzbereich. die Toleranz ist man kann es auch am 21. oder 22. , auf jedenfall bis zum 31. machen. Das war aber noch nicht alles, die Geschäftsführung konnte sich nicht auf die Lippe beißen und mußte auch noch nachtreten:

"...danke für die Info. (An den Abteilungsleiter)

Es freut mich zu sehen, dass Sie so konsequent die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten der <unsere Firma> in den Vordergrund stellen. Das sind wir auch unseren Kunden schuldig. Was gäbe es für eine Unruhe und einen Reputationsschaden in der Branche, wenn wir langfristig festgelegte Meldestichtage nicht halten könnten!

Anscheinend sieht die Geschäftsführung das BetrVG nicht als gesetzliche Pflicht an. Tatsache bleibt, das unser Termin schon seit längerem bekannt war, die Leute eingeladen sind und dann entgegen der GroMiKV (Verordnung über die Erfassung, Bemessung, Gewichtung und Anzeige von Krediten im Bereich der Großkredit- und Millionenkreditvorschriften des Kreditwesengesetzes) vorverlegt wird. Ein Schlem welcher da Absicht dahinter vermutet.

Was würdet Ihr mir empfehlen, sollte ich das so hinnehmen oder wie gehe ich am besten dagegen vor?