W.A.F. LogoSeminare

Wir wollen Betriebsversammlung ohne Chef - Können wir Teilnahme verhindern?

D
der"E"
Jan 2018 bearbeitet

Wir wollen eine Betriebsversammlung durchfühen und haben diesmal unseren Chef in höflicher Form ausgeladen. Er ist aber der Meinung an dieser Betriebsversammlung trotz Ausladung Teilnehmen zu wollen. Was kann ich tun wenn er doch auf der BV erscheint. Gibt es rechtliche Grundlagen Ihn daran zu hindern?

4.11507

Community-Antworten (7)

K
Kölner

21.04.2006 um 21:08 Uhr

@"E" Da hilft ein Blick in § 43 Abs. 2 Satz 1... Du wolltest ihn zwar ausladen, aber er ist sowieso einzuladen und hat ein eigenständiges Teilnahmerecht! Also Rückgrat zeigen und trotzdem deutlich werden...

K
Kallisti

21.04.2006 um 22:00 Uhr

Der Betriebsratsvorsitzende hat bei Betriebsversammlungen das Hausrecht...er kann also auch während einer Betriebsversammlung Personen aus der Versammlung verweisen ....

K
Kölner

21.04.2006 um 22:06 Uhr

@Kallisti Du hast tatsächlich wenig Ahnung! Schade, dass solche Aussagen den Eindruck beim Leser erwecken, dass ein BRV den AG so mir nichts Dir nichts aus dem Raum der BetrVers. verbannen können.

I
ISAAK

22.04.2006 um 01:19 Uhr

Wie wäre es mit: TOP I -III Einladung an alle + Chef TOP IV-VII Einladung an alle ohne Chef, dazwischen den Chef hinauskomplimentieren. Er war dann da, aber eben nicht bei den heiklen Themen. Gruß ISAAK

K
Klaus

22.04.2006 um 11:23 Uhr

Wie wäre es mit: nochmal den Beitrag 24792 vom Kölner lesen und den zitierten Paragraphen nachlesen? Der Arbeitgeber ist einzuladen, das ist halt so.

Viele Grüße Klaus

A
Akira

23.04.2006 um 01:57 Uhr

Hallo

schon mal versucht ihn nett und freundlich aufzufordern wenn sein Teil erledigt ist zu gehen. Bei uns funktioniert dieses, wir klären dies mit unserem GF schon vor der Betriebsversammlung. Es genügt dann nur einen kurzes Kopfnicken und der GF verabschiedet sich.

( Es ist immer ein Wasserträger unter den Versammelten, leider)

K
Kölner

24.04.2006 um 02:22 Uhr

Was kann man eigentlich als BR bei einer BVers. nicht vor dem AG besprechen? Kann mir jemand der "Möchtegern-den-AG-von-der-BVers.-Entfernern" dazu was sagen?

Ich danke für etwaige sachdienliche Hinweise, die zur Ergreifung dieses Mysterikums führen!

Ihre Antwort