Erstellt am 21.04.2006 um 19:08 Uhr von Kölner
@"E"
Da hilft ein Blick in § 43 Abs. 2 Satz 1...
Du wolltest ihn zwar ausladen, aber er ist sowieso einzuladen und hat ein eigenständiges Teilnahmerecht!
Also Rückgrat zeigen und trotzdem deutlich werden...
Erstellt am 21.04.2006 um 20:00 Uhr von Kallisti
Der Betriebsratsvorsitzende hat bei Betriebsversammlungen das Hausrecht...er kann also auch während einer Betriebsversammlung Personen aus der Versammlung verweisen ....
Erstellt am 21.04.2006 um 20:06 Uhr von Kölner
@Kallisti
Du hast tatsächlich wenig Ahnung!
Schade, dass solche Aussagen den Eindruck beim Leser erwecken, dass ein BRV den AG so mir nichts Dir nichts aus dem Raum der BetrVers. verbannen können.
Erstellt am 21.04.2006 um 23:19 Uhr von ISAAK
Wie wäre es mit:
TOP I -III Einladung an alle + Chef
TOP IV-VII Einladung an alle ohne Chef, dazwischen den Chef hinauskomplimentieren.
Er war dann da, aber eben nicht bei den heiklen Themen.
Gruß
ISAAK
Erstellt am 22.04.2006 um 09:23 Uhr von Klaus
Wie wäre es mit:
nochmal den Beitrag 24792 vom Kölner lesen und den zitierten Paragraphen nachlesen?
Der Arbeitgeber ist einzuladen, das ist halt so.
Viele Grüße
Klaus
Erstellt am 22.04.2006 um 23:57 Uhr von Akira
Hallo
schon mal versucht ihn nett und freundlich aufzufordern wenn sein Teil erledigt ist zu gehen.
Bei uns funktioniert dieses, wir klären dies mit unserem GF schon vor der Betriebsversammlung.
Es genügt dann nur einen kurzes Kopfnicken und der GF verabschiedet sich.
( Es ist immer ein Wasserträger unter den Versammelten, leider)
Erstellt am 24.04.2006 um 00:22 Uhr von Kölner
Was kann man eigentlich als BR bei einer BVers. nicht vor dem AG besprechen? Kann mir jemand der "Möchtegern-den-AG-von-der-BVers.-Entfernern" dazu was sagen?
Ich danke für etwaige sachdienliche Hinweise, die zur Ergreifung dieses Mysterikums führen!