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Rechte und Pflichten einer Nachrückerin

G
gutearbeit
Jan 2018 bearbeitet

Eine Nachrückerin aus unserem BR wird plötzlich aufgefordert ihre Schlüssel für das BR-Büro abzugeben und ihre persönliche BR-E-Mail-Anschrift wurde einfach gesperrt. Sie nimmt bei Abwesenheit von ordentlichen Mitgliedern häufig an BR-Sitzungen teil. Leider ist sie von ihren regulären Aufgaben seit 2 Jahren suspendiert und war bis zur letzten BR-Wahl fast 8 Jahre Vorsitzende des BR's. Die Suspendierung geht noch bis 30.06.14 und dann scheidet sie aus unserem Unternehmen aus. Trotzdem muss sie doch weiterhin die Möglichkeiten behalten, sich als Nachrückerin ordentlich zu informieren und dazu muss sie nun mal ins BR-Büro.

1.124011

Community-Antworten (11)

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schmitti

27.11.2013 um 19:35 Uhr

Die EBRM haben nur in der Zeit des Nachrückens die Rechte der BRM.

Somit ist es vollkommen richtig, dass sie in der Zeit wo sie nicht nachgrückt ist weder Zugang zum BR Büro noch Einsicht in Unterlagen hat.

Eine Gewährung dessen wäre ein Verstoß gegen das BetrVG und der Vertraulichkeit und Nichtöffentlichkeit.

EBRM und BRM können zwar von AG suspendiert und freigestellt werden, doch dieses betrifft nicht das Mandat. Sie müssen also ggf geladen werden.

H
Hartmut

27.11.2013 um 20:11 Uhr

Hallo gutearbeit, du schreibst, die Kollegin sei "Nachrückerin", aber leider nicht, ob der Nachrück-Fall eingetreten ist oder nicht.

Wenn der Nachrück-Fall eingetreten ist und die (im Beruf freigestellte) Dame es für erforderlich hält, sich als vollwertiges BRM, das sie ja nun ist, zu informieren, dann kann sie das tun. Wenn sie dazu ins BR-Büro muss, dann ist das so, und dann muss der Zutritt gewährt werden.

K
KarlEgon

27.11.2013 um 20:23 Uhr

Hartmut

.. Sie nimmt bei Abwesenheit von ordentlichen Mitgliedern häufig an BR-Sitzungen teil Also, kann man schlussfolgern, dass sie nicht dauerhaft nachgerückt ist!

...war bis zur letzten BR-Wahl fast 8 Jahre Vorsitzende des BR's. Dann sollte ihr das BetrVG und die Rechte der BRM und EBRM ja bekannt sein.

Fazit: Im Wartestatus auf das NAchrücken ist sie nicht im Mandat und hat keinerlei Rechte als BRM

H
Hartmut

27.11.2013 um 20:48 Uhr

Das ist mir zu spekulativ, KarlEgon. "Es sollte ihr eigentlich bekannt sein". Mag sein, ja. Mag auch nicht sein.

Es ist nicht klar, ob der 'Nachrückfall' nun tatsächlich akut ist oder nicht. Falls ja, hat sie alle Recht und Pflichten eines BRM. Falls nicht, nicht.

N
Nubbel

27.11.2013 um 20:59 Uhr

sie ist bis 30.06.14 suspendiert und scheidet dann aus.

fraglich ob sie überhaupt noch ersatzbrm ist

W
WahlPit

27.11.2013 um 21:04 Uhr

@Hartmut

Doch, es ist klar, das der "Nachrückfall" nicht dauerhaft akut ist, sondern nur zwischenzeitlich bei Abwesenheit ordentlicher Mitglieder. Sie ist kein dauerhaft nachgerücktes inzwischen also ordentliches Mitglied und somit trifft schmittis Antwort voll zu und Du argumentierst unnötigerweise kompliziert, denn gutearbeit hat die Situation gut und klar formuliert!

H
Huusmeester

28.11.2013 um 09:10 Uhr

"Eine Nachrückerin aus unserem BR wird plötzlich aufgefordert ihre Schlüssel für das BR-Büro abzugeben" Abgeben ? Bei wem ? Wir haben selbstverständlich einen eigenen Schließzylinder in das Schloss unseres BR-Büro eingebaut und der AG hat für Notfälle einen Ersatzschlüssel in einem versiegelten Umschlag . Wo kämen wir denn dahin wenn der AG Tag und Nacht in unser Büro könnte ? Wenn ein Ersatzmitglied für eine Sitzung nachrückt , wieviele Tage vor und nach der Sitzung darf es denn offiziell ins Büro ??? Man muss sich doch auf Sitzungen vorbereiten können , Protokolle nach lesen oder etwas am BR - PC recherchieren ....

Gruß , der Huusmeester

G
gironimo

28.11.2013 um 12:08 Uhr

Es ist doch völlig unerheblich, wann oder wie das Ersatzmitglied aktiv werden muss. Es kommt nun einmal häufig vor.

Und dann ist es allein Sache des BR dies zu organisieren. Jedenfalls muss sicher gestellt sein, dass sie in dem Fall der Fälle ungehindert Ihre BR-Arbeit machen kann.

Darum kann der AG nicht einfach Schlüssel abnehmen oder E-Mailzugänge sperren.

Also solltet Ihr umgehend den AG auffordern sicherzustellen, dass die Kollegin Ihr (Ersatz-)Mandat ausüben kann.

G
gutearbeit

28.11.2013 um 16:46 Uhr

Vielen Dank für die hilfreichen (?) Antworten. Ich habe heute mit dem BR-Vorsitzenden darüber gesprochen. Da das Gremium immer sehr zögerlich und vorsichtig ist, fragte er mich nach Gesetzesvorlagen. Da gibt es natürlich kaum welche, da wohl die wenigsten Ersatzmitglieder vor Gericht ziehen. Ich bin mal gespannt, wie sich das Gremium dazu verhalten wird.

N
Nubbel

28.11.2013 um 19:32 Uhr

gesetzesvorlagen? worüber? wozu? habt ihr keine bücher? diese frau ist nicht mal mehr ersatzmitglied !

G
gutearbeit

29.11.2013 um 13:13 Uhr

Nubbel, du musst wohl auch erst mal das lesen lernen. Natürlich ist sie weiterhin, trotz Suspendierung Ersatzmitglied!

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