Recht/Pflichten BR bei Sozialauswahl?
Hallo zusammen,
bin Betriebsratsmitglied in einem kleinern Betrieb (50-60 AK). Unsere GL möchte den Betrieb wegen schlechter Ertragslage gesund schrumpfen und bis zu 10 AK betriebsbedingt kündigen. Wir als BR sollen mit den Anwälten der GL den Sozialplan/Sozialauswahl erarbeiten. Welche Recht/Pflichte haben wir als BR jetzt?
Community-Antworten (2)
17.11.2007 um 23:04 Uhr
Gärtner, neben §17 des KschG sollten Euch die §§ 112, 112a des BetrVG interessieren.
17.11.2007 um 23:32 Uhr
ich glaube Ihr sollte hier vorsichtig sein. Die Sozialauswahl hat der AG zu erarbeiten und nicht der BR. Ich könnte fast wetten, dass wenn Ihr hier auf das Angebot einsteigt kommt der AG bald mit dem Wunsch nach einem Interessenausgleich mit Namensliste. Damit verbaut Ihr den Kollegen aber Chancen im Kündigungsschutzverfahren. Wichtig für Euch ist, dass Ihr Euch juristischen Sachverstand an Bord holt. Der AG hat einen Anwalt also solltet Ihr auch einen haben. Nur so könnt Ihr Eure Rechte wahren.
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