GBR-Delegierte Rechte und Pflichten
Unsere GBR-Delegierte ist sehr engagiert im GBR. Sie ist in allen Ausschüssen im GBR und geht sogar in ihrem Urlaub zu Sitzungen und in den Ausschuss. Seitens Betrieb ist sie nicht frei gestellt und beruft sich auf den 38er. Wie schaut denn das aus, sollte der Urlaub nicht zur Erholung für den Betrieb dienen? Sind alle Ausschüsse und die resultierende Betriebsabwesenheit nicht etwas viel für den Betrieb.
Community-Antworten (4)
16.01.2023 um 12:42 Uhr
Ich gehe mal davon aus das die Delegierten zu den verschiedenen Gremien im BR beschlossen wurden. Somit hat jeweils eine Mehrheit die Delegierte überall reingewählt. Ob das gut ist steht auf eine anderen Seite. Es spricht allerdings auch nicht unbedingt für eure Restlichen BRs wenn Sie die Arbeit nicht auf mehrere Schultern verteilen.
Was den Urlaub angeht. BR ist Ehrenamt, sie kann da durchaus hingehen so wie jeder BR zu den Sitzungen. Allerdings hat sie keinen Anspruch auf Vergütung.
16.01.2023 um 12:49 Uhr
"Sind alle Ausschüsse und die resultierende Betriebsabwesenheit nicht etwas viel für den Betrieb."
Die Fehlstunden für den Betrieb sind doch die gleichen, egal ob sie sich auf eine oder mehrere Personen verteilen. Oder verstehe ich da etwas falsch?
16.01.2023 um 14:47 Uhr
@Enigmathika es handelt sich ja um dem Gesamtbetriebsrat und deren Ausschüsse. Wir im BR haben natürlich noch eigene Ausschüsse. Es betrifft also nur die eine Person. @Thomas63 wir haben nur beschlossen, dass die Person für uns im Gesamtbetriebsrat ist. In die jeweiligen Ausschüsse hat sich die Person vom GBR hineinwählen lassen.
16.01.2023 um 18:22 Uhr
"Wie schaut denn das aus, sollte der Urlaub nicht zur Erholung für den Betrieb dienen?" Die Erholung sollte dem MA dienen :) das BRM ist erwachsen und kann es daher selbst entscheiden
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