Hallo an alle,

wer kennt sich mit Urlaubsanspruch in Verbindung mit Mutterschutz/Elternzeit/Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft aus.
Wir haben eine Kollegin, welche vom 01.06.11 bis 26.12.11 ein Beschäftigungsverbot auf Grund ihrer Schwangerschaft hatte, dann vom 27.12.11 bis 04.04.12 im Mutterschutz war und dann bis März 2013 in der Elternzeit.
Für welche dieser 3 Zeiten hat sie Anspruch auf ihren Urlaub?
Und muss sie die Übertragung in das Jahr 2013 jedesmal schriftl. beantragen?

LG Guido