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Urlaubsanspruch nach schwangerschaft

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melli-2707
Feb 2019 bearbeitet

Hallo. Nach beschäftigungsverbot, Mutterschutz und elternzeit darf ein Unternehmen den zustehenden Urlaub kürzen?

Mir würde resturlaub von 2017, Urlaub von 2018 und 2019 zustehen. Und meine Firma hat diesen gekürzt und gibt ihn mir nicht komplett wenn ich im September 2019 wieder anfange.

Was kann ich tun?

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Community-Antworten (5)

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Pjöööng

23.08.2018 um 16:38 Uhr

Beschäftigungsverbot: Keine Kürzung Mutterschutz: Keine Kürzung Elternzeit: Kürzung um 1/12 für jeden vollen Kalendermonat möglich.

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melli-270

23.08.2018 um 16:50 Uhr

Also verstehe ich das jetzt richtig, das nur in der elternzeit der Urlaub gekürzt werden darf? Das heist in dem einen Jahr?

Beschäftigungsverbot und Mutterschutz nicht kürzbar.

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Pjöööng

23.08.2018 um 17:04 Uhr

Soisses. Und immer dran denken: Die Elternzeit beginnt in der Regel erst 8 Wochen nach der Entbindung. Bei einer Entbindung am 15.01. ginge der Mutterschutz bis 12.03., Elternzeit begönne damit in der Regel am 13.03., damit dürfte erstmals für den April um 1/12 gekürzt werden.

M
melli-2707

23.08.2018 um 17:12 Uhr

Okay. Mein MS geht bis 26.09.2018 also EZ ab 27.09 Und somit resturlaub 2017 und Urlaub 2018 bis dahin voll zu geben. Vielen Dank.

P
Pjöööng

23.08.2018 um 18:22 Uhr

Voraussetzung ist natürlich dass der Resturlaub 2017 tatsächlich übertragen wurde bzw. werden musste. Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr und die Übertragung ist das erste Quartal ist die Ausnahme.

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