Erstellt am 23.08.2018 um 14:38 Uhr von Pjöööng
Beschäftigungsverbot: Keine Kürzung
Mutterschutz: Keine Kürzung
Elternzeit: Kürzung um 1/12 für jeden vollen Kalendermonat möglich.
Erstellt am 23.08.2018 um 14:50 Uhr von melli-270
Also verstehe ich das jetzt richtig, das nur in der elternzeit der Urlaub gekürzt werden darf? Das heist in dem einen Jahr?
Beschäftigungsverbot und Mutterschutz nicht kürzbar.
Erstellt am 23.08.2018 um 15:04 Uhr von Pjöööng
Soisses. Und immer dran denken: Die Elternzeit beginnt in der Regel erst 8 Wochen nach der Entbindung. Bei einer Entbindung am 15.01. ginge der Mutterschutz bis 12.03., Elternzeit begönne damit in der Regel am 13.03., damit dürfte erstmals für den April um 1/12 gekürzt werden.
Erstellt am 23.08.2018 um 15:12 Uhr von melli-2707
Okay. Mein MS geht bis 26.09.2018 also EZ ab 27.09
Und somit resturlaub 2017 und Urlaub 2018 bis dahin voll zu geben.
Vielen Dank.
Erstellt am 23.08.2018 um 16:22 Uhr von Pjöööng
Voraussetzung ist natürlich dass der Resturlaub 2017 tatsächlich übertragen wurde bzw. werden musste. Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr und die Übertragung ist das erste Quartal ist die Ausnahme.