Urlaubsanspruch nach schwangerschaft
Hallo. Nach beschäftigungsverbot, Mutterschutz und elternzeit darf ein Unternehmen den zustehenden Urlaub kürzen?
Mir würde resturlaub von 2017, Urlaub von 2018 und 2019 zustehen. Und meine Firma hat diesen gekürzt und gibt ihn mir nicht komplett wenn ich im September 2019 wieder anfange.
Was kann ich tun?
Community-Antworten (5)
23.08.2018 um 16:38 Uhr
Beschäftigungsverbot: Keine Kürzung Mutterschutz: Keine Kürzung Elternzeit: Kürzung um 1/12 für jeden vollen Kalendermonat möglich.
23.08.2018 um 16:50 Uhr
Also verstehe ich das jetzt richtig, das nur in der elternzeit der Urlaub gekürzt werden darf? Das heist in dem einen Jahr?
Beschäftigungsverbot und Mutterschutz nicht kürzbar.
23.08.2018 um 17:04 Uhr
Soisses. Und immer dran denken: Die Elternzeit beginnt in der Regel erst 8 Wochen nach der Entbindung. Bei einer Entbindung am 15.01. ginge der Mutterschutz bis 12.03., Elternzeit begönne damit in der Regel am 13.03., damit dürfte erstmals für den April um 1/12 gekürzt werden.
23.08.2018 um 17:12 Uhr
Okay. Mein MS geht bis 26.09.2018 also EZ ab 27.09 Und somit resturlaub 2017 und Urlaub 2018 bis dahin voll zu geben. Vielen Dank.
23.08.2018 um 18:22 Uhr
Voraussetzung ist natürlich dass der Resturlaub 2017 tatsächlich übertragen wurde bzw. werden musste. Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr und die Übertragung ist das erste Quartal ist die Ausnahme.
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