Urlaubsanspruch im Mutterschutz und Elternzeit - Wie errechnet?
Wie errechnet sich der Urlaubsanspruch nach §§ 17 MuSchG und Elterngeldgesetz für das Jahr 2007?
Jahresanspruch 30 Tage errechneter Geburtstermin 20.08.2007 Beginn Mutterschutz: 09.07.2007 Beginn Elternzeit: nach dem Mutterschutz
Von der Personalabteilung wurden mir 24,5 Tage errechnet. Ist das korrekt?
Community-Antworten (1)
14.03.2007 um 15:28 Uhr
Was sollte Deiner Meinung nach daran falsch sein? Ich komme per Überschlag nur auf 24 Tage, es sei denn, es werden Zwillinge - dann sind es 26 Tage. BTW: Es gibt keine halben Urlaubstage (§5 (2) BUrlG)!
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