W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urlaubsanspruch im Mutterschutz und Elternzeit - Wie errechnet?

Z
Zwilling
Jan 2018 bearbeitet

Wie errechnet sich der Urlaubsanspruch nach §§ 17 MuSchG und Elterngeldgesetz für das Jahr 2007?

Jahresanspruch 30 Tage errechneter Geburtstermin 20.08.2007 Beginn Mutterschutz: 09.07.2007 Beginn Elternzeit: nach dem Mutterschutz

Von der Personalabteilung wurden mir 24,5 Tage errechnet. Ist das korrekt?

3.72401

Community-Antworten (1)

P
Petrus

14.03.2007 um 15:28 Uhr

Was sollte Deiner Meinung nach daran falsch sein? Ich komme per Überschlag nur auf 24 Tage, es sei denn, es werden Zwillinge - dann sind es 26 Tage. BTW: Es gibt keine halben Urlaubstage (§5 (2) BUrlG)!

Ihre Antwort