Urlaubsanspruch während der Elternzeit
Hallo zusammen,
wenn eine Frau ein Kind bekommt und nach der Mutterschutzzeit Elternzeit für 12 Monate in Anspruch nimmt, dann hat sie doch auch in der Zeit Urlaubsanspruch??
Community-Antworten (7)
24.09.2013 um 15:25 Uhr
Hallo,
ja, richtig. steht in § 17 BEEG, bezieht sich aber nur auf den gesetzlichen anspruch von 24 tagen.
MFG
24.09.2013 um 15:34 Uhr
Aber nur verkürzten Urlaubsanspruch ...... ggf sogar zuviel gewährten mit späteren Ansprüchen verrechnen. ......http://dejure.org/gesetze/BEEG/17.html
24.09.2013 um 16:25 Uhr
@ Rattle
Du solltest heute besser aussetzen ... Deine Antwort ist nämlich falsch und unsinnig!
@ PaulusGH
Während des komplett ruhenden Arbeitsverhältnisses = Elternzeit haben AN KEINEN Urlaubsanspruch und können diesen auch nicht erwerben. Aus diesem Grund darf der Urlaubsanspruch um 1/12 für jeden vollen Monat Elternzeit gekürzt werden, was sich natürlich auf den vertraglich zugesicherten und nicht nur auf den gesetzlichen Anspruch bezieht.
Andere Regelungen könnten ev. in einem TV enthalten sein, was ich aber kaum glaube!
25.09.2013 um 07:53 Uhr
Hi, Hoppel gut erklärt also jeder AN der ein Kind bekommen hat das nicht am 1. geboren wurde hat bei gesplitteten Partnermonaten Glück und bekommt 0 Tage Urlaub angerechnet!
25.09.2013 um 09:05 Uhr
Hallo,
Hoppel, besser du nimmst eine auszeit und wenn du fertig bist, erklärts du mal den § 17 BEEG :-)
25.09.2013 um 10:00 Uhr
25.09.2013 um 19:46 Uhr
also um die frage zu beantworten, sie hat während der zwölf monate elternzeit urlaubsanspruch der um 1/12 gekürzt werden kann, für jeden vollen monat.
BAG Urteil v.17.05.2011, 9 AZR 197/10
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