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Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

T
TOMH
Jul 2022 bearbeitet

Hallo liebes Forum, ich weiß, dass der EuGH 2019 das Urteil gesprochen hat, dass eine Zeiterfassung in Unternehmen Pflicht wird. Meine Internetrecherche für die Umsetzung in deutsches Recht hat allerdings nur ergeben, dass dies noch für 2022 geplant ist. Hat hier vielleicht jemand bereits nähere Informationen? Können wir als BR (Unternehmen mit ca. 35 Mitarbeitern) ggfls. auch ohne die neue gesetzliche Grundlage im Rahmen unserer Mitbestimmungsrechte auf die Geschäftsleitung einwirken, eine Arbeitszeiterfassung einzuführen? Bisher ist die Geschäftsleitung dagegen und möchte ein Arbeitszeiterfassungssystem nur dann einführen, wenn eine gesetzliche Pflicht dazu besteht. Danke und viele Grüße

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Community-Antworten (3)

K
Kjarrigan

15.07.2022 um 10:14 Uhr

Nein, wenn der AG sich weigert könnt ihr das "kaum" umsetzen. Dazu müsstet ihr vor die Einigungsstelle oder vors ArbG. Ob ihr da obsiegen werdet, steht in den Sternen. Das EuGH Urteil ist eben noch nicht in Deutsches Recht integriert worden. Arbeitgeberverbände wehren sich da vehement.

Ihr hab MBR bei Beginn und Ende der Arbeitszeit § 87 (1) Nr. 2. Wenn ihr feste Arbeitszeiten oder Schichten habt ist die Aufzeichnung ja easy. Wenn ihr Gleitzeit hättet, müsstet ihr ja irgendwie die Kommt / Gehen Zeit erfassen. Dann wäre die Begründung für eine Aufzeichnung einfacher. Wir haben im GBR auch das Problem. Produktionsstandorte haben Gleitzeit (mit Zeit Erfassung) Hauptverwaltung hat Vertrauensarbeitszeit ohne Zeit Erfassung durch den AG (und der will auch erst eine einführen, wenn er gesetzlich gezwungen wird)

R
Relfe

15.07.2022 um 11:17 Uhr

@TOMH

Du vermischt da zwei Dinge: Arbeitszeiterfassung und System-zur-Arbeitszeiterfassung

Man erfüllt die Arbeitszeiterfassung auch mit Papier-und-Bleistift, es Bedarf dazu keines elekronischen Systemes (Stand heute)

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