Hallo liebes Forum,
ich weiß, dass der EuGH 2019 das Urteil gesprochen hat, dass eine Zeiterfassung in Unternehmen Pflicht wird.
Meine Internetrecherche für die Umsetzung in deutsches Recht hat allerdings nur ergeben, dass dies noch für 2022 geplant ist.
Hat hier vielleicht jemand bereits nähere Informationen?
Können wir als BR (Unternehmen mit ca. 35 Mitarbeitern) ggfls. auch ohne die neue gesetzliche Grundlage im Rahmen unserer Mitbestimmungsrechte auf die Geschäftsleitung einwirken, eine Arbeitszeiterfassung einzuführen? Bisher ist die Geschäftsleitung dagegen und möchte ein Arbeitszeiterfassungssystem nur dann einführen, wenn eine gesetzliche Pflicht dazu besteht.
Danke und viele Grüße