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Arbeitszeiterfassung

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tantefrieda
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, eine Frage: der größte Teil unserer Belegschaft erfasst die Arbeitszeit bislang per Excel-Tabelle. Ein kleinerer Teil erfasst die Arbeitszeit bislang gar nicht. Müssen wir als Betriebsrat nicht darauf drängen, dass die Belegschaft einheitlich behandelt wird? Für die Nennung des entsprechenden Paragraphen im Betriebsverfassungsgesetz wäre ich dankbar. Hinzu kommt folgendes: diejenigen, die jetzt schon ihre Arbeitszeit erfassen, sollen das künftig in einem elektronischen System tun. Wäre das für uns als Betriebsrat nicht eine gute Gelegenheit, auch den Rest der Belegschaft zur Arbeitszeiterfassung ins Boot zu holen?

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Community-Antworten (6)

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Globus

28.04.2016 um 21:03 Uhr

Toller Versuch, Kölner :-D

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gironimo

28.04.2016 um 21:07 Uhr

Der BR hat darüber zu wachen, dass die zu Gunsten der AN geltenden Gesetz, Tarife, Betriebsvereinbarungen usw. eingehalten werden (§ 80 Abs. 1 BetrVG).

Wie soll das geschehen, wenn keine Zeiten erfasst werden (und der Betrieb ansonsten auch keine starren Arbeitszeiten hat)?

Darum sollte der BR darauf bestehen, dass alle AN Arbeitszeiten erfassen. Das BAG stützt hier den BR (siehe Urteil zur "Vertrauensarbeitszeit")

Und klar - wenn jetzt ein neues System kommt, nur mit BV und den Nutzungs- und Auswertungsbedingungen (§ 87 BetrVG techn. Einrichtung ....)

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titapropper

28.04.2016 um 21:25 Uhr

Siehe ArbZG: der ArbG ist dazu verpflichtet die ArbZ zu dokumentieren.

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Globus

28.04.2016 um 21:55 Uhr

Ähm, Vertrauensarbeitszeit? da dokumentiert der AN... das nur dazu...

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titapropper

28.04.2016 um 22:55 Uhr

Kann sein. War aber nicht die Frage.

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Globus

29.04.2016 um 18:37 Uhr

gironimo hat doch die richtige Antwort gegeben... was genau möchtest du noch wissen?

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