Erstellt am 28.04.2016 um 19:03 Uhr von Globus
Toller Versuch, Kölner :-D
Erstellt am 28.04.2016 um 19:07 Uhr von gironimo
Der BR hat darüber zu wachen, dass die zu Gunsten der AN geltenden Gesetz, Tarife, Betriebsvereinbarungen usw. eingehalten werden (§ 80 Abs. 1 BetrVG).
Wie soll das geschehen, wenn keine Zeiten erfasst werden (und der Betrieb ansonsten auch keine starren Arbeitszeiten hat)?
Darum sollte der BR darauf bestehen, dass alle AN Arbeitszeiten erfassen. Das BAG stützt hier den BR (siehe Urteil zur "Vertrauensarbeitszeit")
Und klar - wenn jetzt ein neues System kommt, nur mit BV und den Nutzungs- und Auswertungsbedingungen (§ 87 BetrVG techn. Einrichtung ....)
Erstellt am 28.04.2016 um 19:25 Uhr von Titapropper
Siehe ArbZG: der ArbG ist dazu verpflichtet die ArbZ zu dokumentieren.
Erstellt am 28.04.2016 um 19:55 Uhr von Globus
Ähm, Vertrauensarbeitszeit? da dokumentiert der AN... das nur dazu...
Erstellt am 28.04.2016 um 20:55 Uhr von Titapropper
Kann sein. War aber nicht die Frage.
Erstellt am 29.04.2016 um 16:37 Uhr von Globus
gironimo hat doch die richtige Antwort gegeben... was genau möchtest du noch wissen?