Arbeitszeiterfassung
Hallo, eine Frage: der größte Teil unserer Belegschaft erfasst die Arbeitszeit bislang per Excel-Tabelle. Ein kleinerer Teil erfasst die Arbeitszeit bislang gar nicht. Müssen wir als Betriebsrat nicht darauf drängen, dass die Belegschaft einheitlich behandelt wird? Für die Nennung des entsprechenden Paragraphen im Betriebsverfassungsgesetz wäre ich dankbar. Hinzu kommt folgendes: diejenigen, die jetzt schon ihre Arbeitszeit erfassen, sollen das künftig in einem elektronischen System tun. Wäre das für uns als Betriebsrat nicht eine gute Gelegenheit, auch den Rest der Belegschaft zur Arbeitszeiterfassung ins Boot zu holen?
Community-Antworten (6)
28.04.2016 um 21:03 Uhr
Toller Versuch, Kölner :-D
28.04.2016 um 21:07 Uhr
Der BR hat darüber zu wachen, dass die zu Gunsten der AN geltenden Gesetz, Tarife, Betriebsvereinbarungen usw. eingehalten werden (§ 80 Abs. 1 BetrVG).
Wie soll das geschehen, wenn keine Zeiten erfasst werden (und der Betrieb ansonsten auch keine starren Arbeitszeiten hat)?
Darum sollte der BR darauf bestehen, dass alle AN Arbeitszeiten erfassen. Das BAG stützt hier den BR (siehe Urteil zur "Vertrauensarbeitszeit")
Und klar - wenn jetzt ein neues System kommt, nur mit BV und den Nutzungs- und Auswertungsbedingungen (§ 87 BetrVG techn. Einrichtung ....)
28.04.2016 um 21:25 Uhr
Siehe ArbZG: der ArbG ist dazu verpflichtet die ArbZ zu dokumentieren.
28.04.2016 um 21:55 Uhr
Ähm, Vertrauensarbeitszeit? da dokumentiert der AN... das nur dazu...
28.04.2016 um 22:55 Uhr
Kann sein. War aber nicht die Frage.
29.04.2016 um 18:37 Uhr
gironimo hat doch die richtige Antwort gegeben... was genau möchtest du noch wissen?
Verwandte Themen
gesetzliche Grundlage zur Arbeitszeiterfassung bei Gehaltsempfängern
Älterwir arbeiten im produzierenden Gewerbe und haben im Innendienst ca. 30 Mitarbeiter alle auf Gehaltsbasis eingestellt mit 38 bwz 40 Wochenarbeitsstunden Nun möchten wir eine Arbeitszeiterfassung bei
Neues System:Arbeitszeiterfassung nur bis 10 Stunden
ÄlterEs wurde in unserem Unternehmen ein neues Software eingeführt. Das Software beinhaltet eine Reihe von Funktionen, z.B. Arbeitszeiterfassung, Einkauf, Reisekostenabrechnung. Wir sind von der Geschäfts
Freistellung und Arbeitszeiterfassung
ÄlterEine MA muss während ihrer Kernarbeitszeit (70% ihrer Gesamtarbeitszeit) Arzttermine (Physio) wahrnehmen, da sie keine anderen Termine bekommt. Laut TvöD kann sie dafür eine Arbeitsbefreiung bekommen,
Arbeitszeiterfassung
Älterhttps://www.t-online.de/finanzen/jobs/id87143482/arbeitszeiterfassung-neues-gesetz-soll-flatrate-arbeit-bekaempfen.html
Arbeitszeiterfassung - Muss der AG dafür sorgen das der MA jederzeit seinen aktuellen Stand abrufen kann?
ÄlterGuten Morgen, Arbeitszeiterfassung bei uns mit Chipkarten an Terminals.Duch eine Extrataste kann der MA ersehen wieviel Urlaub er noch hat,und wieviel Stunden er im Plus oder Minus ist. Bei einer