Hallo, eine Frage: der größte Teil unserer Belegschaft erfasst die Arbeitszeit bislang per Excel-Tabelle. Ein kleinerer Teil erfasst die Arbeitszeit bislang gar nicht. Müssen wir als Betriebsrat nicht darauf drängen, dass die Belegschaft einheitlich behandelt wird? Für die Nennung des entsprechenden Paragraphen im Betriebsverfassungsgesetz wäre ich dankbar. Hinzu kommt folgendes: diejenigen, die jetzt schon ihre Arbeitszeit erfassen, sollen das künftig in einem elektronischen System tun. Wäre das für uns als Betriebsrat nicht eine gute Gelegenheit, auch den Rest der Belegschaft zur Arbeitszeiterfassung ins Boot zu holen?