Erstellt am 12.11.2011 um 08:50 Uhr von peanuts
Klingt so, als ob mit Eurem AG das Thema "Umkleidezeit = vergütungspflichtige Arbeitszeit" ausführlicher diskutiert werden müsste.
Gibt es dazu eine Regelung in einem ev. geltenden TV?
Empfehle als Lektüre: BAG 10.11.2009, 1 ABR 54/08
Erstellt am 12.11.2011 um 09:16 Uhr von DonJohnson
*Klingt so, als ob mit Eurem AG das Thema "Umkleidezeit = vergütungspflichtige Arbeitszeit" ausführlicher diskutiert werden müsste.*
das sehe ich aber anders...
*dabei spiel es absolut keine rolle ob man nun um 05:29h oder erst um 05:59h stempelt. die bezahlung findet erst ab 06:00h statt. *
Da ihr aber ncihts geregelt habt - in einer BV, warum fangt ihr jetzt nciht damit an? Ihr seid da in der vollen Mitbestimmung und habt selbstverständlich ein Initiativrecht.
Frei nach dem Motto: "Sehr geehrter Herr AG, uns ist mitgeteilt worden, dass Sie für Einstempelungen im "umgezogenem" Zustand Abmahnungen verteilen. Da das Zeiterfassungssystem nicht zur Feststellung der geleisteten Arbeitszeit dient, sondern eher als Anwesenheitsbeweis, bitten wir sie Ihr Tun für die Zukunft einzustellen.
Weiterhin teilen wir Ihnen mit, dass das Gremium in seiner Sitzung vom xx.xx.xxxx beschlossenhat mit Ihnen in Verhandlungen bezüglich Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit zu treten. Wir schlagen Ihnen zur ersten Verhandlungsrunde den xx.xx.xxxx um xx:xx Uhr vor. Sollten Sie verhindert sein, bitten wir um einen Ausweichtermin den Sie uns bitte innerhalb der nächsten 14 Tage mitteilen.
MfG
BRV
Erstellt am 12.11.2011 um 09:50 Uhr von peanuts
das sehe ich aber anders...
Warum wundert mich das nicht...
Erstellt am 12.11.2011 um 09:52 Uhr von DonJohnson
weiß nicht, weil du gesehen hast, dass ich eine Stelle gelesen habe, die du vermutlich überlesen hast?
*dabei spiel es absolut keine rolle ob man nun um 05:29h oder erst um 05:59h stempelt. die bezahlung findet erst ab 06:00h statt. *
Erstellt am 12.11.2011 um 09:58 Uhr von blackjack
..demnach müßte zuerst einmal geklärt werden, ob es sich um eine Anwesenheitszeiterfassung oder Arbeitszeiterfassung handelt.
Erstellt am 12.11.2011 um 10:00 Uhr von DonJohnson
so wie das gehandhabts wird wohl ersteres, vermutlich aber auch nach hinten heraus eine Arbeitszeiterfassung ;-)
wer sagt, dass ich ein "gewieftes" BRM bin?
weiter halte ich diesen "Vorschlag" für leicht irre führend - noch kennen wir den Betrieb bzw die Arbeit nicht.
Und man muß momentan noch davon aus gehen, dass die Arbeitsleistung erst mit dem Beginn erbracht wird.
Meinen Hinweis, die Arbeitszeit zu regeln - in einer BV - finde ich also eigentlich nciht sooooo schlecht ;-)
Erstellt am 12.11.2011 um 10:07 Uhr von peanuts
Ich lese allgemein sehr genau.
*dabei spiel es absolut keine rolle ob man nun um 05:29h oder erst um 05:59h stempelt. die bezahlung findet erst ab 06:00h statt. *
Und was hat das mit meinem Hinweis auf ggf. vergütungspflichtige Umkleidezeiten zu tun, den Du ja anders siehst?
Als "gewieftes" BRM sollte man schon noch kombinieren und etwas weiter denken können ...
Erstellt am 12.11.2011 um 11:16 Uhr von DonJohnson
oh, die 7er Begrenzung ist aufgehoben, somit kopier ich mich mal ;-)
wer sagt, dass ich ein "gewieftes" BRM bin?
weiter halte ich diesen "Vorschlag" für leicht irre führend - noch kennen wir den Betrieb bzw die Arbeit nicht.
Und man muß momentan noch davon aus gehen, dass die Arbeitsleistung erst mit dem Beginn erbracht wird.
Meinen Hinweis, die Arbeitszeit zu regeln - in einer BV - finde ich also eigentlich nciht sooooo schlecht ;-)
Antwort 6 Erstellt am 12.11.2011 um 10:00 Uhr von DonJohnson 183775
Erstellt am 12.11.2011 um 11:23 Uhr von peanuts
Merkwürdig ... wie kann man sich um 10:00 Uhr auf eine Antwort beziehen, die erst um 10:07 Uhr geschrieben wurde (Beitrag 183775)?
Noch merkwürdiger, dass dieser Beitrag mit Sicherheit erst vor kurzem eingestellt worden ist und zuvor eine Beitragsbegrenzung "max. 7 Antworten" aktiv war ...
Ich finde ein Forum echt klasse, in welchem irgendwelche TeilnehmerInnen manipulierend eingreifen.
Erstellt am 12.11.2011 um 11:27 Uhr von DonJohnson
*Ich finde ein Forum echt klasse, in welchem irgendwelche TeilnehmerInnen manipulierend eingreifen.
Antwort 9 Erstellt am 12.11.2011 um 11:23 Uhr von peanuts 183782 Antwort bearbeiten*
nun mal langsam mit den jungen Pferden... erstens habe ich meinen Beitrag editiert (was ja jeder kann) - die ursprüngliche Anfangszeit bleibt dann bestehen... - da ich das so nicht stehen lassen wollte und wie du schon festgestellt hattest, eine 7er Begrenzung eingestellt war...
Ich habe also ncihts aber auch gar ncihts manipuliert - und weiter. Die 7er Begrenzung kann sowohl der Fragesteller, als auch der Admin aufheben, keines von beiden bin ich, warum regst du dich also auf?
Erstellt am 12.11.2011 um 11:35 Uhr von Kölner
@DonJohnson
Da 'peanuts' im allgemeinen sehr genau liest ist ihm das aufgefallen. Da er bisher nur angegeben hat 'sehr genau zu lesen', heisst das nicht zwangsläufig, dass er auch sehr genau die für ihn unheimlichen Geschehnisse in diesem Forum deuten kann.
Erstellt am 12.11.2011 um 11:45 Uhr von peanuts
"... erstens habe ich meinen Beitrag editiert (was ja jeder kann) "
Da gibt es ein probates Mittel ...
Man schreibt einen "Nachtrag" im ursprünglichen Beitrag und ändert nicht einfach den gesamten ursprünglichen Text.
Erstellt am 12.11.2011 um 11:46 Uhr von DonJohnson
ich sage dazu jetzt echt lieber ncihts mehr - meine persönliche Meinung habe ich kund gegeben - da es in der Sache momentan keine Diskussion geben kann, war es das also erstmal von mir zu diesem Fred...
Erstellt am 12.11.2011 um 11:50 Uhr von DonJohnson
*Man schreibt einen "Nachtrag" im ursprünglichen Beitrag und ändert nicht einfach den gesamten ursprünglichen Text.*
ich habe nciht des gesamten Ursprungstext geändert - den habe ich ganz unangetastet gelassen - den Nachtrag habe ich durch die extrem große Lücke darstellen wollen.
Du brauchst doch sonst auch keine nähere Erklärung für alles, warum dann bei dieser Sache? Du hast dem Fragesteller sogar eine Antwort gegeben bei dem sicher jeder (nciht nur ich) durchaus andere Interpretationsmöglichkeitsn zur Verfüngung standen...
Erstellt am 12.11.2011 um 13:41 Uhr von mainpower
Hallo,
da die Bezahlung erst ab 6 Uhr beginnt , ist es doch unerheblich wann der MA einstempelt wenn er pünktlich am Arbeitsplatz erscheint. Ich frage mich war der MA aus dem unteren Management abmahnen will?? Zu früh in der Firma gewesen. Wann soll denn eingestempelt werden??
Erstellt am 12.11.2011 um 14:02 Uhr von gironimo
>nun hat sich der besagte mitarbeiter aus dem unteren managment die leute jeweils einzeln ins büro gerufen und erteilt fleißig "nicht auf geschäftspapier handgeschriebene" abmahnungen.
es gibt keine betriebliche regelung und es gibt auch keine bv!<
eben - also kann der Arbeitgeber auch nicht einseitig festlegen in welcher Reihenfolge gestempelt wird (vor oder nach dem Umziehen) - dazu muss er sich mit dem BR einigen.
> dieser hat mich dann in die rechtsabteilung verwiesen welche wiederum gemeint hat das es eine gesetzliche regelung zu diesem thema gibt. dieses gesetz ist aber bis dato von besagter abteilung nicht bennant worden. <
Meine Erfahrungen. Rechtsabteilungen kennen sich mit Handels- Vertrags- und Wirtschaftsrecht sehr gut aus - sonst eher weniger fest im Sattel.
Wenn es tatsächlich von bedeutung ist, würde ich diesen Punkt tatsächlich in einer BV regeln - auch wenn es zur Artbeitszeitberechnung nicht von belang ist.
Erstellt am 12.11.2011 um 17:38 Uhr von mainpower
Hallo,
und was soll da in einer BV geregelt werden?? Darf ich mich vor Arbeitsbeginn unziehen , oder muss ich warten bis meine Arbeitszeit beginnt?? Macht doch keinen Sinn, oder?
Erstellt am 12.11.2011 um 22:10 Uhr von rainerw
Folgendes Urteil sollte bekannt sein und das Thema kurz regeln.
BAG, Beschluss vom 10. November 2009 – 1 ABR 54/08
Erstellt am 13.11.2011 um 02:24 Uhr von DonJohnson
Aber das wurde eigentlich nciht gefragt - und ja, sollte es sich nicht um Schutzkleidung handeln (was wir noch immer nciht wissen) ist das höchstrichterlich entschieden und könnte ohne Probleme so mit in eine BV intrigriert werden - womit ich wieder bei meiner zuerst geäußerten Meinung wäre ;-)
Erstellt am 13.11.2011 um 10:11 Uhr von peanuts
"Folgendes Urteil sollte bekannt sein und das Thema kurz regeln."
Auf dieses Urteil habe ich ja bereits im ersten Beitrag hingewiesen. Aber es scheint insbesondere dem TE DonJohnson entgangen zu sein, dass sich diese MA vor Dienstbeginn in einer KAUE umziehen müssen.
"Aber das wurde eigentlich nciht gefragt - und ja, sollte es sich nicht um Schutzkleidung handeln (was wir noch immer nciht wissen) "
Es ist übrigens ziemlich wurscht, ob es sich um Schutzkleidung oder nicht handelt.
"... womit ich wieder bei meiner zuerst geäußerten Meinung wäre"
Und immer noch nicht verstanden hast, warum die Frage "Umkleidezeit = Arbeitszeit" im ersten Schritt geklärt werden sollte.
P.S. Dein Vorschlag eines Schreibens an den AG ist übrigens faktisch falsch.
Erstellt am 13.11.2011 um 11:13 Uhr von DonJohnson
Es geht doch erstmal hier um die Frage ob die Abmahnungen so ok sind... in einer dann jetzt zu verfassenden BV muß dann festgelegt werden ob die Umkleidezeit = bezahlte Arbeitszeit ist...
Da BRM ja keine Rechtsauskunft geben dürfen, halte ich die Vorgehensweise wie von mir besprochen richtig - was meinen Vorschlag eines Briefes an den AG an geht, sollen bitte andere das bewerten ;-)
Erstellt am 13.11.2011 um 11:34 Uhr von peanuts
"Es geht doch erstmal hier um die Frage ob die Abmahnungen so ok sind... "
Und? Abmahnungen sind eine Angelegenheit zwischen AG & AN. Ein BR hat hier überhaupt keine Karten im Spiel (Ausnahme: BV "Abmahnung")
"Da BRM ja keine Rechtsauskunft geben dürfen, ..."
Unsinn.
"was meinen Vorschlag eines Briefes an den AG an geht, sollen bitte andere das bewerten "
Zur Erinnerung:
"Sehr geehrter Herr AG, uns ist mitgeteilt worden, dass Sie für Einstempelungen im "umgezogenem" Zustand Abmahnungen verteilen. ..."
Erstellt am 13.11.2011 um 12:26 Uhr von DonJohnson
*Und? Abmahnungen sind eine Angelegenheit zwischen AG & AN. Ein BR hat hier überhaupt keine Karten im Spiel (Ausnahme: BV "Abmahnung") *
wo genau liest du, dass ich was darüber geschrieben habe? Ich stellte nur fest, was der Fragesteller fragte - nicht mehr nciht weniger...
*Unsinn.*
ok, habe mich wohl etwas falsch ausgedrückt - selbstverständlich meinte ich Rechtsberatung - seine Rechtmeinung darf und kann jeder äußern...
Erstellt am 13.11.2011 um 20:43 Uhr von Lernender
"""""Und? Abmahnungen sind eine Angelegenheit zwischen AG & AN. Ein BR hat hier überhaupt keine Karten im Spiel (Ausnahme: BV "Abmahnung") """""
Tja und wenn sich dann ein Mitarbeiter über die Abmahnung bei mir beschwert, sage ich ihm das der BR damit nichts zu tun hat??????
Erstellt am 13.11.2011 um 20:55 Uhr von blackseven
"Tja und wenn sich dann ein Mitarbeiter über die Abmahnung bei mir beschwert, sage ich ihm das der BR damit nichts zu tun hat??????"
Andere Hausnummer!
Erstellt am 14.11.2011 um 14:25 Uhr von DonJohnson
*Tja und wenn sich dann ein Mitarbeiter über die Abmahnung bei mir beschwert, sage ich ihm das der BR damit nichts zu tun hat??????*
na, ich hoffe nciht - klar sind Abmahnungen eine Sache zwischen AN und AG, sollten die aber als eine Art Betriebsbuße übergeben werden, kann der BR verlangen benachrichtigt zu werden vom AG.
Auch hoffe ich, dass der BR in solchen Fällen bemüht ist, Beginn und Ende der Arbeitszeit zu regeln...