Erstellt am 08.11.2013 um 12:15 Uhr von BRMtgl
>> Den BR komplett kaltstellen auf diese Art?
Wieso kaltstellen??
Der BR kann, darf und sollte sein Mandat weiter voll wahrnehmen. Er hat nun ja sogar mehr Zeit dafür. Denn er kann nun ja die gesamte Zeit BR Aufgaben wahrnehmen. Er hat dazu weiter ein uneingeschränktes Zugangsrecht!
Erstellt am 08.11.2013 um 15:30 Uhr von wischwasch
Ich würde zumindest klar stellen, dass Ihr mit der Freistellung nicht einverstanden seid und weiterhin zur Verfügung steht. Ferner solltet Ihr dem Insolvenzverwalter klar sagen, dass durch die Freistellung der BR nicht weg ist, sondern er ihn dennoch zu beachten hat und Ihr Euer Amt natürlich ausübt.
Wenn er bei der Freistellung bleibt, machen eben alle 5 zu 100% BR-Arbeit. es gibt ja genug zu tun (Sozialplan und so weiter). Als erstes sollte der BR beschließen einen Fachanwalt hinzuzuziehen.
Erstellt am 08.11.2013 um 16:29 Uhr von Hoppel
@ Wurstsemmel
Die unwiderrufliche Freistellung von fünf BRM ist schon ein Witz für sich!
Solltet ihr im Betrieb gut gewerkschaftlich organisiert sein, UMGEHEND die Gewerkschaft kontaktieren.
Ansonsten SCHLEUNIGST UND ZWINGEND einen Rechtsanwalt einschalten!!!
https:www.verdi-bub.de/service/praxistipps/archiv/insolvenz_des_arbeitgebers_was_tun/#c4370
Erstellt am 08.11.2013 um 17:25 Uhr von Wurstsemmel
@BRMtgl & @wischwasch
Vielen Dank,
ja, unser Mandat führen wir derzeit natürlich weiter fort. Wir haben alle Wege- und Zugangsrechte. Auch die Infrastruktur (BR-Mailbox, Mail-Accounts) ist verfügbar. Am 30.11. wird das Unternehmen eingestellt, am 28.02. enden alle Arbeitsverträge. Der InsoV hat zwar keine Masseunzulänglichkeit erklärt, dass wird aber sicher noch kommen. So werden dann auch die Forderungen an die Masse beschnitten und die Insolvenzforderungen wahrscheinlich nicht bedient werden. Gleiches würde dann dem noch auszuhandelnde Sozialplan drohen - die BR-Kosten müssten allerdings recht hochrangig nach 55.1 sein und dafür wird sicher Geld vorhanden sein, denn von Massearmut war nie die Rede.
BTW: Wir sind alle Insolvenzerfahren ;) Vor knapp 3 Jahren gingen wir bereits durch die Hölle. Allerdings gab es damals nach drei Tagen Insolvenz einen Betriebsübergang nach 613a. Die drei Tage Insolvenz wurde genutzt, um 9 verdiente MA zu kündigen. Diese konnten dank unsere guten Arbeit und eines ausgezeichneten Arbeitsrechtlers aufgrund von Fehlern bei den Kündigungen alle gerettet werden.
Na ja - und nun haben wir den gleichen InsoV wieder... und daher weiß er, dass wir nicht blöd sind.
Das nur am Rande.
Es gibt zwei Interessenten für einen Asset-Deal, die permanent Angst haben wieder in einen 613a zu rutschen (beide BR clean). Einer hat sich über willige MA bereits unsere für sie notwendige Software besorgt. Die MA werden dann zu dem Unternehmen überwechseln. Möglichst nach dem 28.02. weil dann unsere Kündigungsfristen und damit der Anspruch nach 613a erlischt.
Wir können derzeit nichts beweisen - nur eindeutige Indizien etc. Aber wir haben Geduld.
Sorry für die lange Ausführung.
Wir haben bisher im Unternehmen alles gehabt, was man sich vorstellen kann. Mobbing, Datenschutzverletzung (Wiederherstellung von auch privat nutzbaren Mail-Accounts von Ausgeschiedenen, um nach Beweismaterial für Arbeitsgerichtsprozesse zu forschen), Verklagen des BRs wegen zuviel BR-Arbeit, Mediation um das gestörte Vertrauen wieder herzustellen, etc. Kurz: Es wurden Unsummen für Anwälte seitens des AG ausgegeben, nur um Recht zu bekommen. Und: Der BR hat ALLE Prozesse gewonnen.
Na ja, ein wenig Eigen-Lobhudelei am Ende des Weges sollte gestattet sein.
Erstellt am 08.11.2013 um 17:38 Uhr von wurstsemmel
@hoppel
Einen Arbeitsrechtler zu finden, der bei unklarer finanzieller Situation des Unternehmens eventuell finanzielle Einbußen hinnehmen muss, ist nicht so einfach.
Allerdings hatten wir das Glück, dass wir denselben, der uns bei der vorherigen Insolvenz Beistand geleistet hat, wieder von unserer Sache überzeugen konnten.
Montag wird ein Beschluss zur Beauftragung gefasst und dem InsoV zur Genehmigung vorgelegt.
Diesmal gibt es aber wenig zu retten - nur auf o.a. 613a und Fehler seitens der zwei Käufer unserer Assets inkl. "geheimer" Übernahme von ca. 8 MA bleibt zu hoffen.
Denen gönnen wir natürlich den neuen Arbeitsplatz und wollen diese auch nicht gefährden - andererseits haben auch alle anderen unserer MA die gleichen Rechte.
Es bleibt spannend.
Erstellt am 08.11.2013 um 18:12 Uhr von Wurstsemmel
@all
Mir geht es vor allem darum: Eine Freistellung des gesamten BR scheint derart abstrus zu sein, dass es bei Dr. Google nur zwei Fundstellen dazu gibt. Eine bei google books und eine zu einem Urteil des LAG Nürnberg. Und da "Freistellung" und "BR" meist in einem anderen Sachzusammenhang steht ist das Finden & Filtern sehr mühsam.
Ich hatte Hoffnung, dass der eine oder andere Kollege hier auch von so einem Umstand betroffen war und uns an seinem Wissen dann teilhaben lässt.
Wir haben zwar insgesamt an 4 Seminaren mit je zwei bis drei Kollegen teilgenommen und sehr viel dabei gelernt. Aber das ist wirklich sehr speziell.
Jedenfalls vielen Dank!
Erstellt am 09.11.2013 um 10:06 Uhr von Hoppel
@ Wurstsemmel
"Mir geht es vor allem darum: Eine Freistellung des gesamten BR scheint derart abstrus zu sein, dass es bei Dr. Google nur zwei Fundstellen dazu gibt. "
Ich denke, dass Du hier einem Denkfehler unterliegst. Der AG scheint Euch fünf BRM primär ziemlich offensichtlich nicht für BR-Arbeit freigestellt zu haben. Diese unwiderrufliche Freistellung bezieht sich meiner Meinung nach auf Eure Tätigkeit als Arbeitnehmer! Und das geht auch in einem Insolvenzverfahren nicht und schon gar nicht einseitig.
Sprecht Euren Anwalt dringend darauf an, wie ihr auf diese Freistellung reagieren sollt. Nicht, dass Euch aus einer konkludenten Annahme dieser Freistellung ein Strick gedreht werden kann.
Erstellt am 10.11.2013 um 22:02 Uhr von santifloh
Hoppel
"Diese unwiderrufliche Freistellung bezieht sich meiner Meinung nach auf Eure Tätigkeit als Arbeitnehmer! Und das geht auch in einem Insolvenzverfahren nicht und schon gar nicht einseitig."
Das geht ggf eben schon. Außerdem führt eine solche Freistellug dazu dass die die Arbeitsagentur AlG I leistet. Daher ist die Freistellung von der Arbeit hier vielleicht sogar im Sinne der Kollegen
Erstellt am 11.11.2013 um 11:51 Uhr von Lotte
Hallo santifloh,
wenn die Insolvenz gerade erst eröffnet wurde, leistet die Arbeitsagentur erstmal Insolvenzausfallgeld, aber noch kein ALG I. Da ist es dann egal, ob der AG freistellt
LG Lotte
Erstellt am 11.11.2013 um 20:25 Uhr von Hoppel
@ Lotte
Du liegst ziemlich daneben ...
"Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis ohne Arbeitsleistung und ohne Lohnzahlung fortbesteht (zum Beispiel im Falle einer Freistellung) können unabhängig von einem etwaigen Insolvenzgeldanspruch Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit an ihrem Wohnsitz beantragen."
Nachzulesen auf den Seiten der Arbeitsagentur ...
Außerdem wird vom Amt sowieso nur dann etwas gezahlt, wenn das Gehalt/der Lohn ausbleibt und davon ist hier doch rein gar nichts zu lesen.
Erstellt am 12.11.2013 um 14:50 Uhr von wurstsemmel
Hallo,
nachdem sehr viel zu tun war bin ich wieder da und berichte wie folgt (ich gewöhne mir schon den "Juristensprech" an, sry):
Nochmal die Fakten:
Das Unternehmen wird zum 30.11. stillgelegt, Kündigungen sind noch nicht ausgesprochen sollen aber im noch nicht ausgehandelten Interessenausgleich m. Namensliste mit abgefrühstückt werden. 10 Kollegen und alle BRMs sind vor der Insolvenz vom GF unter Beteiligung der vInsoV unwiderruflich freigestellt. Der Rest (ca. 25MA) wird unter versicherter Bezahlung bis Ende November Restarbeiten erledigen, damit unsere Assets sauber auf die Erwerber übergehen.
Ich habe, als BRV meiner Freistellung widersprochen, gleichzeitig darauf hingewiesen, dass ich täglich meine Arbeit angeboten habe und bisher tatsächlich auf Grund der Umstände 8-9 nachweisbare Stunden pro Tag an BR-Arbeit geleistet habe. Bis auf einen Tag krank (ordnungsgemäß gemeldet und ordnungsgemäß gebucht ;) ).
Die anderen BRMs sind der Meinung, dass schon die Freistellungen als solche ohne Kündigung, nur durch einfache Erklärung seitens GF und vInsoV, keine Bestandskraft haben werden und daher nichtig seien.
Da wird sich noch der eine oder andere Rechtsstreit ergeben.
Allerdings kann das der InsoV wahrscheinlich kaltlächelnd aus den Verfahrenskosten der Insolvenz, unserem Geld also, bestreiten.
Zum Fortgang später mehr.
@Lotte
2 Monate des Insolvenzgeldes waren schon VOR der vorläufigen Insolvenz durch Gehaltsrückstände verbraucht. Einen Monat Insolvenzgeld gab es dann noch in der Vorläufigen Insolvenz. Wir sind seit einem Monat in der "echten" Insolvenz und leben von Massezuflüssen, die aber nicht ausreichen und bedingt durch den Verkauf unserer Werte erzeugenden Software zum 30.11. auch nicht weiter fortgeführt werden kann.
btw: Ein Schelm, der hier Verschleppung sieht... ;)
@hoppel
Die Freistellung ist damit verbunden, dass man von der AfA mittels der sogenannten Gleichwohlgewährung ALG 1 beantragen kann. Man ist NICHT arbeitslos, bekommt dennoch ALG bis zum Ende der Kündigungsfrist (-> 28.02.2014). Die AfA könnte später das verauslagte Geld von der Inso-Masse einfordern, tut es aber regelmäßig nicht. Das heißt, man verliert Geld UND Anspruchsdauer.
Auf Grund eines BAG Urteils kann man allerdings selbst tätig werden. Man lässt sich von der Bundesagentur ermächtigen, die Gleichwohlgewährung gegenüber dem Insolvenzverwalter – notfalls gerichtlich – geltend zu machen. Dies geschieht im Rahmen der sogenannten gewillkürten Prozessstandschaft. Das erforderliche Eigeninteresse des klagenden Arbeitnehmers besteht darin, dass sich dadurch seine Bezugsdauer für ALG wieder verlängert. Der Klageantrag lautet auf Zahlung an die Bundesagentur.
Aber dafür muß natürlich Geld in der Masse stecken. Genug Geld - und danach sieht es nicht aus.
Ein BR Mitglied ist im GA. Wir hoffen darüber dann Erkenntnisse über die Höhe des Topfes gewinnen zu können.