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Information zur Insolvenz - Informationsrecht des BR?

T
trullalli
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Ihr Lieben, obwohl Sonntag ist, beschäftigt mich eine Frage: Wenn mein AG Insolvenz anmelden will, ist er doch verpflichtet, dies mit dem BR zu besprechen. Ich stoße da auf sehr taube Ohren, denn m.E. würde der AG den BR und auch die Belegschaft "betrügen", wenn er dies nicht täte. Wir haben Kurzarbeit und bereits etliche AG entlassen. Es gibt einen Hintergrund zu dieser Frage, den ich jedoch verständlicherweise nicht offen legen möchte. Vielen lieben Dank an alle "Sonntagsarbeiter" Daniela

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Community-Antworten (2)

R
ridgeback

07.06.2009 um 15:10 Uhr

@trullalli, aus der Insolvenz ergeben sich keine Beteiligungsrechte des Betriebsrates. Er ist auch nicht beim Stellen des Insolvenzantrags zu beteiligen. Plant der Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Betriebsänderung, so greifen die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte dieses Unterabschnittes des Betriebsverfassungsgesetzes. Sie werden allerdings durch die Vorschriften der Insolvenzordnung modifiziert, insbesondere durch die §§ 121-128 InsO über Betriebsänderungen, Interessenausgleich, Sozialplan und Kündigungen anlässlich von Betriebsänderungen.

L
Lotte

07.06.2009 um 16:52 Uhr

trullalli, aber der AG ist durchaus auch in kleineren Betrieben gehalten, über die wirtschaftliche Lage quartalsweise Auskunft zu geben (siehe unter § 110 (2)BetrVG)

Sag mal, bei Euch sind aber doch keine AG entlassen worden, oder? Gehe davon aus, dass Du AN meintest oder aber GL?

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