Erstellt am 07.11.2013 um 14:07 Uhr von tommyh
Habt ihr einen Betriebsrat?????
L.G.Tommy
Erstellt am 07.11.2013 um 14:30 Uhr von webun
Das kann er so einfach und pauschal nicht.
§7,1 BUrlG sagt aus, dass bei der Lage des Urlaubs die Wünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind, es sei denn, dem stehen dringende betriebliche Gründe entgegen.
Praktisch heisst das, der AG muss bei jedem einzelnen Urlaubsantrag sagen: Nein, gerade Du, zu gerade diesem Zeitpunkt, das geht nicht, weil...
Das dürfte schwer bis unmöglich sein.
Die andere Möglichkeit: es gibt eine Betriebsvereinbarung, in der eine solche Verteilung vereinbart wurde (warum auch immer). Dann geht das.
webun
Erstellt am 08.11.2013 um 08:40 Uhr von BVUrlaub
Also ich kenne AN, die wären froh, wenn der AG nur 65% des Urlaubs vorgeben würde. Und das ist sogar legal, wenn betriebliche Gründe dafür sprechen! Als Beispiel nenne ich mal Arztpraxen mit einem Boss. Hier wird die Praxis komplett zugemacht, wenn der Doc in Urlaub geht und die Arzthelferinnen müssen dann auch gehen. Ist völlig legal.
Selbst wenn jetzt einer mit dem BAG-Urteil kommt, dass 3/5 der AG aus betrieblichen Gründen maximal verplanen kann/darf. Diese Aussage ist so nicht korrekt. Jeder möge vor dem Schreiben mal das Urteil im Langtext lesen. Hier steht drin, dass wenn der AG 3/5 des gesamten Urlaubs vorschreiben kann (mit einer BV, wenn es einen BR gibt), das es in Ordnung ist. Aber auch andere Konstellationen sind möglich. Auch mehr!!! Wenn es betriebliche Gründe gibt!