Hallo,

ist es richtig das man nach sich nach einer Krankheit direkt vor geplanten Urlaub erst bei seinem AG melden muß und das man wenn dieser darauf besteht einen Tag arbeiten muß um erst dann seinen geplanten Urlaub anzutreten.

Gibt es hierzu einen Gesetzestext der dieses regelt?

Vielen Dank für jede Antwort!