Erstellt am 27.01.2014 um 13:00 Uhr von pappnase
Wie Du festgestellt hast, hat der BR bei der Urlaubsplanung MBR. Es ist doch nicht relevant, wieviele TL oder GL was anordnenen, wenn Ihr ein MBR habt. Fordert die MB ein!
Auch Überstunden muss der BR genehmigen. D.h., auch hier seit Ihr in der MB!
Erstellt am 27.01.2014 um 13:13 Uhr von Snooker
In erster Linie zählt erstmal das Bundesurlaubsgesetz das besagt das Urlaub nicht einseitig festgelegt werden kann. Erst dann kommt der BR ins Spiel.
Erstellt am 27.01.2014 um 13:29 Uhr von tommyh
Wenn ihr ein Überstundenkonto habt sollten solche Sachen in einer Betriebsvereinbarung geregelt sein. Wenn nicht machen oder verbessern.
Erstellt am 27.01.2014 um 13:37 Uhr von Rapper
Mitbestimmung ist das eine, Planung und Handhabung das andere.
Was das MBR betrifft, haben pappnase und snooker recht. Das ist so gestzlich geregelt.
Was das Abbummeln von Überstunden betrifft, da sollte der BR über eine BV ne Regelung mit dem AG finden.
Der AG kann schon anordnen, dass die MA erst ihren Urlaub verplanen und nehmen sollen, bevor sie Überstunden abbummeln. Das kann in Betrieben, in denen z.Bsp. sehr viele Überstunden anfallen durchaus ein Problem werden. Die MA wollen meist erst die Überstunden abbummeln und dann erst den Urlaub planen und nehmen. Was dazu führen kann, das am Ende des Jahres bei vielen eine Unmenge von Urlaubstagen vorhanden ist, der dann noch genommen werden muss. Dadurch könnten eventuell dann auch sehr viele MA im Betrieb fehlen, so dass dann vielleich die Produktion nicht mehr gesichert ist.
Urlaub ist in dem Jahr zu nehmen, in dem er gewährt wird.
Wir haben eine BV mit Stundenkontoführung. Dort könne sich die MA aussuchen, ob sie abbummeln oder sich die Stunden auszahlen lassen. Wenn Sie abbummeln wollen, müssen Sie zuerst ihren Urlaub planen bzw. nehmen.
Erstellt am 27.01.2014 um 16:40 Uhr von gironimo
>bei uns geben bereits 2 Teamleiter die Aussage, dass erst wenn die Urlaubstage verplant sind, man die Überstunden beanspruchen kann.< Das können die schon mal gar nicht.
Bevor ein AN hier über individuelle Ansprüche nachdenken braucht.
Der AG kann nicht einseitig Urlaubsgrundsätze in Kraft setzen, da diese auf jedem Fall der Mitbestimmung unterliegen. Wenn es also derartige Praktiken noch nicht gab, solltet Ihr dem AG sagen, dass er dafür sorgt, dass die Teamleiter keine eigenen Regeln erstellen.
So gesehen widerspreche ich ein wenig meinen alten Weggefährten im Forum: Erst die Mitbestimmung - dann der individuelle Anspruch. (ich glaube, Du hast Dich da nur etwas missverständlich - oder nicht umfassend genug - ausgedrückt).