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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Erst Urlaub, dann Überstundenabbau

G
Gustl
Jan 2018 bearbeitet

Hallo BR-Kollegen,

bei uns geben bereits 2 Teamleiter die Aussage, dass erst wenn die Urlaubstage verplant sind, man die Überstunden beanspruchen kann. Meines Wissens, darf der BR ja über Urlaubstage mitentscheiden, wenn Unstimmigkeiten herrschen. Aber wie ist es mit dieser Aussage der TL, was ja wohl vom Geschäftsführer kommt, da beide die gleiche Aussage haben.

Danke für eure Hilfe.

6.87005

Community-Antworten (5)

P
Pappnase

27.01.2014 um 14:00 Uhr

Wie Du festgestellt hast, hat der BR bei der Urlaubsplanung MBR. Es ist doch nicht relevant, wieviele TL oder GL was anordnenen, wenn Ihr ein MBR habt. Fordert die MB ein! Auch Überstunden muss der BR genehmigen. D.h., auch hier seit Ihr in der MB!

S
Snooker

27.01.2014 um 14:13 Uhr

In erster Linie zählt erstmal das Bundesurlaubsgesetz das besagt das Urlaub nicht einseitig festgelegt werden kann. Erst dann kommt der BR ins Spiel.

T
tommyh

27.01.2014 um 14:29 Uhr

Wenn ihr ein Überstundenkonto habt sollten solche Sachen in einer Betriebsvereinbarung geregelt sein. Wenn nicht machen oder verbessern.

R
Rapper

27.01.2014 um 14:37 Uhr

Mitbestimmung ist das eine, Planung und Handhabung das andere.

Was das MBR betrifft, haben pappnase und snooker recht. Das ist so gestzlich geregelt. Was das Abbummeln von Überstunden betrifft, da sollte der BR über eine BV ne Regelung mit dem AG finden. Der AG kann schon anordnen, dass die MA erst ihren Urlaub verplanen und nehmen sollen, bevor sie Überstunden abbummeln. Das kann in Betrieben, in denen z.Bsp. sehr viele Überstunden anfallen durchaus ein Problem werden. Die MA wollen meist erst die Überstunden abbummeln und dann erst den Urlaub planen und nehmen. Was dazu führen kann, das am Ende des Jahres bei vielen eine Unmenge von Urlaubstagen vorhanden ist, der dann noch genommen werden muss. Dadurch könnten eventuell dann auch sehr viele MA im Betrieb fehlen, so dass dann vielleich die Produktion nicht mehr gesichert ist. Urlaub ist in dem Jahr zu nehmen, in dem er gewährt wird. Wir haben eine BV mit Stundenkontoführung. Dort könne sich die MA aussuchen, ob sie abbummeln oder sich die Stunden auszahlen lassen. Wenn Sie abbummeln wollen, müssen Sie zuerst ihren Urlaub planen bzw. nehmen.

G
gironimo

27.01.2014 um 17:40 Uhr

bei uns geben bereits 2 Teamleiter die Aussage, dass erst wenn die Urlaubstage verplant sind, man die Überstunden beanspruchen kann.< Das können die schon mal gar nicht.

Bevor ein AN hier über individuelle Ansprüche nachdenken braucht.

Der AG kann nicht einseitig Urlaubsgrundsätze in Kraft setzen, da diese auf jedem Fall der Mitbestimmung unterliegen. Wenn es also derartige Praktiken noch nicht gab, solltet Ihr dem AG sagen, dass er dafür sorgt, dass die Teamleiter keine eigenen Regeln erstellen.

So gesehen widerspreche ich ein wenig meinen alten Weggefährten im Forum: Erst die Mitbestimmung - dann der individuelle Anspruch. (ich glaube, Du hast Dich da nur etwas missverständlich - oder nicht umfassend genug - ausgedrückt).

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