Zwar bin ich keine Betriebsrätin, sondern die Vorsitzende einer Mitarbeitervertretung, aber ich glaube, ich kann trotzdem fragen: in einer KiTa fallen zweimal jährlich geplante, bzw. angeordnete Überstunden an. Ist eine Mitarbeiterin an solchen Tagen, an denen Mehrabeit für Freizeitausgleich geplant ist, krank, werden ihr die Mehrarbeitsstunden/der Freizeitausgleich gestrichen. Meiner Ansicht nach ist krank aber halt krank, in diesem Fall eben zwei stunden mehr an diesem Tag. Aber nirgendwo finde ich eine eindeutige, dem Vorgesetzten gegenüber verwertbare Aussage...