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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Krank bei angeordneten Überstunden

M
ManuV
Jan 2018 bearbeitet

Zwar bin ich keine Betriebsrätin, sondern die Vorsitzende einer Mitarbeitervertretung, aber ich glaube, ich kann trotzdem fragen: in einer KiTa fallen zweimal jährlich geplante, bzw. angeordnete Überstunden an. Ist eine Mitarbeiterin an solchen Tagen, an denen Mehrabeit für Freizeitausgleich geplant ist, krank, werden ihr die Mehrarbeitsstunden/der Freizeitausgleich gestrichen. Meiner Ansicht nach ist krank aber halt krank, in diesem Fall eben zwei stunden mehr an diesem Tag. Aber nirgendwo finde ich eine eindeutige, dem Vorgesetzten gegenüber verwertbare Aussage...

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Community-Antworten (3)

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Oblatixx

25.10.2013 um 08:38 Uhr

Eine Mitarbeiterin ist an einem Tag, an dem Mehrarbeit angeordnet ist krank. Da wird sie gestellt, als hätte sie gearbeitet. Aber nichtgeleistete Überstunden? Warum sollten die irgendwie vergütet werden? Sie hat natürlich dann auch keinen Anspruch auf den Freizeitausgleich. Sind allerdings freie Tage festgelegt, für die vorab die Stunden erbracht werden müssen, dann sollte sie an anderen Tagen Gelegenheit bekommen, diese zu leisten.

N
nicoline

25.10.2013 um 08:58 Uhr

ManuV Krank im Zeitkonto

Ist die regelmäßige Arbeitszeit längere Zeit ungleichmäßig verteilt worden und hätte ein Arbeitnehmer Zusatzschichten oder längere Schichten leisten müssen, wenn er nicht krank geworden wäre, dann müssen ihm diese Zeiten im Krankheitsfall auf dem Zeitkonto gutgeschrieben werden. Eine betriebliche Regelung, wonach Zeitschulden nur durch tatsächliche Arbeitsleistung ausgeglichen werden können, verstößt gegen das Lohnausfallprinzip des § 4 Abs. 1 EFZG. (BAG vom 13.2.2002 - 5 AZR 470/00)

O
Oblatixx

25.10.2013 um 11:59 Uhr

@nicoline: 2 mal im Jahr Mehrarbeit empfinde ich aber nicht als unregelmäßige Zeiten über einen längeren Zeitraum.

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