Erstellt am 25.10.2013 um 06:38 Uhr von Oblatixx
Eine Mitarbeiterin ist an einem Tag, an dem Mehrarbeit angeordnet ist krank. Da wird sie gestellt, als hätte sie gearbeitet. Aber nichtgeleistete Überstunden? Warum sollten die irgendwie vergütet werden? Sie hat natürlich dann auch keinen Anspruch auf den Freizeitausgleich.
Sind allerdings freie Tage festgelegt, für die vorab die Stunden erbracht werden müssen, dann sollte sie an anderen Tagen Gelegenheit bekommen, diese zu leisten.
Erstellt am 25.10.2013 um 06:58 Uhr von nicoline
ManuV
Krank im Zeitkonto
Ist die regelmäßige Arbeitszeit längere Zeit ungleichmäßig verteilt worden und hätte ein Arbeitnehmer Zusatzschichten oder längere Schichten leisten müssen, wenn er nicht krank geworden wäre, dann müssen ihm diese Zeiten im Krankheitsfall auf dem Zeitkonto gutgeschrieben werden. Eine betriebliche Regelung, wonach Zeitschulden nur durch tatsächliche Arbeitsleistung ausgeglichen werden können, verstößt gegen das Lohnausfallprinzip des § 4 Abs. 1 EFZG.
(BAG vom 13.2.2002 - 5 AZR 470/00)
Erstellt am 25.10.2013 um 09:59 Uhr von Oblatixx
@nicoline:
2 mal im Jahr Mehrarbeit empfinde ich aber nicht als unregelmäßige Zeiten über einen längeren Zeitraum.