Erstellt am 01.06.2016 um 08:19 Uhr von uller
selbstverständlich. § 87 Abs.1 Satz 2. BetrVG
Erstellt am 01.06.2016 um 09:46 Uhr von gironimo
Da ist es natürlich als neu gegründetes Gremium schwer, gleich mit einem Problem in die Gänge zu kommen.
In allen mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten, kann der BR jederzeit seine Mitbestimmung geltend machen. Erster Schritt also: Mit dem Arbeitgeber ins Gespräch kommen. Missachtet der AG die Mitbestimmung, kann der BR einen Unterlassungsanspruch beim Arbeitsgericht geltend machen.
Meine Empfehlung: Lasst die ersten ein/zwei Samstage laufen und sucht während dessen eine Einigung mit dem Arbeitgeber hinzubekommen. Lässt er sich nicht auf Euch ein, zieht einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zur Wahrung oder Durchsetzung Eurer Rechte hinzu (Beschluss fassen); oder bittet die Gewerkschaft um Unterstützung.
Versucht möglichst zügig Grundlagenseminare zu besuchen.