Unser Unternehmen hat Anfang Oktober vorläufige Insolvenz angemeldet. Nun möchten wir, die Arbeitnehmer, einen Betriebsrat im 2-stufigen vereinfachten Wahlverfahren wählen. Wie wirkt sich die vorläufige Insolvenz auf die Erstellung eines Sozialplans aus und kann der Arbeitgeber in diesem Fall denselben grundsätzlich verweigern?
Gibt es auch noch andere Fakten auf die wir bei einer vorläufigen Insolvenz unbedingt achten sollten, da sich diese vom Normalfall unterscheiden?