Erstellt am 16.02.2006 um 13:51 Uhr von w-j-l
Was heißt "aufgestellt?
Ihr habt also schon eine oder mehrere Vorschlagslisten, und die Frist für die Einreichung ist abgelaufen?
Da frage ich mich schon, warum haben die Unzufriedenen keine eigene Liste aufgestellt, oder auf einer gemeinsamen Liste mitkandidiert? Dann hätte man bei Listen- oder Mehrheitswahl tatsächlich die Auswahl, so dass sich die "Unzufriedenheit" aus ausdrücken könnte.
Wenn die obigen Bedingungen erfüllt sind, dann kann die Wahl nicht mehr aufgehalten werden.
Die einzige Möglichkeit ist dann, nach der Wahl zu prüfen ob sie anfechtbar ist, bzw. ob die Anfechtungsgründe sogar u.U. zur Nichtigkeit führen.
Gruesse
w-j-l