Erstellt am 09.01.2006 um 08:40 Uhr von viktor
Im Prinzip sehe ich das auch so - aber:
Es ist von "in der Regel beschäftigte Arbeitnehmer " die Rede. Und in einem größeren Betrieb sind immer auch Frauen in Elternzeit und werden vertreten, sodass man prüfen müsste, ob 14 Personen in Elternzeit plus Aushilfen der Normalfall ist oder eine Ausnahme.
Erstellt am 09.01.2006 um 23:08 Uhr von Ramses II
Viktor,
Deine Logik verstehe ich nicht ganz.
Auch wenn das die Regel ist und nicht die Ausnahme, dann ist doch von den beiden AN "Elternzeitler(in)" und "Vertreung" jeweils nur eine(r) da.
Erstellt am 10.01.2006 um 00:07 Uhr von Dickicht
Danke erst einmal. Ich würde mich ja gerne Ramses II anschließen, da mir die Auslegung der Zählung der Anzahl der Mitarbeiter (was für ein Genitiv...) sinnvoller und logischer erscheint.
Ich habe aber noch eine Frage:
1 Euro-Jobber dürfen mitwählen, oder? Ich beziehe mich da auch auf diverse, flammneue Aussagen im Internet.
Erstellt am 10.01.2006 um 08:38 Uhr von viktor
Die Meinung geht wohl dahin, das diese Personen wahlberechtigt sind.
Zu meiner Meinung oben und Ramses II: Es ist nicht erheblich, ob einer von beiden anwesend ist. Fakt ist, dass die herrschende Meinung ein Wahlrecht während der Elternzeit bestätigt. Werden in der Regel und permanent Aushilfen beschäftigt, die Elternzeitler vertreten, sind auch die wahlberechtigt.
Ich neige dazu, dabei zu bleiben, dass beide zählen.
Erstellt am 11.01.2006 um 09:39 Uhr von Bernd
Viktor,
Fitting und Däubler können Deine Neigung nicht teilen.