Blöde Frage vielleicht, aber dennoch:
Bei uns sind 14 Mitarbeiter zum Stichtag 05.01.06 in Elternzeit. Alle sind zur Zeit "befristet ersetzt worden"; d.h. für selbige sind befristet neue Kollegen eingestellt worden.
Sehe ich es richtig, dass
...sowohl die Kollegen in Elternzeit als auch die befristet Beschäftigten ein aktives Wahlrecht besitzen?
...allerdings bei der zu ermittelnden Anzahl der AN des Betriebs die jeweiligen Ersatzmitarbeiter und Mitarbeiter in Elternzeit nur als jeweils ein MA des Betriebs gelten?

Das alles wäre insofern wichtig, da wir ggf. 111 wahlberechtigte Mitarbeiter zählen würden.